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Durchgefallen beim Assessmentcenter

Begonnen von ranch, 16. September 2008, 14:31:09

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ranch

Guten Mittag zusammen,
Und zwar finde ich keine Informationen über folgenden Sachverhalt:

Ich habe vor mich als SAZ in der Offizierslaufbahn zu bewerben, warte aber immernoch auf mein Musterungsergebnis, da ich zu verschiedenen Nachuntersuchungen musste. HNO etc..
Nun nehmen wir einmal an, ich werde zum Assessmentcenter eingeladen und rassel da unglücklicherweise durch.
Dann bin ich nicht für die Offizierslaufbahn geeignet und kann mich später ggf. neu bewerben richtig?
Das wird dann aber wahrscheinlich nicht in Frage kommen, weil ich sonst noch ein Jahr "verliere", wie es jetzt schon passiert ist.

Daher ich nur durch die Offizierstauglichkeitsprüfung durchgefallen bin, bin ich ja immernoch tauglich für den normalen Wehrdienst und müsste demzufolge dann auch einberufen werden, richtig?
Auch das will ich aber nicht, da ich dann gerne ein Studium beginnen würde :-)

Nun also die eigentliche Frage:
Ist es möglich nach der Ausmusterung im AC einen Antrag auf Befreiung vom Wehrdienst gemäß §11 (2) 2. b  (http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__11.html)zu stellen?
Ich habe nämlich zwei Brüder, die Ihren Zivildienst erfolgreich abgeschlossen haben und dadurch habe ich ja das Recht einen solchen Antrag zu stellen.
Nur ist eben die Frage, ob das im Nachhinein noch geht, nur weil ich als SAZ durchgefallen bin.

Dazu finde ich keine Informationen :)


Mit freundlichem Gruß

schlammtreiber

Zitat von: ranch am 16. September 2008, 14:31:09
Ich habe nämlich zwei Brüder, die Ihren Zivildienst erfolgreich abgeschlossen haben

Den Zivildienst schließt man nicht erfolgreich ab (oder gibt es jetzt eine Abschlussprüfung mit Grad Bachelor of Non-Military Arts?) sondern man leistet ihn einfach ab  ;)

Und ja, Du kannst diesen Antrag stellen, aber nicht bei der Offizierbewerberprüfzentrale, sondern im Kreiwehrersatzamt.
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ranch

Zitat von: schlammtreiber am 16. September 2008, 14:44:13
Zitat von: ranch am 16. September 2008, 14:31:09
Ich habe nämlich zwei Brüder, die Ihren Zivildienst erfolgreich abgeschlossen haben

Den Zivildienst schließt man nicht erfolgreich ab (oder gibt es jetzt eine Abschlussprüfung mit Grad Bachelor of Non-Military Arts?) sondern man leistet ihn einfach ab  ;)

Und ja, Du kannst diesen Antrag stellen, aber nicht bei der Offizierbewerberprüfzentrale, sondern im Kreiwehrersatzamt.

Erfolgreich im Sinne von "den-Zivildienst-überhaupt-abgeschlossen-zu-haben" meinte ich damit :)
Kenne nämlich genauso gut welche, die das nicht hinbekommen haben, aber das ist ein anderes Thema.

Dass ich den Antrag beim KWEA stellen muss ist logisch.
Prinzipiell könnte man den Antrag ja jetzt schon stellen, mit dem Hinweis, dass der Antrag nur Gültigkeit besitzt, sofern man es nicht in die Offizierslaufbahn schafft, oder?
Da habe ich dann allerdings die Befürchtung, dass das nicht so gut ankommt und ggf. negativ beim AC bewertet wird und einem so die Laufbahn versaut wird.

Auf der anderen Seite halte ich die Leute die dort sitzen für fair und menschlich, die sowas ggf. auch nachvollziehen könnten.
Klar, mir kann darauf niemand eine Antwort geben wie die Leute dort auf sowas reagieren würden, aber ich spinne nur ein paar Gedankenabläufe und meine Hände tippen die einfach ab, ich kann da nichts für  :P

Würdest du, Schlammtreiber, den Antrag z.B. erst nach dem Durchfallen einreichen oder wie von mir angedacht jetzt auch vorher?

