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Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung

Begonnen von erdmann, 13. Februar 2019, 12:07:10

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erdmann

Hallo zusammen,

habe ein paar Fragen, die in der Runde vielleicht auf Antworten stoßen können. Da gestern im KarrC ziemlich viel los war, hatte ich beim Einplaner leider nicht die Zeit auf alle meine Fragen einzugehen.

Ein paar Fakten zu meiner Person:

  • 32 Jahre alt
  • 04'2007 - 12'2007 neunmonatiger GWDL, als Obergefreiter die Bundeswehr verlassen (SKB/Heer)
  • seit dem Zivil unterwegs, u.a. Ausbildung zum Elektroniker für Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Herbst 2018 beworben auf Laufbahn IT-Feldwebel
  • Gestern im KarrC die Eignungsprüfung bestanden
  • Für 14 Jahre unterschrieben, eingeplant als ITFw InfoVarb Bw in TSK Luftwaffe
  • Stehe in ungekündigtem & unbefristeten Arbeitsverhältnis - viermonatige Eignungsübung
  • Einstellungsdienstgrad Stabsunteroffizier
  • Da mein Wehrdienst knapp 12 Jahre her ist, absolviere ich zunächst ab 01.07. erneut die AGA beim 7./USLw in Heide

Einige Fragen sind bei mir noch offen.

Thema Grundausbildung

  • Durchlaufe ich die AGA in gleichem Umfang wie damals als Rekrut? Sprich alle ATN, alle Stationen?
  • Trete ich im Dienstgrad StUffz an und bin trotzdem "normaler Rekrut" (Stube mit Rekruten, etc.)?
  • Keine Heimfahrt in Uniform wie damals? (Stichwort Grußabnahme)
  • Erneute Teilnahme am Gelöbnis?

Sonstiges

  • Handelt sich um Prämienberechtige Stelle (nach §43b BBesG) - Wann und wie kommt es zur Auszahlung? Individuell?
  • Ist es nicht prinzipiell ungünstig, dass bei einer Eignungsübung die 4 Monate anhält, drei Monate allein AGA sind? Ist dies so üblich?

Über die Beantwortung der Ein oder Anderen Frage wäre ich Euch verbunden! Gruß in die Runde, schön bald wieder bei der Truppe zu sein.



PzPiKp360

Zitat von: erdmann am 13. Februar 2019, 12:07:10
Thema Grundausbildung

  • Durchlaufe ich die AGA in gleichem Umfang wie damals als Rekrut? Sprich alle ATN, alle Stationen?
  • Trete ich im Dienstgrad StUffz an und bin trotzdem "normaler Rekrut" (Stube mit Rekruten, etc.)?
  • Keine Heimfahrt in Uniform wie damals? (Stichwort Grußabnahme)
  • Erneute Teilnahme am Gelöbnis?

- Die Inhalte könnten die gleichen sein, ja. Aber die ATNs hast Du ja wohl schon, die werden nicht erneut verliehen.
- Das wirst Du. Deine Ausbilder werden Dich normal mit ausbilden, Du wirst aber vermutlich feststellen, daß der Umgang mit Dir stellenweise etwas anders sein wird, aufgrund der Vordienstzeit, des Dienstgrads und der Lebenserfahrung. Insbesondere wird man von Dir mehr erwarten, in vielfacher Hinsicht: Verhalten, Know-how, usw. Aufgrund Deines Alters und Deines Dienstgrads wirst Du vermutlich eine Zwei-Mann-Stube zusammen mit einem anderen Uffz bekommen.
- Das sollte Dir erlaubt werden, denn das hast Du ja schon...
- Vermutlich, denn diesmal kommt kein "Ich gelobe..." wie beim GWDL, sondern als SaZ ein "Ich schwöre..."

BulleMölders

Thema Gelöbnis: Als SaZ schwören Sie einen Eid, Geloben tun nur Wehrdienstleistende. Meines Wissens nach aber erst nach Ablauf der Eignungsübung. Zumindest war es bei mir dahmals (vor gefühlten 100 Jahren) so. Habe zwar an der Veranstalltung teil genommen aber im Zug der Rekruten, sondern beim Stammpersonal der Inspektion. Wurde dann erst nach ende der Eignungsübung an Bord vereidigt.
Könnte Heute durchaus anders sein.

