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Oberstabsgefreiter

Begonnen von davedavid, 29. August 2014, 11:47:16

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davedavid

Guten Tag.
Ich war SaZ 05 Mannschafter Ende als Stabsgefreiter und habe dann einige Wehrübungen danach absolviert, sodass ich auf insgesamt knapp 7 einhalb Jahre Dienstzeit komme.
Nun habe ich es geschafft Wiedereinsteller zu werden, und wurde SaZ 13 Mannschafter ohne dass hiervon meine vorgediente Zeit abgezogen wurde.
Dienstzeitende 2027.
Wann kann ich nun Oberstabsgefreiter werden?
Laut einer im Internet zu findenden Vorschrift nach 6 Jahren? Hierzu müsste doch schon meine Vordienstzeit reichen oder?
Hoffe auf hilfreiche Antworten!
Grüße

DKArtur

Zitat von: davedavid am 29. August 2014, 11:47:16
Nun habe ich es geschafft Wiedereinsteller zu werden, und wurde SaZ 13 Mannschafter ohne dass hiervon meine vorgediente Zeit abgezogen wurde.
Wusste gar nicht, dass es 13 Jahre Mannschafter gibt. Verwechselst du da irgendetwas.
Wer anderen eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät

davedavid

Nein ich habe meine Verwendungsplanung und Aufforderung zum Dienstantritt erhalten daruf steht Stabsdienstsoldat 13 Jahre !

FranklinMV

Ja...JA...Moment

wenn ich das richtig verstehe sind sie Widereinsteller SaZ 13 ??
Sie haben 5 Jahre schon gedient.
Nach meinen Kenntnisstand wird die Vordienstzeit mit angerechnet...ergo haben Sie jetzt 8 Jahre Dienstzeit vor sich?!

Ralf

Mindestens 48 Monate (ZDv 20/7 Nr. 130) bis zum OStGefr. Wie kommst du auf 6 Jahre?
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Kobold123

Der Wehrdienstberater hatte mir bei meinem beratungsgespräch stellen für 12 jahre Mannschaften gezeigt also gibt es die 13 ja vielleicht auch so

davedavid

Stimmt nicht so wie Sie schreiben. Meine Vordienstzeit wird nicht angerechnet dies wurde mir heute morgen eröffnet. Ich bin mit Dienstantritt SaZ 13 ohne Abzug der vorgedienten Zeit.

F_K

ZitatDie Beförderung zum Oberstabsgefreiten setzt eine Verpflichtungszeit von mindestens sechs Jahren voraus

Diese Voraussetzung ist nunmehr als SaZ13 gegeben.

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht - und die Einheit wird sicherlich erst mal Leistung, Eignung und Befähigung beurteilen wollen.

davedavid

Genau das verstehe ich dann strenge ich mich mal an in der neuen Einheit!

Es ist aber fakt wie ich sagte, dass ich SaZ 13 ohne Abzug der vorgedienten Zeit und Wehrübungen wurde.

Grüße

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