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Bewerben mit Ermittlungsverfahren oder abwarten ?

Begonnen von Silence1234, 21. Februar 2025, 16:16:47

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Silence1234

Hallo ,
ich 40 plus und männlich habe folgendes Problem.
Hatte kürzlich einen Termin bei einem Karriereberater und mir wurden verschiedene fachbezogene Tätigkeiten in Aussicht gestellt , mit meinem erlernten Beruf.
Es erfolgte eine EPM Abfrage und kurze Zeit später bekam ich ein Angebot für eine fachbezogene Unteroffiziersstelle in einem militärischen Regiment , was ich mir auch gewünscht habe.
Die Kombination aus meinen beruflichen Fähigkeiten mit dem militärischen Dienst , genau wie ich es mir gewünscht habe.

Nun meine Problematik.
Ich habe letztes Jahr meinen Job verloren und wurde durch eine Verdachtskündigung gekündigt.
Mir wurde ein Diebstahl in der Nacht in unseren Büroräumen vorgeworfen.
Man muss sagen , dass dem vorausgegangen ist , dass ich wenige Wochen zuvor eigentlich eine vertraglich vereinbarte Fortbildung machen sollte. Leider wurde ich von der Fernuni nicht angenommen , da es in der Vergangenheit Betrugsversuche meines Arbeitgebers gab. 5 Jahre bevor ich dort überhaupt dort tätig war. Trotz zahlreicher Versuche konnte ich den leitenden Professor nicht umstimmen mir eine Chance zu geben. Er sagte zwar , es sei nicht persönliches, aber mit dieser Firma wolle er nie wieder zusammen arbeiten da der Betrug der Fernuni wohl viel Arbeit und Stress bereitet hätte.
Nachdem ich meinen Arbeitgeber  damit konfrontiert hatte , wurde mir eine alternative aufgezeigt , welche ich aber komplett selbst finanzieren sollte (700 Euro monatlich). Die erste Weiterbildung wäre öffenlich gefördert worden und mein ehemaliger Arbeitgeber hätte  einen Zuschuss beigetan. Dieses wurde mir auch vertraglich so zugesichert. Da das scheitern nicht an meiner Person lag , war ich aber der Rechtsauffassung , dass mein Arbeitgeber als "Schuldiger" für die Mehrkosten hätte aufkommen müssen.So wurde ich von einem auf den anderen Tag vom allseits geschätzten Mitarbeiter zur "persona non grata"  Dann der vermeintliche Diebstahl in den Büroräumen.
Die Polizei ermittelte , wie ich später erfahren habe wurde auch dort schon ein Schreibe verfasst indem ich angeblich großes Interesse an den abhanden gekommenen Gegenständen gezeigt hätte.
Die Polizei ermittelte aber nicht gegen mich und stellte gegen Unbekannt ein.

Nach ein paar Wochen erhielt ich die Verdachtskündigung. Ich reichte Kündigungsschutzklage ein. Während des Verfahrens wurden mit mehrere Vergleichsvorschläge gemacht , mit denen ich nicht einverstanden war. Bei einem der Gerichtstermine ,  sagte der gegnerische Anwalt , dass wenn ich jetzt nicht einwillige , er noch mal einen Brief direkt an die Staatsanwaltschaft schicke wird und mit dem Finger auf mich zeigen. Da ich nichts getan hatte ließ ich mich dadurch nicht einschüchtern.
Einige Wochen später bekam ich auch eine Ladung zur Polizei. Ich erzählte dort die ganze Geschichte und hoffte auf eine baldige Einstellung. In der Zwischenzeit ,gab es auch einen Vergleich. Meine Kündigung wurde zurückgenommen , in betriebsbedingt  umgewandelt ich habe eine Abfindung erhalten und mein Arbeitgeber wurde darauf verdonnert , die gegen mich gemachten Vorwürfe zurück zunehmen.
Aus Wut über die 5 stellige Summe welche mir zugesprochen wurde , gab es aber 14 Tage vor Rechtskraft des Vergleichs noch einen Brief an die ermittelnde StA. Daraufhin ist die Akte wieder zurück an die Polizei gegangen. Ich habe schon selbst mit der Sta. gesprochen (Rechtsdiener) , mir wurde durch die Blume gesagt ich könnte ja anbieten eine recht große Summe zu zahlen und das dann das Verfahren gegen mich eingestellt wird. Da ich aber nichts getan habe und es Daumenschrauben meines ehem. Arbeitsgebers sind , bin und war ich damit nicht einverstanden.
Sprich es läuft ein Ermittlungsverfahren gegen mich , wo die Akten zwischen Polizei und Sta. hin und hergehen. Die Polizei sagt , es ist nichts. Der Sta. will nicht einstellen.

