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Verpflichtung, Familie u. Mobilität

Begonnen von Chern187, 18. August 2020, 14:25:11

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Chern187

Liebe Gemeinde,

ich habe schon etwas recherchiert, aber bin nich wirklich fündig geworden.

Allgemeines Interesse:

Wie allseits bekannt verpflichtetet man sich als OA mindestens 13 Jahre, als SanOA sogar 17 Jahre, das ist eine verdammt lange Zeit.

Auch wenn ich versuche mir das vorzustellen, fällt mir das verdammt schwer, vermutlich geht das Anderen ebenfalls so und ich denke, dass ist auch legitim.

Ich weiß, man hat eine sechsmonatige Widerrufsfrist, jedoch ist es vermutlich nicht so einfach in sechs Monaten herauszufinden, ob man das für so eine lange Zeit machen möchte, was

würde denn passieren, falls man mit seiner Verwendung nicht glücklich ist? Muss man das trotzdem zu Ende bringen, oder wird versucht eine Lösung zu finden?

Hinsichtlich der Familie, wie kommen Frauen und Kinder mit der geforderten Mobilität zu Recht, vielleicht können ein paar "Ältere" ihre Erfahrunge teilen.

Persönliches Interesse:

Speziell an die Ärzte unter euch: Leben die meisten in der Nähe der BWK, wie häufig werdet ihr in der Regel innerhalb des Landes versetzt (grober Richtwert ist völlig in Ordnung), wie

ist

eure Arbeitsbelastung und wie kommen eure Frauen u. Kinder damit zu recht, es ist kein Geheimniss, ich selbst habe mich auch als SanOA beworben, jedoch meine Partnerin ist etwas

skeptisch hinsichtlich der geforderten Mobilität und eines geordneten Familienlebens. 

Sofern es einen ähnlichen Thread schon gibt und ich ihn übersehen habe, bitte verlinken, falls nicht schon vielen Dank für eure Antworten. 

:) :) :) :) :)

F_K

Frage: ein SanOA wird später als Arzt verwendet - was soll es da für Alternativen geben?

Umzüge / Wechsel Arbeitsstelle sollten klar sein:
GA, Studium, BWK, TrArzt Zeit, ggf. Versetzung.

So ist das Leben, als ziviler Student und junger Arzt bis auf die GA wohl ähnlich - allerdings ohne Sold.

dunstig

Zitat von: F_K am 18. August 2020, 14:31:22
Frage: ein SanOA wird später als Arzt verwendet - was soll es da für Alternativen geben?
Och, ein guter Freund von mir ist mittlerweile Anästhesist, wurde aber von Ulm nach Koblenz versetzt, um dort mit der BWI und externen Beraterfirmen zusammen irgendwelche Prozesse zu digitalisieren. Der arbeitet als alles, aber garantiert nicht als Arzt. Selbiges bei seiner Partnerin, die zuvor als Zahnärztin an verschiedenen Standorten gearbeitet hat. Und das wird sich für die nächsten drei Jahre auch nicht ändern. Schaue ich mir sein Umfeld an, sind das auch nicht unbedingt Einzelfälle. Ist man bei der Personalführung nicht gerade hoch in der Priorität, kanns mitunter sehr interessant werden. Die Begeisterung kannst du dir sicherlich vorstellen. ;)

Aber da können unsere Ärzte sicherlich noch einiges mehr beisteuern, was mögliche Abläufe in der Verwendungsplanung angeht.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Chern187

Klar, als Arzt gibt es natürlich eher weniger Alternativen, daher auch die Unterteilung, der Beitrag soll nicht nur mir helfen, sondern anderen Bewerbern ebenfalls.

Und vieles gilt ja nicht nur für OA (SanOA), sondern für FwA oder Mannschaften ebenfalls.

F_K

@ Dunstig :

Der TE spricht von den ersten 17 Jahren, nicht von BS.

@ Chern:

NEIÑNNNNNNNN.

Mannschaften und Unteroffiziere (SaZ) werden für bestimmte Dienstposten eingestellt- wenn es da keine eigenen Wünsche gibt, bzw. Sonderfällen, bleiben diese an einem Standort (Ausbildung mal ausgenommen).

Insoweit ist es sachlich falsch, (San) OA mit anderen Laufbahngruppen zu vergleichen.

dunstig

Zitat von: F_K am 18. August 2020, 15:10:19
@ Dunstig :
Der TE spricht von den ersten 17 Jahren, nicht von BS.
Wie kommst du darauf, dass ich von BS gesprochen habe? Beide SaZ - in einem Fall im 9. Dienstjahr, im anderen Fall im 11. Dienstjahr.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Chern187

@F_K abgesehen vom genauen Zeitraum, trifft die Verpflichtung über einen längeren Zeitraum auf jede Laufbahn zu, dasselbe gilt für

Vereinbarkeit von Familie u. Beruf, Unzufriedenheit im Beruf etc., daher ist es aus meiner Perspektive durchaus relevant für andere Laufbahnen.