Mit freundlichem Gruß

AriFuSchr

ich weiss jetzt nicht so wirklich, was Du willst...


willst Du durchfallen, befürchtetst Du durchzufallen ??

Wenn Du durchfallen willst, ist es wirklich egal, zu welchem Zeitpunkt Du den Antrag stellst.

Wenn Du die Offz Laufbahn einschlagen möchtest, dann würde ich mal wirklich zuwarten, bis der Test abgeschlossen ist und das Ergebnis vorliegt. Bei positivem Ergebnis hätte sich Dein Antrag ja dadurch erledigt

Wenn Dich die Offz-Laufbahn nicht mehr interessiert, wäre es fair, bereits vor dem Test zurückzu- treten.

Dein Antrag auf Befreiung vom Wehrdienst aufgrund der Erfüllung der Voraussetzungen nach § 11 (2) 2. b WehrpflG bezieht sich ja auf den GWD.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

erdpichel

als prüfer würde ich sicher nicht gerne jemanden sehen, der entweder offizier oder KDV werden will... ::) >:(
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

AriFuSchr

wenn ich mich nicht irre, zählt § 11 (2) 2. b zu den Befreiungen vom GWD und nicht als KDV...

man beachte den kleinen aber feinen Unterschied..
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

schlammtreiber

Zitat von: ranch am 16. September 2008, 14:53:15
Prinzipiell könnte man den Antrag ja jetzt schon stellen, mit dem Hinweis, dass der Antrag nur Gültigkeit besitzt, sofern man es nicht in die Offizierslaufbahn schafft, oder?

Unnötig kompliziert, fraglich ob das überhaupt bearbeitet wird, und macht eigentlich keinen Sinn. Ergebnis der OPZ abwarten, entweder Offizieranwärter werden  oder wenn man abgelehnt wird Antrag auf Befreiung vom Wehrdienst beim KWEA stellen. Eins nach dem anderen.

Es würde genau so wenig Sinn machen sich zu verpflichten und vorher schon mal einen KDV-Antrag einzureichen mit Hinweis darauf, dass dieser nur gilt wenn es einem beim Bund dann doch nicht gefällt.

ZitatWürdest du, Schlammtreiber, den Antrag z.B. erst nach dem Durchfallen einreichen oder wie von mir angedacht jetzt auch vorher?

Ich würde sowas gar nicht machen, aber meine persönliche Wertung tut hier nichts zur Sache.
Semper Communis
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ranch

Alles klar!
Vielen Dank für die Antworten, ich warte jetzt erstmal ab wie sich das ganze entwickelt.
Für mich war es nur wichtig rauszufinden, ob diese Möglichkeit besteht oder nicht :-)

Danke nochmal,
MfG -> kann geschlossen werden.

Huey

ZitatAuch das will ich aber nicht,

Gehts noch?

Der Wehrdienst ist eine vom Gesetz vorgeschriebene Verpflichtung.

Es geht hier nicht darum, was du willst....

Was die "3-Brüder-Regelung" betrifft:
Die wenigen Fälle, die ich kenne, wurden alle genehmigt...

Pete85

Ich hab da mal ne Frage: Ich hab keinen Schulabschluss, keine Ausbildung und würd gern zum KSK gehn, da nach zwei Wochen zum Kommandeur ernannt werden, aber auf keinen Fall in den Auslandseinsatz gehen... Ist das möglich?

*IRONIE AUS*

Oh man, ich hasse diese elenden Egoismus in unserem schönen Land... Was ist nur aus der Jugend geworden? Immer diese "Ich will Offizier werden oder den Wehrdienst verweigern"-Typen - langsam nervts  >:(
Gott und den Soldaten ehrt man nur in den Zeiten der Not - und zwar nur dann.

Doch ist die Not vorüber und die Zeit hat sich gewandelt, wird Gott halb vergessen und der Soldat schlecht behandelt...

BulleMölders

Nö, ich finde das Gut.
Ich will auch Bundespräsident werden und wenn ich das nicht werde, dann schlafe ich halt weiter unter meiner Brücke. :)
Test

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