Ich muss dazu sagen , ich bin leider vor 15 bzw 20 Jahren 2 mal straffällig geworden. Einmal Strafbefehl und eine 8 monatige Bewährungsstrafe , welche auf 3 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Vorab , mir ist bewusst , dass ich diese Sachen in meinem Bewerberbogen angeben muss. Das werde ich natürlich auch tun. Ich bin mit über 40 nicht mehr der Mensch , der ich mit Anfang 20 war.
Habe mein Abitur auf dem 2. Bildungsweg nachgeholt studiert etc.
Habe das auch offen bei der Karriereberatung angesprochen. Ich stehe dazu was ich mal gemacht habe. Dort wurde mir gesagt , da beides sehr lange in der Vergangenheit liegt und auch mein Lebenslauf  sich im Anschluss drastisch verbessert hat , sieht er es so das ich trotzdem eine Chance hätte. Er könne natürlich nichts versprechen.

Jetzt die positive EPM Abfrage und die konkrete Stelle , auf welche ich mich bewerben soll.
Ich weiß nicht was ich machen soll. Ich weiß , eingestellt werde ich nicht mit dem offenen Verfahren wie ich hier im Forum mehrfach jetzt gelesen habe. Macht es Sinn sich trotzdem zu bewerben und offen darzulegen was passiert ist ? Dann wäre die Sache , welche am Ende eingestellt werden muss aber aktenkundig , was in Bezug auf meine persönliche Vorgeschichte natürlich total konträr gegenüber dem ist , dass ich ein anderer Mensch bin als wie vor 20 Jahren. Oder sage ich ab , versuche das Ermittlungsverfahren klein zu kriegen entweder einfach durch warten , es gibt keine Zeugen , keine Beweise nur Anschuldigungen... oder auch durch einen Rechtsanwalt. Und starte dann eine neue EPM Abfrage und bewerbe mich dann.
Ich weiß nicht was ich machen soll , weil die jetzige Stelle  einfach optimal wäre und meinen Wünschen total entspricht , abgesehen von der neuen beruflichen Perspektive.
Einfach absagen obwohl ich es doch so gerne machen würde , macht auch keinen Sinn für mich. leider ist die Frist sehr kurz und die Mühlen der Justiz mahlen so langsam , dass ich auch mit anwaltlicher Hilfe in der Zeit nichts mehr erreichen kann
Ich bin wirklich ratlos. Ich wäre über einen fachlichen Rat dankbar.



Ralf

Du hast es ja selbst geschrieben: solange ein Verfahren läuft: keine Einstellung.
Also was willst du nun machen außer abzuwarten und zu hoffen, dass die Stelle dann noch da ist. Selbst wenn du in epischer Breite alles darlegst: das Verfahren muss erst abgeschlossen sein.
Wenn du dich jetzt bewirbst, musst du das angegeben. Wenn das Verfahren zu deinen Gunsten ausgeht / eingestellt wurde, brauchst du ja nichts mehr angeben. Dann hast du da nichts stehen.
So müsste es nmB auch im BewBogen stehen, da halt gut lesen, was genau du angeben musst, nicht mehr und nicht weniger.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Silence1234

Danke , ist auch mein Gedanke.
Hatte nur auch etwas davon gelesen , dass eine Bewerbung auch "ruhen "kann.
Hätte aber wahrscheinlich dann keinen Einfluss darauf , dass die Stelle noch da ist oder ?


Eine letzte Frage habe ich noch.
In der Frist , in der ich mich zurückmelden soll , steht auch etwas das ich eine Fristverlängerung zum nachdenken beantragen kann.
Weiß jemand wie lange diese Frist nach einer EPM Abfrage ist ?
Das ist irgendwie meine letzte Hoffnung.
Muss sagen von dem meiner Karriereberatung bis zu der positiven EPM Abfrage sind keine 2 Wochen vergangen.
Ich hatte direkt selbst Kontakt zu Sta. und zur Polizei aufgenommen , aber nicht viel erreicht.
Habe n och de Gadanken mit Fristverlängerung und gleichzeit einem Anwalt eine Einstellung des Verfahrens erreichen zu können und mich auf die Stelle zu bewerben.


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