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Eignungsübender oder nicht?

Begonnen von Handewitt1983, 12. November 2021, 22:37:57

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Handewitt1983

Moin,

Ich habe heute meine Aufforderung zum Dienstantritt erhalten und blicke noch nicht so mit der Sache eines Eignungsübenden durch.
Zu mir:

Männlich, Geboren 1983, FWDL20 als 81er bis zum HG von 01/2004 bis 31.08.2005.
Wiedereinsteller zum 01.01.2022 als 26er im Dienstgrad Obermaat BA als SAZ16

Ich lese hier nichts zur "Einberufung zur Eignungsübung", sondern nur etwas von "Aufforderung zum Dienstantritt".

Dann des Weiteren " Nach Ihrem Dienstantritt erhalten Sie die Ernennungsurkunde, durch die Sie in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden und die Mitteilung über die Dauer Ihres Dienstverhältnisses entsprechend der von Ihnen abgegebenen Verpflichtungserklärung"

In der Verpflichtungserklärung steht: "Mir ist bekannt, dass ich zunächst für eine Dienstzeit von sechs Monaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werde."

Ich lese, wie gesagt, immer etwas von einer Eignungsübung hier im Forum mit einer 4-monatigen Probezeit.

Was heisst es jetzt in meinem Fall? Bin ich direkt SaZ oder erst Eignungsübender?

Ich danke euch im voraus für eure Antworten.

KlausP

Mit Inkrafttreten der neuen Soldatenlaufbahnverordnung im Juni 2021 gibt es keine Eignungsübung mehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Handewitt1983

Okay. Vielen Dank für deine Antwort. Das war mir nicht bewusst.

Ralf

Und damit hast du eine 6-monatige Widerrufsfrist oder Bewährungszeit und fällst unter das Arbeitsplatzschutzgesetz.
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Helft mit, dass es so bleibt.

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