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Absage als SAZ wegen Vorstrafe + falschen Infos

Begonnen von MT Styles, 04. Dezember 2012, 00:50:44

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MT Styles

Hallo liebes Bundeswehr Forum
Bevor ich schildere was mein Problem ist erstmal Super das es auch Online Möglichkeiten gibt seine Probleme zu lösen. Und schon mal ein großes Danke an allen,
die mir bezüglich meines Problemes helfen können.

Wie der Titel schon sagt, habe ich eine Absage als Soldat auf Zeit bekommen.
Vor ca. 2 Jahren habe ich mich damals für den Freiwilligen Wehrdienst beworben. (01.01.2011) Konnte aber wegen meines BMIs nicht genommen werden.
Hatte knapp 10Kg zuviel drauf. Daraufhin meinte die Psychologin ich solle es nächstes Jahr nochmal versuchen. Ich habe darauf gesagt, dass ich das Gewicht
problemlos in 4 Monaten weg habe. Also durfte ich noch einmal zum 01.07 nach Braunschweig wo mir dann aber gesagt wurde, das es erst am 01.10.2011 was wird
da die Zeitspanne zu kurz sei. Ich habe also 3 weitere Monate gewartet. Als ich ein drittes mal in Braunschweig war, hat man mir geraten direkt eine Bewerbung als
SAZ zu schreiben wenn ich doch sowieso Karriere bei der Bundeswehr machen möchte. Diverse Qualifikationen, Ausbildung, und ggf Berufssoldat.

Also habe ich dies natürlich gemacht und mich am 04.10.2011 als SAZ beworben. Dann kam wie üblich der ganze Papierkram. Und ob ich einverstanden sei, das man
in mein Führungszeugnis gucken dürfte. Ich habe dies natürlich erlaubt da ich sonst keine Chance als SAZ gehabt hätte. Nach einigen Wochen bekam ich dann bescheid
das ich zum Amtsgericht laufen soll und dort einige Dokumente abgeben, ausfüllen und abschicken lassen solle. Gesagt getan. Dann dauerte es. Und zwar richtig lange.
keine 6 Monate. NEIN! Direkt mal 9 Monate gewartet eher ich vom Rechtsberater bescheid bekam. Schon zuvor hatte ich einige Telefonate mit diversen Mitarbeitern und
einem Hauptmann die mir alle vergewisserten das meine Anklage KEIN ausscheidungsgrund sei! Natürlich viel mir ein RIESEN Stein vom Herzen. Nur in Hannover wäre die
Entscheidung ob ich Qualifiziert sei oder nicht. Aber der Brief war eine Absage. Der Grund war ''nicht Qualifiziert''

Ich habe darauf beim Hauptmann angerufen der mir gesagt hat, ich soll unbedingt ein Beschwerdeschreiben verfassen. Gesagt getan. Einige Wochen später bekam ich dann
wieder vom Rechtsberater bescheid. Und dann trat mich ein Pferd. Ich Lüge, habe meine Anklage falsch beschrieben und überhaupt habe ich mich in meinem Jungendwahn ausgetobt.
Ich musste tatsächlich weinen. Einfach weil ich verzweifelt war und gedacht habe die Bundeswehr will niemanden.

Damit auch JEDER weiß was mit meiner Anklage war.
Ich war zu diesem Zeitpunkt mitte 19. Mein Cousin (ca. 14 gewesen) wurde von einem Mitschüler (16) Tag für Tag gemobbt und auch geschlagen. Als er mich um Hilfe bat, habe ich
erstmal gesagt sprech bitte mit einem Lehrer. Die haben aber nichts getan. Ca. eine Woche später habe ich zu dem Täter gesagt er soll ihn bitte lassen. Du Bist du größer, stärker und älter.
Er hat mich von der anderen Straßenseite nur beleidigt und meinte er bekomme weiter kloppe. 3 Tage später ging ich dann zusammen mit meinem Bruder zu seiner Schule wo er und mein Cousin
gehen und habe ihn an die Brust gefasst, über eine Bank (auf der er saß) gedrückt und gesagt ''wie fühlt sich das an? Wenn stärkere einen so anfassen??'' Darauf ließ ich ihn los und habe ihn einen leichten Tritt verpasst. Naja es war eher ein wegdrücken mit dem Fuß aber vor Gericht meinte er später es wäre ein Tritt gewesen. Darauf gab es auch eine Anzeige (vermutlich von der Lehrerin)
Er meinte ich hätte ihn mehrfach ins Gesicht geschlagen weswegen seine Brille kaputt ging (Lüge) und ich habe ihn mehrfach getreten. Dies stand im Anzeigeblatt der Polizei.
Vor Gericht allerdings sagte er die Wahrheit das es nur 1 Tritt war der kurz schmerzte.

