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Restdienstzeit nach nicht bestandenem Studium

Begonnen von Turigrum, 25. August 2016, 11:42:47

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Turigrum

Hallo Kameraden,

Meine derzeitige Lage:
Mein Dienstgrad ist Oberfähnrich
Bin durch mein Studium an der Bundeswehruni durchgefallen
Mein Vertrag bzw. das derzeit festgesetzte DZE ist 30.06.2019
Wurde aber als SaZ 13 eingestellt

Da es sich zur Zeit dahin entwickelt das ich die Bundeswehr verlassen möchte in drei Jahren, also ganz normal meine derzeitige Restdienstzeit abarbeiten möchte, kommt nun meine Frage bzw. der Punkt den ich wissen müsste:

Kann die Bundeswehr mein Dienstzeit auch weiterhin Stufenweise verlängern, wie es bis jetzt auch immer der Fall war? Oder muss ich dafür einen neuen Vertrag abschließen?
Was diesen Punkt angeht bin ich halt sehr unsicher, da mein Disziplinarvorgesetzter an der Uni es mir so gesagt hat, aber nun ein Personalfeldwebel gesagt hat die Bundeswehr kann mich auch bei bedarf einfach weiter verlängern und sozusagen "zwingen" meine 13 Jahre Dienst zutun.

Würde mich über eine Antwort aus der Community freuen,

kameradschaftlichen Gruß,

Turigrum


wolverine

Es zählt grundsätzlich die von Ihnen abgegebene Verpflichtungserklärung und die ging über 13 Jahre. Regelmäßig besteht aber von Seiten der Bw kein Interesse an Offizieren, die das Studium nicht bestanden haben. Es gibt da wenige Ausnahmen, aber da ging die Initiative immer vom Soldaten aus.

Rein grundsätzlich könnte die Bw aber die Ableistung der von Ihnen eingegangenen Verpflichtung einforden.
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Andi8111

Aber was will man schon anfangen ohne fachliche Grundlage. Gehen Sie davon aus, dass man Sie am Ende der vorläufig festgesetzten Dienstzeit entlässt.

Niederbayer

Zitat von: Andi8111 am 25. August 2016, 12:00:58
Aber was will man schon anfangen ohne fachliche Grundlage. Gehen Sie davon aus, dass man Sie am Ende der vorläufig festgesetzten Dienstzeit entlässt.

Die militärischen, weiterführenden Kenntnisse wird er aber vermutlich nun im Anschluss erwerben.
Die Nichtbesteher werden ja in aller Regel ganz regulär in die nächsten Lehrgänge eingesteuert.

KlausP

Deshalb gibt es ja diese Zwischenfestsetzungen bei der stufenweisen Festsetzung der Dienstzeit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToMA

Ist es nicht so, dass ein Oberfähnrich in die Feldwebel-Laufbahn (HFw) überführt wird? Er wird doch auf Grund des gescheiterten Studiums nicht mehr zum Leutnant befördert, oder doch?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Ralf

Nein, ganz sicher nicht. Wäre ja ne schnelle Möglichkeit, bis zum HptFw zu kommen.
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Ralf

Zitat von: Niederbayer am 25. August 2016, 12:14:27
Zitat von: Andi8111 am 25. August 2016, 12:00:58
Aber was will man schon anfangen ohne fachliche Grundlage. Gehen Sie davon aus, dass man Sie am Ende der vorläufig festgesetzten Dienstzeit entlässt.

Die militärischen, weiterführenden Kenntnisse wird er aber vermutlich nun im Anschluss erwerben.
Die Nichtbesteher werden ja in aller Regel ganz regulär in die nächsten Lehrgänge eingesteuert.
Eine konkrete Fachausbildung findet i.d.R nicht mehr statt, die restlichen Anteile der Laufbahnausbildung schon, denn das gehört nun einmal zur Laufbahnausbildung. Nur weil das nach dem Studium ist, kann man das nicht trennen.
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KlausP

Zitat von: ToMA am 25. August 2016, 12:21:03
Ist es nicht so, dass ein Oberfähnrich in die Feldwebel-Laufbahn (HFw) überführt wird? Er wird doch auf Grund des gescheiterten Studiums nicht mehr zum Leutnant befördert, oder doch?