Thema Länge Eignungsübung: Dieses Konstruckt gibt es auch schon lange lange bei der Bundeswehr. Auch zu meiner Zeit war die Eignungsübung 4 Monate und davon drei Monate GA.
Test

Deepflight

#3
@Erdmann

Ich kann mich meinen Vorrednern da nur anschließen. Wirklich wissen wirst du es zwar erst, wenn du da bist, aber augenscheinlich wird es so kommen wie beschrieben.

1. AGA:
Da wirst du vermutlich wie jeder andere Rekrut genau den gleichen Dienstplan habe und die Ausbildungsschritte mit den anderen Rekruten erleben.
Ich habe es zwar schon erlebt das Wiedereinsteller bei der Wiederholungs-AGA als Hilfausbilder herangezogen wurden, dass waren dann aber in der Regel Leute die während ihrer ersten Dienstzeit bereits Uffz o.P. oder Uffz m.P. waren.
Sofern die ATNs von damals mittlerweile nicht irgendwie umgeschlüsselt wurden, wird sich da nichts verändern. Zumindest hast du aber danach neue, gültige EEH-A, BFT und ABC-Nachweise.

2. Antritt:
Ja du trittst als StUffz deine Eignungsübung an; sprich mit erfolgter Einkleidung sind die StUffz-Klappen drauf. Bist du in der Reserve aktiv? Dann ist es nämlich schon interessanter im Bezug auf die Frage, ob du schon als StUffz im DA anreisen darfst oder nicht. Da habe ich schon viele unterschiedliche Aussagen und Auffassungen zu gehört. Da solltest du dann vorher mal nachfragen, wie du es machen sollst, bevor du dich da in die Nesseln setzt.
Wenn du dich gut anstellst kann es tatsächlich sein, dass die Ausbilder mit dir anders umgehen werden als mit den "normalen" Rekruten. Auf jeden Fall stimme ich dem was @PzPiKp360 schrieb voll und ganz zu, da du Vorerfahrung hast wird man von dir mehr erwarten. Wie die Unterbringung ist hängt ja auch immer ein bisschen von den Räumlichkeiten vor Ort ab, lass dich überraschen. 2er-Stube wäre bei Verfügbarkeit am Standort aber auch mein Tipp.

3. Reisen:
Für mich eine klare Sache, dass du in Uniform reisen darfst, weil du ja bereits über das Tragen der Uniform belehrt wurdest und schon mal Grußabnahme hattest. Könnte mir aber vorstellen das man dich höflich drauf hinweist, damit noch ein wenig zu warten, wenn du dich in der ersten Woche dauernd mit nicht ordnungsgemäßem Anzug blicken lässt, keinen sauberen Gruß hinbekommst und die Dienstgrade nicht auf die Reihe bringst.
Aber das wirst du hinkriegen ;)

4. Gelöbnis:
Eben, gelobt wird als Rekrut, als SaZ geschworen. ABER: Erst zum Ende deiner Eignungsübung mit Übernahme zum SaZ.



Edit: Danke für die Lorbeeren aber ich hatte zum Thema "Vorerfahrun" nichts geschrieben. Das war PzPiKp360 und deshalb habe ich das mal angepasst! Und da Einrücken von Text mit Tab oder Leerzeichen in HTML nicht gut funktionieren, habe ich auch den Text in der Strucktur angepasst, damit man ihn besser lesen kann!

KlausP

Zitat... Könnte Heute durchaus anders sein. ...

Nein, das ist immer noch so. Eignungsübende werden erst mit Ablauf der EÜb in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen und danach erst vereidigt. Das hängt damit zusammen, dass der Eid nur von Saz/BS verlangt wird und Eigungsübende sind beides nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Auch wenn deine GA schon 12 Jahre her ist, ist die Einstellung nach Heide falsch. Da schreibe ich mir die Finger fusselig: wenn die Einplaner den gültigen Erlasse lesen würden, würdest du in die Stammeinheit eingestellt werden müssen. Kann also sein, dass man dich in Heide wieder ablöst. Verhindern könntest du das, wenn du mit dem Einplaner sprichst und ihm sagst, dass er den Zentralerlass A-1322/1, Anlage 6.6.2 der Luftwaffe lesen soll, denn dort steht:
ZitatNr. 343 Soldatinnen und Soldaten, die bereits über eine in der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung, Allgemeine Soldatische Ausbildung Teil I und II oder Allgemeine Streitkräftegemeinsame Soldatische Ausbildung Modul I und II verfügen (z.B. bei Laufbahn-/TSK-Wechsel, WE, Einstellung ziviler Angehöriger der Streitkräfte oder Reservisten außerhalb des Wehrdienstes), sind direkt in ihrem Stammverband einzustellen. Diese sind für die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen für weitere Lehrgänge zuständig. WE bzw. Laufbahnwechsler, die bereits eine Laufbahnprüfung für die vorgesehene Laufbahn absolviert haben, nehmen nicht mehr an der regelmäßigen Laufbahnausbildung teil und sind ebenfalls direkt in ihren Stammtruppenteil
12 einzustellen bzw. zuzulassen.