Das Amtsgericht hat genau diesen Vorfall. Schicken aber zum Bund folgende Aussage:
Ich hätte meinen BRUDER (statt Cousin) verteidigt. Es spielte sich nicht in der Schule ab sondern an einer Bushalte stelle. Und ich hätte mehrfach getreten.
habe das Telefonisch mit einem der Mitarbeiter in der Rechtsabteilung verglichen. Und er selbst meinte Anwalt sollte hier helfen.

Wieso bekommt die Bundeswehr falsche Tatsachen ? Etwas was garnicht so vergefallen ist. Kein Wunder das ich als Lügner abgestempelt werde und mir der Dienst dadurch verweigert wird.
Was soll ich nun tun? Anwalt nehmen um die ''richtige'' Akte zur Bundeswehr zu schicken ? Habe ich denn jetzt überhaupt noch ne Chance? Vorbestraft sein ist zwar nicht gut. Aber ich bitte euch.
Das war ein Witz das ganze. Selbst die Richterin hat gesagt, das sowas lächerliches unmöglich sei.

Vor allem aber, ich bin Arbeitslos derzeit und kann nicht wieder Monate warten bevor der Rechtsberater die ggf ''neue'' Akte überprüft. Kann ich nicht mit dem Anwalt zusammen direkt Kontakt mit
einem der Rechtsberater aufnehmen ?

Ich danke euch nochmal für eure Hilfe und Sry wegen dieser Wall of Text :)

Gruß!

Kann ich die richtige Akte

Paramedic

Wenn alles so stimmt, wie du es hier darlegst, dann solltest du:

1.herausfinden was genau in deiner Verurteilung steht und zum Tathergang (entweder wurde ne falsche Akte verschickt oder deine Akte mit falschen Daten gefüttert)

2. Erst jetzt kommt der Rechtsberater ins Spiel, denn entweder hat er falsche Daten zugesandt bekommen, die im Konflikt mit deinen Daten stehen oder er hat falsche Angaben gemacht (und die Rechtsberater machen solche Fehler nicht, da bin ich sehr sicher).


Letztendlich hast du keine Garantie, dass du eingestellt wirst, weil der Bund nicht verpflichtet dazu ist.

Mein Tipp: Such dir einen Plan B!

Selbst wenn du Erfolg hast und irgendjemand Mist gebaut hat (zu deinem Mist) dann wird sich das über viele Monate (mit Pech Jahre ) hinziehen und eine Einstellung ist im Moment unmöglich.




Also wenn du ganz ganz sicher bist, das jemand Anderes den Fehler gemacht hat, dann kannst du versuchen dies mit einem Anwalt ans Licht zu bringen, aber überlege dir, ob sich der Aufwand lohnt.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

MT Styles

Naja ich sags mal so. Es ist in meinen Interesse das die Akten richtig gestellt werden. Alleine schon weil mich sowas belastet das Arbeitgeber falsche Daten bekommen.
Ja ich bin sicher das andere ein Fehler gemacht haben. Ich habe doch geschrieben das ich selbst mit einem der Mitarbeiter im Rechtsbereich gesprochen habe, der selbst verwundert war
wieso der Rechtsberater andere Infos bekam als er selbst sehen kann. Deswegen schon. Es kann doch nicht sein, das der Rechtsberater andere Daten bekommt.

