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Bewerbung/Einstellung Laufbahn Feldwebel / StUffz(FA) Sanitätsdienst

Begonnen von Pedda, 19. August 2016, 22:51:18

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Pedda

Hallo zusammen!

Ich bin neu hier im Forum und bitte um Entschuldigung, falls ich ein schon bereits durchgekautes Thema wieder ausgrabe.
Ich habe mich hier als Gast schon ein wenig umgeschaut und konnte leider keine konkreten Antworten zu meinen Fragen finden.

Erstmal zu meiner Person - M. 22 Jahre jung, mittlere Reife, Rettungsassistent, Grundausbildung/Atemschutz/ABC-Grundausbildung in der zivilen Gefahrenabwehr (Feuerwehr).
Kürzlich war ich bei dem für mein Gebiet zuständigen Wehrdienstberater und habe mich über eine Bewerbung usw. für die Laufbahn des Feldwebels im Sanitätsdienst informiert und beraten lassen.
Zudem habe ich bereits im Vorraus viel recherschiert und mich auf den verschiedensten Seiten - darunter auch offizielle der Bundeswehr & auch hier im Forum informiert.
Auch über die Aufgaben und Pflichten des Soldatenberufs habe ich informiert und mir klar gemacht, dass es u.U. schiwerige Situationen geben kann und ich natürlich auch einiges für den Beruf geben muss (auch privates, aber ihr/Sie wissen das ja am besten).

Nunja, da ich leider relativ unterschiedliche und teilweise sehr veraltete Aussagen bezüglich meinen Fragen finde, wollte ich das Thema hier noch einmal anschneiden und euch/Sie um Rat/Tipps bitten.


Zu meinen Fragen
•Ich bin eher einer von der mageren Sorte, bin leider an der BMI-Grenze zu 18, jedoch sportlich/fit.
>Ich habe gelesen, dass das ein Aussschlusskriterium sein sollte - stimmt das? (Wehrdienstberater meinte es wäre kein Problem?)

•Ich gebe die Bewerbung kommende Woche beim zweiten Termin im KC ab.
>Wie kann ich mich auf das Einstellungsverfahren am besten vorbereiten, was erwartet mich? (Genaue Inhalte können selbstverständlich nicht einfach so preisgegeben werden :D)

•Kann ich vom Sanitätsdienst auch unabhängig vom Auslandseinsatz in eine andere Streitkraft versetzt werden?

•Falls jemand momentan oder vor kurzem die Ausbildung, auch nach der Gesetzesänderung bzgl. dem Notfallsanitäter durchläuft/durchlaufen hat, würde ich mich über Erfahrungsberichte freuen.


Ich hoffe ihr/Sie können mir weiterhelfen.
LG




KlausP

ZitatIch bin eher einer von der mageren Sorte, bin leider an der BMI-Grenze zu 18, jedoch sportlich/fit.

Der BMI muss über 19 liegen, sonst sind Sie mindestens "T4 - vorübergehend nicht wehrdienstfähig". Wie der Karriereberater zu dieser Aussage kommt, ist mir schleierhaft.

ZitatWie kann ich mich auf das Einstellungsverfahren am besten vorbereiten, was erwartet mich?

Dazu gibt es hier im Forum jede Menge Erfahrungsberichte, da haben Sie stundenlang Lesestoff.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pedda

#2
Zitat von: KlausP am 19. August 2016, 23:00:16
Der BMI muss über 19 liegen, sonst sind Sie mindestens "T4 - vorübergehend nicht wehrdienstfähig". Wie der Karriereberater zu dieser Aussage kommt, ist mir schleierhaft.
Das wäre sehr schade, medizinisch sind sämtliche Untersuchungen gelaufen und ich bin kerngesund - nehme aber bei bestem Willen nicht zu, werde auch allen Anforderungen & Belastungen in meinem derzeitigen Beruf im Rettungsdienst ohne Probleme gerecht. Es würde mich tierisch ärgern, wenn es daran scheitern würde..
ZitatDazu gibt es hier im Forum jede Menge Erfahrungsberichte, da haben Sie stundenlang Lesestoff.  ;)
Alles klar, danke - dann werde ich mal tiefer graben :)


Edit: Zitate und Antwort getrennt!

Andi8111

Es geht aber nicht um Ihren derzeitigen Beruf sondern um Ihren künftigen. Die Gewichtsvorgaben sind im Sinne der besonderen Beanspruchung im Dienst auszulegen. Jetzt tragen Sie Ihre Köfferchen in den dritten Stock um die Olle mit Bauchweh zu umsorgen. Im Einsatz tragen Sie die Köfferchen alle zusammen auf dem Rücken, mehrere Stunden wenn es drauf ankommt und es gibt keinen Tragestuhl, nur ein Tragetuch. Und wenn es dumm läuft, tragen Sie Köfferchen und Tuch mit einem 100 Kilo Patienten 10 Kilometer weit.

