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Gebirgsjäger

Begonnen von KaktusArmee, 30. Januar 2017, 22:42:01

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KaktusArmee

Kann mir jemand bitte für den Gebirgsjäger A400 das/die Anforderungssymbole geben ?
Da wo die ganzen Anforderungen,Voraussetzungen, Arbeitsbedingungen usw drauf stehen. Möchte mich im voraus schon erkundigen :).

MfG KaktusArmee

KlausP

Ja, Ihr Karriereberater kann Ihnen die Tätigkeitsbeschreibung ausdrucken.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KaktusArmee

Geht auch so  ;) , dauert nur immer bis man dort einen Termin bekommt, sich im Vorfeld sich zu erkundigen ist besser.

Ralf

ZitatTeil A Fachliche Beschreibung 

   

Der Gebirgsjäger (GebJg) verfügt über die Fähigkeiten und Fertigkeiten seinen Auftrag, im Rahmen seiner Teileinheit, im schwierigen und extremen Gelände und unter extremen Witterungsbedingungen zu erfüllen. 

   

Teil B Tätigkeit 

   

             

B.1    Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen 

Der Gebirgsjäger kämpft im Rahmen seines Aufgabenbereiches in gebirgs- und skibeweglichen Teileinheiten. 

   

B.2    Fertigkeiten und Kenntnisse 

   

-       Er muss zur Wahrnehmung seines Aufgabenbereiches den militärischen Skilauf und das militärische Bergsteigen jeweils mit militärischer Ausrüstung beherrschen. 

-       Er muss alle  Tätigkeiten des Gefechtsdienstes im schwierigen und extremen Gelände beherrschen. 

-       Der Gebirgsjäger beherrscht die Bedienung und Anwendung der Waffen, Kampfmittel und des Geräts seiner Truppengattung auch im Gefecht. 

   

B.3.   Arbeitsbedingungen und besondere geistige und körperliche Eignungsforderungen sowie sonstige Voraussetzungen 

   

-       uneingeschränkte körperliche Einsatzfähigkeit im schwierigen und extremen (Gebirge, Hochgebirge) sowie in bebautem Gelände, 

-       hohe physische und psychische Belastbarkeit auch in arktischen, heiß-trockenen und heiß-feuchten Klimakategorien, 

-       Schwindelfreiheit, 

-       Teamfähigkeit, 

-       gute und schnelle Auffassungsgabe, 

-       erfolgreicher Abschluss der Allgemeinen Grundausbildung und anschließende Gebirgsausbildung Sommer oder Winter  (Zuerkennung der ATN 300 1080/ ATB GebJg). 

-       Gefährdungen bestehen durch: 

   

·         Umgang mit gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen (z.B. Schmier- und 

·         Kraftstoffe), 

·         Umgang mit Explosivstoffen (Munition und Kampfmittel), 

·         Lärmbelastungen.

Ob das nun weiter hilft?
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KaktusArmee


KaktusArmee

Gibt es da untesrchiede bei der Beschreibung zwischen Mannschaften, Feldwebel oder Offizieren ?
Bewerben möchte ich mich für die Feldwebel Laufbahn oder Offiziers Laufbahn.

KlausP

Natürlich gibt es da gravierende Unterschiede, aber wenn Sie nur nach "Gebirgsjäger A400" fragen geht jeder, der halbwegs Ahnung von der Materie hat, davon aus, dass Sie was über Mannschaften wissen wollen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Deswegen ist es eigentlich nur zielführend, dass so etwas vom KarrBer begleitet wird, denn die Feinheiten mancher Fragestellungen kann sich dem Bewerber nicht erschließen.
ZitatTeil A Fachliche Beschreibung 

   

Der Gebirgsjägerfeldwebel (GebJgFw) besitzt die Fähigkeiten und Fertigkeiten eine Teileinheit im schwierigen und extremen Gelände, abseits fester Infrastruktur auch bei extremen Witterungsbedingungen in allen Operationsarten auszubilden, einzusetzen und zu führen. 

   

   

Teil B Tätigkeit 

   

   

B.1    Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen 

-       Er ist Ausbilder, Erzieher und Führer der Gebirgsjägergruppe. 

-       Er kämpft als militärischer Führer innerhalb der gebirgs- und skibeweglichen Kampfgemeinschaft Gebirgsjägergruppe in allen Operationsarten und in besonderen Gefechtshandlungen im schwierigen und extremen Gelände und unter extremen Witterungsbedingungen. 

-       Er bildet die Soldaten seiner Teileinheit im militärischen Bergesteigen sowie im Gebirgskampf Sommer/Winter aus und weiter. 

-       Er ergreift Maßnahmen zur Materialerhaltung und -bewirtschaftung der Hand- und Panzerabwehrhandwaffen seiner Teileinheit, sowie des gebirgsspezifischen Kletter- und Skimaterials. 

   

B.2    Fertigkeiten und Kenntnisse 

 

-       Der Gebirgsjägerfeldwebel muss die Gliederung, Ausstattung und Aufgaben, sowie die Führungs- und Einsatzgrundsätze des Gebirgsjägerzuges beherrschen. 

-       Er verfügt über die Fähigkeit zur Ausbildung, Erziehung und Führung einer Gebirgsjägergruppe. Dazu muss er: 

   

-       den militärischen Skilauf, 

-       das militärische Bergsteigen Sommer/Winter, 

-       die Maßnahmen der behelfsmäßigen Bergrettung Sommer/Winter, 

-       alle Tätigkeiten des Gefechtsdienstes, 

-       die Bedienung und Anwendung der Waffen, Kampfmittel und des Geräts der Gebirgsjägertruppe, jeweils mit militärischer Ausrüstung, im schwierigen und extremen Gelände und unter extremen Witterungsbedingungen, auch im Gefecht, beherrschen. 

   

B.3.   Arbeitsbedingungen und besondere geistige und körperliche Eignungsforderungen sowie sonstige Voraussetzungen 

-       uneingeschränkte körperliche Einsatzfähigkeit im schwierigen und extremen (Gebirge, Hochgebirge) sowie in bebautem Gelände, 

-       hohe physische und psychische Belastbarkeit auch in arktischen, heiß-trockenen und heiß-feuchten Klimakategorien, 

-       Schwindelfreiheit, 

-       Beherrschen des Alpinskilaufs, 

-       Teamfähigkeit, 

-       ständige hohe körperliche Einsatzbereitschaft, 

-       gute und schnelle Auffassungsgabe, 

-       Kraftfahrverwendungsfähigkeit, 

-       Fähigkeit zur zeitgemäßen Menschenführung, 

-       erfolgreicher Abschluss der Allgemeinen Grundausbildung und anschließende Gebirgsausbildung Sommer oder Winter  (Zuerkennung der ATN 300 1080/ ATB GebJg) oder Absolvierung des Lehrgangs Führerbasisausbildung Gebirge, Sommer (Zuerkennung ATN 300 1097) 

-       erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs Heereshochgebirgsspezialist Teil Winter (ATN 3006291/ ATB HHGebSpez Wi) nach dem Regelausbildungsgang. 

     

- Gefährdungen bestehen durch: 

 

·    Umgang mit gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen (z.B. Schmier- und Kraftstoffe)

·    Umgang mit Explosivstoffen (Munition und Kampfmittel),

·    Lärmbelastungen. 

 
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