Der Anwalt würde mir gestellt werden. Soviel weiß ich. Gerichtskosten Beihilfe oder so. Meine einzigste Hoffnung ist jetzt, das der Anwalt die ''richtige'' Akte bekommt und diese direkt von ihm zum Bund
geschickt wird. Ich glaube ein Anwalt ist ja Seriös genug. Ob es dann wieder Monate dauert oder ich eventuell schneller bearbeitet werde weiß ich nicht. ich hoffe natürlich, das dieses mal alles schneller
von Statten geht.

Danke dir erstmal für die schnelle Antwort.
Auf weitere Tipps freue ich mich

schlammtreiber

Kann es sein, dass es sich schlicht um zwei verschiedene Fälle handelt? Mal den einen an der Bushaltestelle gefaltet, für den nächsten in dessen Schule marschiert - da kann man schon mal den Überblick verlieren.
Semper Communis
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wolverine

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KlausP

Bis jetzt war noch nicht mal was von Verurteilung sondern "nur" was von Anklage zu lesen (falls ich nix übersehen habe). Und so lange ein ofenes Verfahren nicht vom Tisch ist, erfolgt eben keine Einstellung. "Sellerie" sacht der Franzose.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Zitat von: MT Styles am 04. Dezember 2012, 01:56:07
Der Anwalt würde mir gestellt werden. Soviel weiß ich. Gerichtskosten Beihilfe oder so.

Nein, denn es handelt sich um zivilrechtliche Interessen, die du wahrnehmen lassen willst.

Ich glaube du verlässt dich schon viel zu lange erfolglos darauf, dass die Bundeswehr dich nimmt. Plan dein leben erst mal ohne die Bundeswehr und sieh zu, dass du es in den Griff bekommst.

Gruß Andi
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justice005

Was im konkreten Fall gelaufen ist, kann keiner hier sagen.

Vor allem fehlen entscheidende Infos. Ich schließe mal aus Ihrer Geschichte, dass Sie ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen sich am Laufen hatten. Da es offensichtlich bereits eine Gerichtsverhandlung gegeben hat, sollten Sie hier vielleicht erstmal erzählen, was für ein Urteil dabei rausgekommen ist. Das ist mal das erste.

Zweitens: Der Rechtsberater zieht sich die Originalakten der Staatsanwaltschaft bei. Das heißt, er sieht exakt das gleiche, was auch der Staatsanwalt und der Richter bei der Verhandlung gesehen haben. Darüber hinaus liest er auch das Urteil, einschließlich der Urteilsbegründung, welches sich nämlich mittlerweile ebenfalls in der Akte befindet.

Das heißt es werden nicht völlig wahllos irgendwelche Informationen weitergeben, sondern es wird schlichtweg die Strafakte verschickt. Und die Akte kann nicht lügen, ebensowenig wie das Urteil. Wenn der Rechtsberater also eine Einstellung nicht befürwortet hat, dann ergibt sich das aus dem Inhalt der Strafakte sowie aus dem Strafurteil.

Daher sollten Sie hier zunächst mal sagen, wie eigentlich das Urteil ausgesehen hat.


Spiritus

Zitat von: Andi am 04. Dezember 2012, 11:52:10
Zitat von: MT Styles am 04. Dezember 2012, 01:56:07
Der Anwalt würde mir gestellt werden. Soviel weiß ich. Gerichtskosten Beihilfe oder so.

Nein, denn es handelt sich um zivilrechtliche Interessen, die du wahrnehmen lassen willst.


Und bei genau diesen wird ggf. Prozesskostenbeihilfe gewährt (§§ 114 ff. ZPO), d.h. eigener Anwalt und Gerichtskosten vom Staat bezahlt.
Ob die Voraussetzungen hier vorliegen ist eine andere Frage  ;)

Spiritus

Nachtrag: Die richtige Bezeichnung ist natürlich Prozesskostenhilfe, ohne "bei".  :)

wolverine

Eigentlich bewegen wir uns im Verwaltungsrecht. Aber in der VwGO gibt´s eine entsprechende Verweisung ....
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Andi

Zitat von: Spiritus am 04. Dezember 2012, 18:40:04
Ob die Voraussetzungen hier vorliegen ist eine andere Frage  ;)

Eben, es geht nicht um einen Prozess, sondern auschließlich um eine Interessenwahrnehmung.
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MT Styles

Es kam vor Gericht folgendes raus:

Die Anklage wurde fallen gelassen. Ich (Täter) bekam eine Mahnung wegen Betreten des Schulgeländes. Der Kläger bekam wegen Lügen ein paar Stunden abarbeiten.
Mein Cousin und Bruder (beides Zeugen) brauchten nicht mal ins Gerichtssaal!