Die Arbeit als RettAss im Inland in der Grundversorgung der multimorbiden Rentner mit dem Dienst im Einsatz zu vergleichen, hinkt.

Tommie

Um das noch einmal mit aller Deutlichkeit zu sagen: Ist Ihr BMI bei der Musterung nicht über 19, dann ist an dieser Stelle der Musterung bereits "Ende im Gelände"! Die Vorschrift ist da eindeutig! Wer bei der Auferstehung des Fleisches mangels Masse liegen bleiben muss, ist als Soldat nicht geeignet! In diesem Fall werden Sie mit "T 4" (= vorübergehend nicht verwendungsfähig!) zunächst für ein Jahr zurück gestellt werden!

Und ... natürlich hat "Andi8111" vollkommen recht, dass die Versorgung "internistischer Politraumata" in Deutschland in einem sicheren Umfeld nicht mit dem Einsatz als RettAss/NFS vergleichbar ist!

Beispiel. Ich bin 1,74 m groß (oder klein ;D !) und wenn ich einen BMI von 19 hätte, dann würde ich 57,5 kg wiegen! Dann rechnen wir mal eine ballistische Schutzweste der Klasse IV, die persönliche Ausstattung und den Rettungsrucksack dazu, dann sind wir nochmal beim gleichen Gewicht als "Zusatzgepäck"! Das reicht dann schon für´s erste! Da sprechen wir noch nicht von ca. 50 Grad in der Sonne Afghanistans oder Malis, und schon gar nicht von einem Patienten, den Sie auch noch bewegen bzw. tragen müssen!

Pedda

Vielen Dank für die Antworten bis hierher - dann werde ich das bei meinem nächsten Termin beim Berater nochmal ansprechen müssen.
Finde ich sehr schade, denn der BMI sagt nichts über die Person an sich aus und macht keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Typen.

Ich wollte die Arbeit auch nicht vergleichen - da haben Sie schon recht mit Ihren Aussagen.
Damit wollte ich ledeglich sagen, dass ich eine gewisse Fitness, Kraft und Ausdauer bereits mitbringe und mich auch fit halte - trotz meiner Statur.

Tommie

Irgendwo muss die Grenze ja gezogen werden! Und die WHO definiert Personen mit einem BMI kleiner als 19 als deutlich untergewichtig, somit bietet sich dieser Wert an! Es taugt gar nichts, wenn die Ausrüstung so schwer ist wie Sie selbst, weil Sie dann für den Patienten nahezu keine Kapazität mehr haben. Sie als chronisch Untergewichtigen hat man in der Grundausbildung trotz aller Abschwächungen der GA von heute im Vergleich zu "damals(TM)" ganz schnell an die Grenzen seiner körperlichen Leistungsfähigkeit heran geführt!

Andi8111

Und bei den Mädels 1,53 groß, 49 Kilo, ist diese Belastbarkeitsgrenze in aller Regel schon dann erreicht, wenn man in Feldanzug mit Stiefeln und Koppel (ohne sonstiges Gepäck, das trägt freilich der Gruppenführer) länger als drei Kilometer GEHEN muss.

Und das ist nicht chauvinistisch, das ist leider eine physiologische Realität.

Tommie

Zitat von: Andi8111 am 20. August 2016, 10:34:57Und bei den Mädels 1,53 groß, 49 Kilo, ist ...

... es leider so, dass Sie die Mindestgröße nach ZDv 46/1, Anlage 3.2, GNr. 1 nicht erfüllen und daher mit einer Gradation VI auszumustern sind ;) ! Die Mindestgröße ist bei 1,55 m und bei einem BMI von 19 wäre daraus zu errechnen ein Mindestgewicht von 45,65 kg!

Aber die geschilderten "Probleme" haben wohl alle Kameraden und Kameradinnen, die weniger als 50 kg wiegen!

Andi8111

Die Grenzen kenne ich auch^^ Aber was das KarrC Dez 5 misst und was wir bei der Einstellung messen, sind wieder drei Paar Schuhe.
Und wenn wir einen Antrag auf Änderung des Tauglichkeitsgrade stellen, werden die zwar entlassen, aber nach einem Jahr vom KarrC wieder gemessen, wieder mit der Grenzgröße in den Dienst geschickt und so weiter und so fort...

