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UffzFD mit ZaW

Begonnen von Stev0, 07. März 2016, 15:57:15

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Stev0

Guten Tag Kameraden,

Ich habe vor einiger Zeit meine Laufbahnprüfung bestanden und habe mich damals aufgrund eines nicht passenden DP, gegen den FA entschieden. Daraufhin habe ich UA mit ZaW (NschubUffz) mit besseren DP angeboten bekommen u.a. Heimatnahe Stammeinheit. Nun ist es so das ich die Nachricht bekommen habe das ich nach meiner ZaW wohl nahe Stuttgart eingesetzt werden soll, leider passt mir das nicht so ganz und man konnte mir auch keine Optionen bieten da man sich nur auf den NschubUffz berief.

Ich bin laut meiner Verwendungsliste auch für den MatBewUffz sowie Dispo Verwendungsfähig, kann ich dafür einen Antrag stellen das dies eventuell mit einbezogen wird ?

Ich verstehe auch nicht ganz warum man sich nur auf den NschubUffz versteift und mir keine Mat DP anbietet ?
Erklärung am Telefon gab es auch nicht da hieß es man könne sich nur auf die Akte berufen.

Nächste Woche sollen wohl die "Formalitäten" ankommen und ich bin ehrlich gesagt am zweifeln ob ich das unterschreiben soll ..

MKG. Stev0

F_K

Kannst Du die Lage mal exakt aufschreiben?

- Verwendungsausweiss sollte nun egal sein, weil Du nun eine führende ATN hast.
- Hast Du eine Vorab Info bekommen?
- Was willst Du nicht unterschreiben?
- die Geschichte mit bundesweiter Versetzung hast Du unterschrieben und verstanden?

Ralf

Das ist in der Tat etwas wirr.
Welche ATB/ATN (also Fachausbildung) hast du denn bisher erhalten?
Zu einer Versetzungsankündigung kannst du Stellung nehmen. Das wird dann bewertet und eine Entscheidung getroffen. Ein Ablehnen per se ist nicht möglich im Sinne von "mache ich dann einfach nicht".
MatDispoUffz hat ein anderes Anforderungssymbol als der NachschubUffz bzw. MatBewUffz. D.h. es werden auch andere Anforderungen gesundheitlicher und ggf. der Eignungsmerkmale gefordert.
Unabhängig davon ist wirklich so, dass ein Soldat kein Anrecht auf eine bestimmte Verwendung oder Ausbildung hat, was nun nicht heißen muss, dass man ggf. eine gemeinsame Lösung findet.
Man ist dir ja bereist einmal schon entgegen gekommen mit einem anderen Dienstposten.
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Stev0

Ich habe bis dato keine relevante atn/Abt o.ä erhalten für diesen DP, ich muss nämlich vorher wie gesagt noch die ZaW machen. Ich bin seit 41/2 Jahren Pendler und es ging mir im Grunde nicht um die Entfernung sondern eigentlich nur darum, das man meine weitere verwendungsfähigkeit garnicht geprüft hat, obwohl ich damals einen Antrag auf Uffz.m.P FD im Bereich IT, Mat, Nachschub gestellt hatte. Ich finde es nur merkwürdig warum sich so auf Nachschub versteift wird, ich bin ja bereit auch etwaige andere DP zu beziehen bzw. dafür ausgebildet zu werden ..

Ralf

Dann schreib halt nen Antrag m.d.B. um Berücksichtigung auch dieser Verwendungen. Wenn das möglich ist, wird man das schon mitprüfen.
Und was willst du denn dann nicht unterschreiben?
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Stev0

Man sagte mir ich bekommen jetzt Unterlagen wo ich nochmal unterschreiben soll das ich damit einverstanden bin, habe aber gerade nochmal mit nem Perser gequatscht der sich zwar nicht ganz so damit auskennt aber er meinte ich solle einfach einen formlosen schreiben mit einem Widerruf des Antrages zum FD.

Mein einplaner sagte mir damals das diese Laufbahn Prüfung wohl immer 1.Jahr Gültigkeit hat und wenn ich zB ablehne/zurückziehe o.ä kann ich wohl innerhalb des Jahres einen neuen Antrag stellen Ohne nochmal beim KarriereCenter geprüft zu werden dieser wird dann aber beim S1 direkt gestellt so wie ich das noch in Erinnerung habe. Stimmt das ?

F_K

So ein Blödsinn - Du bist Uffz UA / FD - und die Widerrufsfrist ist vorbei (Du bist auf ZAW).

Stev0

Nein bin ich ja eben nicht. Ich habe heute gerade mal eine vorab info bekommen zur stammeinheit. Wo die ZaW stattfinden wird konnte man mir noch nicht sagen.

KlausP

Entweder hat der Perser noch weniger Ahnung als er freiwillig zugibt oder Sie haben was falsch verstanden.

Zitat von: Stev0 am 07. März 2016, 18:22:07
Nein bin ich ja eben nicht. Ich habe heute gerade mal eine vorab info bekommen zur stammeinheit. Wo die ZaW stattfinden wird konnte man mir noch nicht sagen.


In welchem Dienstmonat sind Sie? Sie schreiben etwas wirr ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Hier wird mit Begriffen rumgeworfen, da wird mir Angst und Bange.
Wenn du schreibst:
ZitatIch habe vor einiger Zeit meine Laufbahnprüfung bestanden
Meinst du damit deine Eignungsfeststellung am KarrC Bw oder den militärischen mehrwöchigen Lehrgang an einer Unteroffizierschule?

ZitatMein einplaner sagte mir damals das diese Laufbahn Prüfung wohl immer 1.Jahr Gültigkeit hat und wenn ich zB ablehne/zurückziehe o.ä kann ich wohl innerhalb des Jahres einen neuen Antrag stellen Ohne nochmal beim KarriereCenter geprüft zu werden dieser wird dann aber beim S1 direkt gestellt so wie ich das noch in Erinnerung habe. Stimmt das ?
Das liest sich hier nämlich anders.
Eine Laufbahnprüfung ist mit einem militärischen Lehrgang verbunden und ist ewig gültig. Die Eignungsfeststellung an einem KarrC Bw ist 2 Jahre gültig.
Wenn du deinen UA-Antrag zurücknimmst, verbleibst du in der Laufbahn der Msch, wenn du von dort aus diesen UA-Antrag gestellt hast (Laufbahnwechsler). Hast du den als Ungedienter gestellt, kann einem Rückführungsantrag stattgegeben werden, muss aber nicht, kann auch eine Entlassung mit Ende der Zwischenfestsetzung sein.
Ob man deinem erneuten Antrag dann statt gibt, wird sich zeigen. Nur aus deinen Schilderungen heraus (FA-Antrag, Dienstposten nicht angenommen, UA-Antrag stattdessen nun passts wieder nicht) hätte ich Zweifel an deinem Durchhalte- und Urteilsvermögen. Aber das mögen dann deine Vorgesetzten bewerten.
Ich frag mich wirklich, was an personalfachlichem Wissen überhaupt noch in den Einheiten vorhanden ist, wenn ich mir so manche Aussagen von "Fachpersonal" hier durchlese. Vielleicht tue ich denen aber auch Unrecht, weil es immer zwei Meinungen gibt, die des Senders und die des Empfängers.
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