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OffzMilFD Laufbahnmöglichkeiten

Begonnen von Kolle_BW, 17. November 2021, 10:47:46

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Kolle_BW

Moin Moin,

ich habe mich für 12 Jahre als StUffz verpflichten lassen.

Da ich den OffzMilFD sehr interessant finde, ist meine Frage wie ein "Werdegang" vom StUffz bis zum OffzMilFD aussehen könnte?

Würde mich freuen, wenn es als kleine Aufzählung dargestellt werden könnte:
"- 2 Jahre StUffz +ZAW"
"- Antrag auf FW LB"
"- 1 Jahr FW, dann Antrag als OffzMilFD"

Als Bsp.

Vielleicht gibt es auch schon jemanden der eine ähnliche LB hinter sich hat.

VeggieBurger

Du benötigst derzeit zwei BU´s in einem Feldwebeldienstgrad um antragsberechtigt zu sein.
Also:

Laufbahnwechsel --> Laufbahnausbildung --> zwei BU´s abgreifen --> Antrag/Vorschlag --> Zulassung.

Kolle_BW

Das heißt, es ist zwingend notwendig in die FW LB zu wechseln?

Wie viele Jahre würde es denn ca. dauern bis die Ernennung zum Leutnant erfolgend würde?
Wenn man von der Ausgangslage StUffz ausgehen würde.

VeggieBurger

Setz dir doch einfach mal Ziele, die kurz- bzw. mittelfristig erreichbar sind.
Beispielsweise der Laufbahnwechsel, die Laufbahnausbildung, etc.

Das kann man alles nicht pauschal sagen.
Wenn du bspw. vom PersUffz zum PersFw wechselst, ist die Laufbahnausbildung in nicht mal 12 Monaten durch.
Wechselst du in eine Verwendung, die ggf. noch eine ZAW benötigt, musst auf ellenlange Lehrgänge oder ähnliches, zieht sich die Laufbahnausbildung doch recht lang hin.


Kolle_BW

Ich danke dir schonmal für deine Antwort :)

Das heißt, sofern ich die die Verwendung nicht wechsle kann es schneller gehen.

F_K


Kolle_BW

Gute Frage :)

Ich wollte gerne Heimatnah eingesetzt werden und auf jeden Fall kein Studium beim Bund absolvieren.

Mir war erstmal wichtig eine ZAW dabei zu haben und ich wusste bis vor ein paar Tagen nicht, dass es die Möglichkeit des OffzMilFD gibt.
Daher finde ich den Weg Offz ohne Studium zu werden, sehr interessant.

Bei dem Standort gab es dann nur die Verwendung des Stabsdienst Uffz.

Prinzipiell sollte es doch aber kein Problem sein nach meiner ZAW einen FW Antrag zu stellen oder?

KlausP

Einen Antrag auf Laufbahnwechsel können Sie immer stellen. Ob das dann so klappt, wie Sie sich das vorstellen, steht wieder auf einem anderen Blatt. Entscheidend ist alleine der Bedarf der Bw.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Die Erkenntnis, dass mit höheren Laufbahnen dann auch eine Versetzung ins gesamte Bundesgebiet einher geht ... ist noch nicht gekommen?

Auch ist Offz / OA ohne Studium möglich - im Rahmen der Bestenauslese - aber ebenfalls nicht zwingend heimatnah ...

Kolle_BW

Dessen bin ich mir natürlich absolut bewusst :)

Da ich zur Marine gehen werde, wird es sich dann wohl eher auf den Norden Deutschlands begrenzen.
Ausschließen kann man aber bei der BW natürlich gar nichts.

So wie ich das ganze jetzt Verstanden habe, kommt es hauptsächlich darauf an, ob und wo die BW Bedarf für evtl. OffzMilFD Stellen hat, richtig?

F_K


Ralf

Man bewirbt sich als Fw bei Erfüllen der Voraussetzungen (siehe GAIP) für einen Laufbahnwechsel zum OffzMilFD. Das auch nicht in beliebigen Verwendungen, sondern es gibt eine klare Zuordnung, welche Fw-Verwendung in welchen Offz-Werdegang zugelassen werden kann.
Am Ende der Fachschule finden  Einplanungsgespräche mit der PersFhrg statt und dort erfährt man dann, wo man seine erste Verwendung hat. Vorher kann man seinen Wunsch äußern.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Kolle_BW

Vielen Dank euch für die schnelle Auskunft, jetzt bin ich deutlich schlauer als vorher :)

Dann freue ich mich jetzt erstmal auf meinen Dienstantritt und das was in den nächsten Jahren noch folgen wird.

DerNeue148

Zu erwähnen bleibt hier, dass es auch Mangelverwendungen gibt im Bereich OffzMilFD.
Zum Beispiel: Luftfahrzeugführer, RPA Führer oder MIL-FS (Flugsicherungskontrolloffizier, Einsatzführungsdienst).

Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.


KlausP

Schön. Aber ob das in 4 oder 5 Jahren, wenn der TE den Laubahnwechsel beantragen kann, auch noch so ist?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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