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Studieren ohne Abitur?

Begonnen von SanFw, 04. März 2017, 18:26:19

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SanFw

Guten Abend.
Ich habe eine Frage und erhoffe mir eine nützliche Information.

Ich bin seid 2009 SanFw Gesundheits- und Krankenpfleger und absolviere derzeit die Fachweiterbildung zur Anästhesie und Intensivfachkrankenpflegerin bis Ende des Jahres . Mein Schulabschluss ist die Mittlere Reife. Ich bin 27 Jahre alt und möchte aufgrund meiner schulischen und soldatischen Leistungen gerne noch studieren. Psychologie oder alternativ Humanmedizin.
Dazu zwei Fragen: zum einen kann man im zivilen Medizin auch ohne Abitur studieren, wenn man mind. Zwei Jahre Berufserfahrung hat. Frage eins: ist dies grundsätzlich als Soldat auch möglich im Rahmen eines Laufbahnwechsels in die Offizierslaufbahn? Und zur Frage zwei, gibt es dahingehend Altersgrenzen, welche eine Zulassung in diese Laufbahn unwahrscheinlich machen?

Ich würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen.
Mit kameradschaftlichem Gruß

dunstig

Ohne Abitur wird es dir nicht möglich sein, bei der Bundeswehr zu studieren. Selbst mit Fachabitur sind nur sehr wenige Studiengänge möglich.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

ulli76

Nein, die Möglichkeit des Medizinstudiums aufgrund beruflicher Qualifikation bietet die Bundeswehr nicht.
Und Psychologie ist ein Studiengang in der Laufbahn der Truppenoffiziere und erfordert das Abitur.

Dir bleibt der Laufbahnwechsel zum OffzMilFD oder wechsel zum "normalen" Offz mit FH-Studium (wie Dunstig schon schrieb- gibt nur sehr wenige Studiengänge dafür beim Bund.)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

Für die OffzMilFD im SanD wurde ja auch Studiengänge eingeführt (Studium im Gesundheits- und Pflegemanagement oder Studium Rettungsingenieurwesen) und es gibt den OffzTrD im SanD, der auch studiert (grundsätzlich keine Studiengangbindung – vorrangig Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Organisationswissenschaften – ggf. Spezialisierung im Gesundheitswesen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

SanFw

Vielen Dank für die Antworten.
Ja die Variante OffzMilFD mit Akademisierung Pflegemanagement habe ich bereits bedacht. Nur dachte ich an die Studienoption durch berufliche Qualifikation, da die Studiengänge an zivilen Universitäten erfolgt und diese die Studienvoraussetzungen so vorgeben. Leider habe ich dazu aber nichts gefunden, ob es bei der Bundeswehr derartige Ausnahmeregelungen gibt. Die Fachkrankenpflege ist der Fachhochschulreife gleichgestellt und erlaubt ein Studium in dem gleichen Sektor, zumindest im Zivilen.

ulli76

Nicht ganz, da man mit Fachhochschulreife nicht einfach so Medizin studieren kann. Dazu bracht es noch die Immaturenprüfung. Und daran scheitern eh die meisten.
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Andi8111

Nein. Diese Möglichkeit gibt es nicht. Darüberhinaus ist ein Wechsel in die Laufbahn der SanOA nach drei Jahren Dienstzeit nicht mehr möglich.

Andree

Es ist durchaus möglich mit Fachhochschulreife + verwertbaren Beruf zum Beispiel Medizin/Zahnmedizin zu Studieren. Ab der abgeschlossenen  Berufsausbildung tickern dann die Wartesemseter. Im Fall von Zahnmedizin kann es dann nach 12 WS in Niedersachsen los gehen.