Systemfehler :)

Tommie

Zitat von: Pedda am 19. August 2016, 22:51:18•Kann ich vom Sanitätsdienst auch unabhängig vom Auslandseinsatz in eine andere Streitkraft versetzt werden?

Sollten Sie aufgrund Ihrer Ausbildung als Rettungsassistent mit einem höheren Dienstgrad, also je nach Berufserfahrung zwischen Feldwebel und Stabsfeldwebel, eingestellt werden, dann sind Sie im Fachdienst anzusiedeln. Ihre Verwendungsmöglichkeiten in anderen TSK/OrgBer beschränken sich auf Verwendungen als RettAss, die es in geringer Anzahl in den Sanitätsdiensten anderer TSKs, z. B. Heer gibt. Für etwas anderes sind Sie nicht ausgebildet und werden dies auch nicht werden.

Ach ja, mit einer Berufserfahrung von zwischen einem und fünf Jahren kann man als Oberfeldwebel eingestellt werden. Letztendlich entscheiden das KarrCBw, an dem Sie gemustert und getestet werden, und BAPersBw als zentrale Personal bearbeitende Stelle darüber! Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht, es ist eine "Kann-Regelung"!

Aber das ist alles so lange Kaffeesatz-Leserei, denn so lange Ihr BMI unter 19 ist werden sie gar nicht eingestellt, weil Sie "T 4" sind ;) !

Andi8111

Apropos: Als RettAss wird man nicht als Feldwebel eingestellt ;) Notfallsanitäter ist der Beruf, der den RettAss abgelöst hat. Es gab eine Übergangsregelung, aber wer die Anerkennung als NotSan nicht hat, wird als SU(FA) eingestellt und muss einen Aufbaulehrgang machen...

Tommie

Wo steht das? Aktuell gilt nach wie vor die SLV mit Ihrem § 17, Absatz 2, Nr. 2:

Zitat"im Sanitätsdienst, wer die staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Arztfachhelferin oder Arztfachhelfer, Gesundheitsaufseherin oder Gesundheitsaufseher, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger, Krankenschwester oder Krankenpfleger, Medizintechnikerin oder Medizintechniker, Physiotherapeutin oder Physiotherapeut, zahnmedizinische Fachhelferin oder zahnmedizinischer Fachhelfer, Zahntechnikerin oder Zahntechniker besitzt oder wer über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss in einem technischen Assistenzberuf oder einem Assistenzberuf im Gesundheitswesen verfügt,"

Und so lange der NFS nicht flächendeckend eingefügt ist, wird das auch so bleiben!

Andi8111

Meines Wissens nach wurde die Liste mit Berufen nach dem Ende der Übergangsregelung angepasst. Außerdem stimmt das nicht. Denn der Notfallsanitäter hat im Zivilen den RettAss bereits seit 2014 abgelöst.

Das sind die Übergangsregeln, die auch angewendet werden, laut BAPersBw:
Rettungsassistenten, die eine Erlaubnis nach dem Rettungsassistentengesetz besitzen, dürfen diese Berufsbezeichnung weiterhin führen. Schulen, die vor Inkrafttreten des NotSanG auf Grund des Rettungsassistentengesetzes staatlich anerkannt worden sind, gelten in der Regel weiterhin als staatlich anerkannt.

Wer vor Außerkrafttreten des RettAssG (1. Januar 2015) eine Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten begonnen hat, darf diese auch nach RettAssG abschließen. Nach Abschluss der Ausbildung erhält die antragstellende Person bei Vorliegen der Voraussetzungen die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung ,,Rettungsassistentin" oder ,,Rettungsassistent" zu führen.

Wer vor Inkrafttreten des NotSanG (1. Januar 2014) mindestens fünf Jahre als Rettungsassistent tätig war, kann die Berufsbezeichnung ,,Notfallsanitäterin" oder ,,Notfallsanitäter" führen, wenn sie oder er bis Ende 2020 eine staatliche Ergänzungsprüfung besteht.

Wer mindestens drei Jahre als Rettungsassistent tätig war, kann die neue Berufsbezeichnung führen, wenn er zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 480 Stunden teilgenommen hat.

Wer eine geringere als eine dreijährige Tätigkeit oder nach der Ausbildung zur Rettungsassistenten keine Tätigkeit als Rettungsassistent nachweisen kann, muss zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden teilgenommen haben.

Tommie

Es gibt noch keinen einzigen NFS, der die dreijährige Ausbildung erfolgreich beendet hat und in sehr vielen Bundesländern ist die Ergänzungsprüfung noch gar nicht oder nur in komischen Konstellationen möglich. Daher gilt nach wie vor der RettAss als Einstiegsberuf für Feldwebel oder mehr!

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