Das kann nur dann passieren, wenn er vorher in der Feldwebellaufbahn war.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToMA

,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Turigrum

Also erstens ja ich werde zum Lt und zwar nur ein Jahr später als es im regulärem Ablauf gewesen wäre (regulär 01.07.16 nun 01.07.17)

Ich werde auch meine Lehrgänge OL2 und OL3 besuchen das ist fest vorgeplant.

Aber um auf ToMA zu antworten: Ja eine Möglichkeit wäre es gewesen zu den Fw zu gehen und das mit meinem derzeitigem Dienstgrad (dann HptFw) aber hätte ganz unten bei den Feldwebellehrgängen angefangene.

dunstig

@ToMA: Ja. Allerdings wird man in der Regel nicht mit "seiner" regulären Cerw zum Lt befördert, sondern Minimum ein Jahr später. Zumindest in den mir bekannten Fällen. Und Hauptfeldwebel bitte mit HF oder HptFw abkürzen. HFw gibt es als Dienstgrad nicht ;)

Zitat von: Niederbayer am 25. August 2016, 12:14:27
Zitat von: Andi8111 am 25. August 2016, 12:00:58
Aber was will man schon anfangen ohne fachliche Grundlage. Gehen Sie davon aus, dass man Sie am Ende der vorläufig festgesetzten Dienstzeit entlässt.

Die militärischen, weiterführenden Kenntnisse wird er aber vermutlich nun im Anschluss erwerben.
Die Nichtbesteher werden ja in aller Regel ganz regulär in die nächsten Lehrgänge eingesteuert.
Was aber nichts an der Voraussetzung ändert, dass ein Offizier akademisch gebildet sein soll und das wissenschaftliche Erarbeiten von komplexen Zusammenhängen nachweislich gelernt haben sollte. Darüberhinaus gibt es gerade in den technischen Verwendungen fast ausschließlich Dienstposten, auf die man ohne abgeschlossenes Studium gar nicht kommen kann. Unter anderem deswegen wird man bei nicht bestandenem Studium regelmäßig nach der festgelegten Dienstzeit entlassen, auch wenn man im Anschluss die Laufbahnausbildung weiter durchlaufen hat.

Zitat von: Turigrum am 25. August 2016, 13:36:26
Aber um auf ToMA zu antworten: Ja eine Möglichkeit wäre es gewesen zu den Fw zu gehen und das mit meinem derzeitigem Dienstgrad (dann HptFw) aber hätte ganz unten bei den Feldwebellehrgängen angefangene.
Waren Sie denn schon vorher in der Laufbahn der UoP? In der Regel ist dies nur möglich, wenn man vor der Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes schon in dieser Laufbahn war, sodass man in diese zurückgeführt werden kann.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

Der Abbruch des Studiums und die Überführung in den Ausbildungsgang ohne Studium zur Ableistung der derzeitig festgesetzten Verpflichtungszeit beinhaltet auch immer die Rückstufung in der OA-Crew.

Ein Laufbahnwechsel gibt es für Studienabbrecher nicht. Nur eine Rückführung (vgl. ZDv 20/79 und diese beinhaltet, dass man schon mal vorher in der Laufbahn war. Alles andere ist ein Personalführungsfehler (ja, die gibt es leider in der Tat auch) oder Wunschdenken.
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Wüstensand

Hierzu hätte ich eine Frage.

Normalerweise werden Laufbahnwechsler bei Nichtbestehen des Studiums in ihre alte Laufbahn zurückgeführt. Was passiert aber bei einem Nichtbestehen des Studiums nach der Beförderung zum Leutnant? Man ist ja dann bereits auf die volle Zeit von 13 Jahren festgesetzt.

miguhamburg1

Ja, was soll da revolutionär passieren? Auch dieser Kamerad wird in seinem ihm zugeordneten OAJ um einen Jahrgang zurückgestuft und mit dem dan zum OLt befördert.

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