Ob dein Dienstpostenprämienberechtigt ist, zeigt dir deine Einplanungsübersicht, dort müsste ein JA stehen. Auszuzahlen ist diese jeweils mit der Dienstzeitfestsetzung, also nach 6 Monaten auf dann 3 Jahre (das steht in der VErkl.) und dann mit der Schlussfestsetzung nach bestandener Ausbildung und zwar jeweils für die festgesetzten Jahre.

Ja, es ist üblich. Die EÜ ist immer 4 Monate. Der UGL geht 10 Wochen und dann gehst du in die Stammeinheit. Oder aber -und das wäre ja richtig- direkt in die Stammeinheit.
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Erdmann

Vorab bedanke ich mich bei allen für die Antworten! Sie bestätigen meine Vorahnungen. Sollte ich die GA tatsächlich wiederholen, werde ich mich natürlich als Rekrut einpflegen und nicht das Klischee des "Neckermann-StUffz" erfüllen. Ich sehe es ähnlich, dass ich als ehemaliger Aktiver und lange Berufstätiger natürlich mehr Background mitbringe. In puncto "Vorangehen", oder aber auch bei den Bascis wie Ordnungsgemäßger Anzug, Grüßen, etc.
Allerdings macht mich Ralfs Antwort natürlich hellhörig:

Zitat von: Ralf am 13. Februar 2019, 13:42:52
Auch wenn deine GA schon 12 Jahre her ist, ist die Einstellung nach Heide falsch. Da schreibe ich mir die Finger fusselig: wenn die Einplaner den gültigen Erlasse lesen würden, würdest du in die Stammeinheit eingestellt werden müssen. Kann also sein, dass man dich in Heide wieder ablöst. Verhindern könntest du das, wenn du mit dem Einplaner sprichst und ihm sagst, dass er den Zentralerlass A-1322/1, Anlage 6.6.2 der Luftwaffe lesen soll, denn dort steht:
ZitatNr. 343 Soldatinnen und Soldaten, die bereits über eine in der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung, Allgemeine Soldatische Ausbildung Teil I und II oder Allgemeine Streitkräftegemeinsame Soldatische Ausbildung Modul I und II verfügen (z.B. bei Laufbahn-/TSK-Wechsel, WE, Einstellung ziviler Angehöriger der Streitkräfte oder Reservisten außerhalb des Wehrdienstes), sind direkt in ihrem Stammverband einzustellen. Diese sind für die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen für weitere Lehrgänge zuständig. WE bzw. Laufbahnwechsler, die bereits eine Laufbahnprüfung für die vorgesehene Laufbahn absolviert haben, nehmen nicht mehr an der regelmäßigen Laufbahnausbildung teil und sind ebenfalls direkt in ihren Stammtruppenteil
12 einzustellen bzw. zuzulassen.

Sollte ich in diesem Fall Kontakt zu meinem Karriereberater aufnehmen oder nochmal beim Einplaner von gestern vorstellig werden? Seine Begründung für das Wiederholen das GA war, dass ich damals noch nicht nach nSAK ausgebildet wurde. Da Heide eine ganze Strecke von mir entfernt ist (im Gegensatz zu meiner heimatnahen Stammeinheit) und meine Partnerin schwanger ist, würde ich es natürlich begrüßen, die GA nicht zu wiederholen.


ZitatOb dein Dienstpostenprämienberechtigt ist, zeigt dir deine Einplanungsübersicht, dort müsste ein JA stehen. Auszuzahlen ist diese jeweils mit der Dienstzeitfestsetzung, also nach 6 Monaten auf dann 3 Jahre (das steht in der VErkl.) und dann mit der Schlussfestsetzung nach bestandener Ausbildung und zwar jeweils für die festgesetzten Jahre.

Danke für die Auskunft. Auf der Druckansicht für den Dienstposten steht unter "Prämienberechtigt:Verpflichtungsprämie (§43b BBesG). Wird also der Fall sein denke ich.

