Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Augen lasern lassen

Begonnen von michelle879, 02. August 2015, 15:02:05

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

michelle879

Ich hab schon ne Menge hier im Forum übers Augen lasern (lasik) gelesen, auch dass man dann 12 Monate untauglich ist.
Jedoch hab ich im Internet ein neues Verfahren entdeckt, bei dem es keinen Flap mehr gibt, sondern nur eine 2-3 mm Öffnung.
Wie sieht es da aus mit den 12 Monaten? Hier kann ja nichts abreissen oder ähnliches.
Ich hab nächstes Jahr im Juni meine 2. Musterung, diesmal für die Feldwebellaufbahn, ich würde mir jedoch gerne vorher die Augen operieren lassen.
Ich häng mal nen Link von der neuen Methode an.. hat da jemand schon Erfahrung mit?

http://www.euroeyes.de/relex-smile

Ralf

Es heißt in der Vorschrift "Laserbehandlung". Da wird nicht unterschieden nach verschiedenen Möglichkeiten.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

michelle879

Hmm oke.. ich bin mir unsicher ob ich das machen soll.
Wenn die Bundeswehr die wahl hätte würde sie eher jemand operierten aber ohne sehschwäche nehmen oder unoperiert dafür -4, 5 und -5?

KlausP

Meine Güte! So lange die Sehhilfe das ausgleichen kann ist es kein Ausmusterungsgrund, es könnte natürlich Ausschlüsse für ein paar Verwendungen geben. Bevor Sie fragen: Nein, ich weiß nicht, für welche Verwendungen. Nach einer Laserbehandlung sind Sie eben für mindestens ein Jahr nicht wehrdienstfähig. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

ZitatWenn die Bundeswehr die wahl hätte würde sie eher jemand operierten aber ohne sehschwäche nehmen oder unoperiert dafür -4, 5 und -5?

Es kommt auf die Verwendung an, wenn die gewünschte Verwendung damit augeschlossen sind, wird natürlich der ohne Ausschluß genommen, das kann auch der ohne Sehschwäche sein.

Ist das kein Ausschluß kommt es auf andere Dinge an, da kann auch der ohne Sehschwäche rausfliegen.


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau