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(Nicht) Mindestgröße im Sanitätsdienst -... Ja was denn nun?

Begonnen von Useline, 07. Juli 2013, 16:23:03

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Useline

Hallo liebe Community!

Wie der Titel schon sagt, herrscht meinerseits Verwirrung. Kurz und knapp dazu: Ich bin kürzlich auf ein Ausbildungsangebot der BW gestoßen. Dieses besagt dass es in Koblenz freie Stellen gibt, bei dem die BW GuK (= Krankenschwestern/-Pfleger) ausbildet. Auf der eigenen HP wird angegeben, dass für GEWISSE Verwendungen im Sanitätsdienst eine Mindestgröße von 160cm verlangt wird. Gut, ich bin nur 158cm, also Fall erledigt...Oder? Leider sagt hier jeder etwas anderes. Im Internet finden sich Stimmen die behaupten auch mit weniger eingestellt worden zu sein. Andere wiederrum beteuern, dass die BW in dieser Sache ganz streng der Regel 160cm folgen würde. Düsseldorf war so nett mir die Frage mit einem (so in etwa) "Eigentlich erst ab 160cm..." zu beantworten. Also... Vielleicht hilft mir hier jemand mit Erfahrungswerten weiter: Lohnt eine Bewerbung oder ist die mit 2cm zu wenig wirklich vollkommen sinnlos?

mailman


Bringmann

Deine eigentliche Frage kann ich dir nicht beantworten, aber wenn dir wirklich (nur) 2cm fehlen, dann ist das zwar ärgerlich, aber ich würde mich nicht bewerben. Villeicht drückt der Arzt bei der Eignungsfeststellung ein Auge zu, aber irgendwann wird man bestimmt nochmal vermessen und dann sieht es schlecht aus ;). (Ich glaube man wird vor dem Dienstantritt nochmal untersucht und wahrscheinlich auch vermessen) Desweiteren wird es wohl einen Grund für "mindestens 1.60m" geben :) Das ist zumindest meine Meinung ;)
Gruß Bringmann

mailman

ZitatVilleicht drückt der Arzt bei der Eignungsfeststellung ein Auge zu

Wer das glaubt, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten. Ich habe wirklich selten so einen M... gelesesn. Wenn Sie gar nichts geschrieben hätten wäre es beser geworden.

KlausP

ZitatDesweiteren wird es wohl einen Grund für "mindestens 1.60m" geben

Natürlich gibt's den. Haben Sie schon z.B. mal einen KRKW auf LKW 2to gl beladen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lidius

Kann es sein, dass es da einen Unterschied zwischen ziviler und militärischer Ausbildung gibt?

Hier wurde bisher ja noch nicht klar gesagt ob es nun um eine zivile oder um eine militärische geht. Ich weiß nicht, ob diese Größengrenzen auch für zivile Ausbildungen im BwK gelten.

Schamane

Also wenn es sich um eine zivile Ausbildung handelt dann ist die Mindestgröße eher fraglich. Weil mir ist für die GuK Ausbildung keine Mindestgröße im Zivilen bekannt. Wenn es sich um eine militärische handelt dann muss man in den Gesundheitsziffern nachsehen und da sind es 1,60 m soweit mir bekannt. Wobei Ausnahmen die Regel bestimmen Ärztin 1,57 m eingestellt, GuK / RettAss 1,58 m eingestellt mit Ausnahmegenehmigung. Nur in beiden Fällen hatten die Berwerberinnen etwas was der Bund brauchte.

Bringmann

Zitat von: mailman am 07. Juli 2013, 16:53:18
ZitatVilleicht drückt der Arzt bei der Eignungsfeststellung ein Auge zu

Wer das glaubt, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten. Ich habe wirklich selten so einen M... gelesesn. Wenn Sie gar nichts geschrieben hätten wäre es beser geworden.

Ich habe nur versucht zu helfen. Als ich beim Eignungstest war, hat der Prüfer (beim Sporttest) öfters ein Auge zugedrückt. Natürlich ist eine ärztliche Untersuchung und ein Sporttest ein Unterschied, aber wie schon gesagt... Ich wollte nur helfen.

Zitat von: KlausP am 07. Juli 2013, 16:56:10
ZitatDesweiteren wird es wohl einen Grund für "mindestens 1.60m" geben

Natürlich gibt's den. Haben Sie schon z.B. mal einen KRKW auf LKW 2to gl beladen?

Nein das habe ich noch nicht, aber ich wollte den Sinn der Mindestensgröße auch garnicht in Frage stellen :) Falls das so rüberkam..

mailman

Ich glaube nicht das man irgendwo ein Auge zudrückt, das wäre anderen Bewerbern gegenüber unfair.

Bringmann

Ja ist es eigentlich auch, aber bei meinem Sporttest gab es welche, die einen passenden Kommentar zu hören bekommen haben und dann doch noch einen Punkt bekommen haben, obwohl Sie z.B beim Standweitsprung nichtmals zur 1ten Linie kamen.

Aber ich wollte hier keinen "Streit" anfangen, deswegen ziehe ich mich mal zurück :]

KlausP

Zitatobwohl Sie z.B beim Standweitsprung nichtmals zur 1ten Linie kamen.

Woher wissen Sie, wie weit (oder kurz) @mailman so springen kann?  ::) ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bringmann

Zitat von: KlausP am 07. Juli 2013, 17:41:20
Zitatobwohl Sie z.B beim Standweitsprung nichtmals zur 1ten Linie kamen.

Woher wissen Sie, wie weit (oder kurz) @mailman so springen kann?  ::) ;D

Upps :D Ich meinte nicht mailman. Es gab 2-3 Leute die normalerweise 0Punkte bekommen hätten, da diese noch vor der " 1 Punkt " Linie gelandet sind :]

Andi

Die Mindestgröße für soldatische Verwendungen im Sanitätsdienst der Bundeswehr liegt bei 1,60. Warum das so ist wurde ja schon angedeutet: Es ist auf Grund von Hebel- und Hebekraft eine bestimmte Mindestgröße erforderlich, um bestimmte sanitätsspezifische Tätigkeiten überhaupt ausführen zu können. Und das muss noch nicht mal das Verladen von Verwundeten in einen Krankenkraftwagen sein, das kann schon das Umlagern von Patienten in einem stinknormalen Krankenhaus sein.
Es kann Ausnahmegenehmigungen für eine Einstellung geben, wenn die Bundeswehr eine Stelle nicht durch einen voll geeigneten Bewerber besetzen kann. Das betrifft in Bezug auf die Größe aber an sich eher Laborpersonal. Nichts desto trotz kann ich nur raten sich zu bewerben, denn das sind immer Einzelfallentscheidungen. Da kann man pauschal wenig zu sagen.

Gruß QAndi
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LuckyLucie

Also ich würde mich auch bewerben, denn wenn du sagst du möchtes zum Sanitätsdienst (zumindest war es bei mir so ) messen und wiegen sie dich direkt wenn du nur zu Beratung da bist, um dir gleich sagen zu können was Sache ist.

Useline

Zitat von: Andi am 08. Juli 2013, 10:20:05
Die Mindestgröße für soldatische Verwendungen im Sanitätsdienst der Bundeswehr liegt bei 1,60. Warum das so ist wurde ja schon angedeutet: Es ist auf Grund von Hebel- und Hebekraft eine bestimmte Mindestgröße erforderlich, um bestimmte sanitätsspezifische Tätigkeiten überhaupt ausführen zu können. Und das muss noch nicht mal das Verladen von Verwundeten in einen Krankenkraftwagen sein, das kann schon das Umlagern von Patienten in einem stinknormalen Krankenhaus sein.
Es kann Ausnahmegenehmigungen für eine Einstellung geben, wenn die Bundeswehr eine Stelle nicht durch einen voll geeigneten Bewerber besetzen kann. Das betrifft in Bezug auf die Größe aber an sich eher Laborpersonal. Nichts desto trotz kann ich nur raten sich zu bewerben, denn das sind immer Einzelfallentscheidungen. Da kann man pauschal wenig zu sagen.

Gruß QAndi

Danke erst einmal für alle und vor allem diese Antwort. Hat denn jemand unter den Postern entsprechend eigene Erfahrungen gemacht oder beruhen die Aussagen auf Schätzungen?

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