BulleMölders

Zitat von: Erdmann am 13. Februar 2019, 14:34:05
Sollte ich in diesem Fall Kontakt zu meinem Karriereberater aufnehmen oder nochmal beim Einplaner von gestern vorstellig werden?

Wie Ralf schon schrieb, ist der Einplaner der richtige Ansprechpartner. Der Karriereberater hat seit der weiterleitung deiner Bewerbungsunterlagen nichts mehr mit dem ganzen zu tun.
Test

Ralf

Ja, du solltest mit dem Einplaner reden. Deswegen auch der Hinweis auf den Zentralerlass. Dieser sieht keine Ausnahme für nicht nSAK geschulte Wiedereinsteller vor.
Es ist dann der Auftrag der Einheit, dich nach nSAK etc. auszubilden oder ausbilden zu lassen.
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Deepflight

@Ralf

Das ist mal echt eine interessante Sache, weißt du wie die Vorschriftenlage in 2017 hierfür aussah?
Ich bin ja 2017 selbst wiedereingestellt worden und ich durfte nochmal lustig neu in die Grundausbildung.
Im Endeffekt also effektiv 2,5 Monate Zeit verloren, in der man ja auch bereits Lehrgänge hätte absolvieren können.

Erdmann

Zitat von: Ralf am 13. Februar 2019, 14:41:00
Ja, du solltest mit dem Einplaner reden. Deswegen auch der Hinweis auf den Zentralerlass. Dieser sieht keine Ausnahme für nicht nSAK geschulte Wiedereinsteller vor.
Es ist dann der Auftrag der Einheit, dich nach nSAK etc. auszubilden oder ausbilden zu lassen.

Danke! Habe mich zunächst via E-Mail ans KarriereCenter gewandt, bei dem ich die letzten beide Tage war und der Einplaner tätig ist, und habe den Sachverhalt unter Angabe des Zentralerlasses geschildert. Über den weiteren Verlauf werde ich noch berichten, da es vielleicht den Ein oder Anderen hier interessiert was letzten Endes dabei rumkommt.

Ralf

Das ist erst ab 2018 umgestellt worden.
Ob das verlorene Zeit war, muss man halt immer individuell bewerten. Wenn die GA 12 Jahre her war, würde ich es eher als gewinn verbuchen.
Macht man eine EÜ, sollte sowieso kein anderer Lehrgang vorher eingeplant sein. Weil man ja -wie schon beschrieben- sich seinen DP anschauen soll und der DV bewerten soll, ob man für den höheren DstGrd geeignet ist.
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MedicusTechnikus

Moin Zusammen,
eine ähnliche Frage stellt sich mir auch


@ Ralf

da wir noch nicht wieder Soldaten ja nicht auf das Intranet BW zugreifen können um Zentralerlasse usw. zu lesen, stellt sich für mich die Frage ob das im Zsan auch so ist? Ich gehe auch als Wiederseinsteller mit höheren Dienstgrad rein. Mein Einplaner weiß leider so ziemlich nichts, auch nicht ob ich im Anschluss an die GA mein TP auf meinem möglicherweise zukünftigen Dienstposten machen werde. Verhält es sich dort wie bei der Lw?

Grüße Medicus

Ralf

Nicht dass ich wüsste. Es muss aber auch nicht in dem von mir genannten Zentralerlass auch für die Sanität drin stehen. Ich habe es für die Lw halt extra da rein geschrieben. Ggf. gibt es für die Sanität eine eigene Ausbildungsvorschrift.
Aber wie gesagt, ich habe bisher auch in meinen Gesprächen mit meinen Pendants der Sanis nichts davon gehört, dass hier auf eine GA für Wiedereinsteller verzichtet werden würde.
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erdmann.

Habe inzwischen mit dem KarrCenter telefoniert. Der Einplaner ist derzeit vermutlich im Gespräch - meine Mail mit der Anfrage zum Thema GA mitsamt des Erlasses hat er aber weitergeleitet bekommen.

Am Telefon sagte mir ein freundlicher HG, dass in meinem Fall ja keine "richtige" AGA vorliegt, sondern ich an der Unteroffizierschule der Luftwaffe eher so eine Art "Lehrgang" mache, der zwar AGA-Inhalte (z.B. nSAK) beinhaltet, darüber hinaus aber weitere wesentliche Dinge für den Uffz o.P. vermittelt, bspw. Menschenführung oder Handzettel.

Ich warte nun noch, ob sich der Einplaner bei mir meldet, ansonsten würde ich mich nochmal bei ihm versichern, ob ich nun nach Heide soll oder nicht.

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