SanFw

Ich bedanke mich für die interessanten Anregungen.
Noch ein kurzes Wort zur Altersgrenze. Für den fiktiven Fall, ich würde die Immaturenprüfung bestehen und die  Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Besteht die Altersgrenze beim 30. Lebensjahr oder ist diese nach unten korrigiert?
Zum Laufbahnwechsel SanOA, das dieser nach 3Jahren Dienstzeit nicht möglich sei, habe ich nichts gefunden oder war hier oben genannte Altersgrenze des 30. Lebensjahres gemeint?

ulli76

Du hast es nicht verstanden, oder? Die Immaturenprüfung gibt es ausschließlich zivil. Die Bundeswehr macht das nicht mit.
Bei der Bundeswehr gibt es die SanOA-Laufbahn nur mit Abitur.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Auf jeden Fall ist er nicht der SanFw Einzige, der es nicht verstanden hat.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Upps. Da die Höchstverpflichtungszeit ja auf 25 Jahre angehoben wurde, kann man bis zum Ablauf des 5ten Dienstjahres in die Laufbahn der SanOA wechseln, WENN man das 17 Lebensjahr vollendet und das 25 noch nicht vollendet hat.....

lm Hinblick auf die Hochstverpflichtungszeit von 25 Jahren (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 SG) und eine
Mindestverpflichtungszeit von 15 Jahren gemäß Abs. 1 Nr. 3 kommt grundsatzlich
nur ein Soldat für den Laufbahnwechsel in Betracht, der zum Zeitpunkt
des Laufbahnwechsels hochstens funf Jahre Wehrdienst geleistet hat. Damit
soli sichergestellt werden, dass ein Soldat, der das Dienstverhältnis eines
Berufssoldaten nicht anstrebt oder hierfür nicht in Frage kommt, nach
Abschluss der Ausbildung zum Sanitätsoffizier noch für eine angemessene
Nutzungszeit (Verwendungszeit) zur Verfugung steht.

UND

Da in § 27 Abs. 2 Nr. 3 SG von Sanitätsoffizieren die Approbation als Arzt,
Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker gefordert wird, muss der Bewerber die
Schulbildung nachweisen, die die Approbations- oder Prüfungsordnung der
jeweiligen Universität im angestrebten Studiengang vorsieht. Regelmäßig ist
dies die allgemeine Hochschulreife (vgl. ZDv 20/7 Anlage 9 Nr. 5).


SanFw

Das war sehr aufschlussreich. Vielen Dank für die Informationen.
Somit wünsche ich allen einen schönen Abend.

Ralf

Wie kommst du denn auf 25?
Zitat
Soldatinnen und Soldaten in bestimmten Wehrdienstverhältnissen können bei Bedarf
und Eignung im Wege des Laufbahnwechsels nach § 6 Abs. 2 SLV als Sanitätsoffizier-
Anwärterin oder Sanitätsoffizier-Anwärter übernommen werden, wenn sie die in Nrn. 618 bzw.
Nr. 619 genannten Voraussetzungen für die Einstellung zum Zeitpunkt des Laufbahnwechsels
erfüllen.

618. Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes im
Dienstverhältnis einer Berufssoldatin bzw. eines Berufssoldaten oder einer Soldatin auf Zeit
bzw. eines Soldaten auf Zeit kann bei Bedarf und Eignung eingestellt werden, wer
− das 17. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
− die allgemeine Hochschulreife (vgl. Anlage 9, Nr. 5) oder eine andere Berechtigung zum
Studium der Humanmedizin, der Pharmazie, der Tiermedizin oder der Zahnmedizin an allen
öffentlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland besitzt,
619. Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes im
Dienstverhältnis einer Berufssoldatin bzw. eines Berufssoldaten oder einer Soldatin auf Zeit
bzw. eines Soldaten auf Zeit kann bei Bedarf und Eignung mit dem Dienstgrad Oberfähnrich
eingestellt werden, wer
− den ersten Abschnitt der ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen
Prüfung erfolgreich abgelegt hat und
− sich für mindestens 13 Jahre1 zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet hat.
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