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Offizierseignung unter besonderen Umständen

Begonnen von DennisK33, 03. Januar 2018, 17:28:32

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DennisK33

Guten Abend :)

Ich habe bereits eine lange Bewerbungsgeschichte bei der Bundeswehr und wollte nun fragen wie lange die Offizierseignung bei mir nun tatsächlich hält.
Im März diesen Jahres wurde ich in Köln im Laufe des Verfahrens als tauglich gesprochen (mit besonderer Eignung), das Angebot lautete Fallschirmjägeroffizier ohne Studium sowie eine Einladung zur II. Pilotenphase. Ich lehnte dies ab da ich mir doch große Sorgen um meine Zukunft nach der Zeit beim Bund machte. Deswegen entschied ich mich zunächst für ein ziviles Studium und dann doch für den FWD. Nun musste ich mich neu bewerben und der Mitarbeiter beantragte meine Testergebnisse in Köln damit ich quasi ''nur'' noch zum Einplaner müsste. Die Einladung kam und ich musste das gesamte FWD-Testverfahren nochmals durchführen (mir wurde gesagt sie würden anders testen, war aber trotzdem exakt das selbe). Nun ging es mir an dem Tag nicht sonderlich gut und ich habe den Reaktionstest wohl nicht bestanden. Ergebnis, Kampftruppe ausgeschlossen. Der Schlag hat tief gesessen. Ich entschied mich passiv für eine vorläufige Einplanung als Pionier welche ich abbrechen werde. (vorläufig da meine G-Akte, welche ich 5 Monate zuvor bei der Bewerbung beantragt habe nun beantragt werden sollte.........  >:(, sodass ich erst Monate später eingeplant werden würde.. ???)

Das war meine komplizierte Geschichte.

Jetzt nochmal zur Frage, ist meine Offizierstauglichkeit nach der Blamage beim FWD-Test noch gültig? Bzw. darf ich mich nochmal als Offizier bewerben, ohne dass die in Köln mein Resultat in Düsseldorf heranziehen?
Und als zweite Frage, sind meine Testergebnisse für den fliegerischen Dienst noch gültig? Ansonsten würde ich mich hierbei wohl erneut für den fliegerischen Dienst bewerben und hoffentlich, bei einer erneuten Einladung, zur II. Testphase fahren :)

Ralf

Es ist nicht verständlich, warum du nochmal zur Testung für den FWD eingeladen wurdest. Die Tests sind in der Wertigkeit abwärtskompatibel. Von daher lässt sich hier nichts zu deinen Fragen sagen, schlichtweg, weil es das eigentlich nicht geben dürfte.
Aber, warum fragst du nicht beim ACFüKrBw nach? Die entscheiden das doch sowieso und nicht wir.

Allerdings sind deine Entscheidungswechsel schon eine echte Nummer. Da könnte schon rauskommen, dass die Prüfkommission zu dem Schluss kommt, "mach erst einmal etwas richtig und zu Ende, dann sehen wir weiter".
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