Bedeutet für mich eig. Alles Easy ! Die Anklage ist also vorbei und nicht mehr am laufen.

______________________________

Es war meine einzigste Anklage. Danach und davor war nie etwas passiert. Naja als ich 8 Jahre alt war habe ich im Örtlichen Supermarkt mal eine Packung Kaugummis geklaut.
Ansonsten habe ich eine bis dato saubere Akte. Und das bleibt sie auch.

______________________________

- Das Amtsgericht müsste ja Logischerweise die ''richtigen'' Akten haben. Wer auch sonst.
- Im Schreiben vom Rechtsberater werde ich als Lügner dargestellt weil ich in deren Augen falsche Dinge erzählt habe. Naja !!
- In der Rechtsabteilung konnte mir einer der Mitarbeiter aus meiner ''richtigen'' Akte vorlesen. Und genau dies übereinstimmte mit dem Vorfall.
- Nur der Rechtsberater hat irgendwelche falsche Infos bekommen. Oder er hat einfach kb auf mich.
- Ich habe genau das getan, was die BW von mir verlangt habe. Ich habe mein Arsch hingehalten wenn es ums warten geht. Obwohl mir versprochen wurde das es dann dann dann und dann klappt.
- Warte mittlerweile gute 2 Jahre und darf immer wieder von Freunden oder bekannten hören das sie an dem und dem als SAZ anfangen. Komisch da darunter Leute dabei sind die etwas mehr Straftaten begangen haben. Alleine das macht mich so extrem stutzig.

Meine Hoffnung ist : Der Anwalt bekommt die echte Akte (mit dem exakten Vorfall) und diese Akte wird dann zum Berater geschickt. Sodass er meine ''richtige'' Akte dieses mal 100%ig auf dem Tisch liegen hat.

Alle Fragen beantwortet ?

justice005

ZitatDie Anklage wurde fallen gelassen.

Wenn dem Staatsanwalt oder dem Richter die Akte heruntergefallen ist, dann hat er sie auch sicher wieder aufgehoben. Oder liegt sie immernoch auf dem Boden?

ZitatIch (Täter) bekam eine Mahnung wegen Betreten des Schulgeländes.

Was ist aus den Tritten und Schlägen geworden? Das wird doch nicht einfach vergessen.... Was hat sich diesbezüglich denn herausgestellt in der Verhandlung?

ZitatDer Kläger bekam wegen Lügen ein paar Stunden abarbeiten.

Der Kläger ist im Strafrecht immer der Staatsanwalt. Wurde der zu Überstunden verurteilt, oder wie soll ich das verstehen?

Falls Du den Anzeigeerstatter meinst, der kann in diesem Verfahren gar nicht verurteilt werden, dazu müsste es ein separates Verfahren gegen ihn geben. Aber weshalb eigentlich? "Lügen" ist nicht strafbar. Meinst du vielleicht "falsche Verdächtigung"? Das wird aber keinesfalls zeitgleich mit deinem Verfahren bearbeitet. 

Da du offensichtlich nicht mal in der Lage bist, über dein eigenes Verfahren sinnvoll zu berichten, tendiere ich deutlich zu der Einschätzung, dass der Rechtsberater schon weiß, was er tut.




Andi

Zitat von: justice005 am 05. Dezember 2012, 07:01:01
ZitatDer Kläger bekam wegen Lügen ein paar Stunden abarbeiten.

Der Kläger ist im Strafrecht immer der Staatsanwalt. Wurde der zu Überstunden verurteilt, oder wie soll ich das verstehen?

You made my day...
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