Niemand vergleich hier Laufbahnen oder Sonstiges miteinander, man kann auch seine Erfahrungen für die jeweilige Laufbahn teilen, das ist doch nicht ausgeschlossen.

Eisensoldat

@ Chern: Bitte Bedenken, dass Du als SaZ NICHT kündigen kannst. (es ist kein Arbeitsvertrag, sondern eine Verpflichtung). Das ist aus meiner Erfahrung der gefühlt größte Unterschied zu einem zivilen Arbeitsverhältnis. Das Risiko dass Du innerhalb der 17 Jahre mal was tun musst was Dir nicht gefällt musst du einfach eingehen.
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: meine Beobachtung ist, dass junge Paare und Familien häufig noch dem Soldatenpartner quer durch Deutschland folgen (oder auch ins Ausland). Wenn die Kinder dann größer werden, neigen viele Familien dazu, sich ein Familienzuhause zu suchen, mit der Folge das der Soldat/die Soldatin dann zum Wochenendpendler wird.

BSG1966

Wenn Sie eine Kliniker-Verwendung anstreben, also langfristig im Krankenhaus tätig sein wollen, werden die Umzüge wenige sein:

- Nach der Grunduasbildung und einigen Lehrgängen geht es für ca 6 Jahre in eine Stadt zum Studium, dann in eines der 5 BWKs.
- Nach 2 Jahren steht ind er Regel eine militärische Verwendung an (3-4 Jahre in einer Kaserne, die KANN, MUSS aber nicht in der Nähe sein - hier sind AUCH familiäre Gründe ausschlaggebend, was aber genauso bedeuten kann, dass man "nur" 100km entfernt eingesetzt wird"
- Danach in der Regel (es gibt Ausnahmen) zurück in das BWK, in dem man vorher war. Das dann ggf bis zum Ausscheiden aus dem Dienst.

Andere Verwendungen haben mitunter andere "Zeitpläne", jedoch wird man MEISTENS auch hier nicht alle 2 Jahre quer durch die Republik versetzt.

Was Frau&Familie angeht:

1. auch sie kann zB eine berufliche Gelegenheit woanders wahrnehmen wollen, dann ist es für den Soldaten nicht so einfach, so mal eben mitzugehen.
2. auch Lehrgänge und Auslandseinsätze können eine Belastung sein. Einige Beziehungen meistern das mit wenig Schwierigkeiten, andere gehen daran zu Bruch. Wieder andere gehen auch so kaputt, wie das halt so ist, wenn sich zwei Menschen irgendwann nicht mehr lieb haben. Oder jemand anderes. Jede dritte Ehe, wenn nicht noch mehr, wird in Deutschland geschieden.
3. nein, man kann nicht mal eben so wieder raus. Deswegen heißt es auch "verpflichten".

KlausP

Zitat... würde denn passieren, falls man mit seiner Verwendung nicht glücklich ist? Muss man das trotzdem zu Ende bringen, oder wird versucht eine Lösung zu finden? ...

In der Regel muss man das zu Ende bringen, schließlich hat man sich dazu verpflichtet und wurde dafür ausgebildet, ganz besonders natürlich als SanStOffz. Das Studium ist ja für den  Dienstherrn nicht ganz billig und genau deshalb wird es auch keinen Wechsel in eine andere Verwendung geben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Aus dem Top-Thema zu Versetzung

Zitat von: LwPersFw am 22. Juni 2017, 14:16:10
Um Ralf zu ergänzen ...

Hier einmal die aktuellen Grundsätze, unter welchen Rahmenbedingungen Versetzungen
grundsätzlich möglich sind, oder eben abgelehnt werden können.

Auch wenn wir heute in einer Zeit leben, in der sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
in der Bundeswehr deutlich verbessert hat... und sicherlich auch noch Luft nach oben ist...

..ist es ein fundamentaler Trugschluss, dass der Dienstherr alles umsetzen kann und müsste,
was sich Soldaten und Soldatinnen so vorstellen !


Grundsätze:

Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften stellt insbesondere aufgrund
der Besonderheiten des militärischen Dienstes hohe Anforderungen an alle Beteiligten.

Regelmäßig sind berechtigte Anliegen des Dienstherrn und der Soldatin bzw. des Soldaten gegeneinander abzuwägen.

Soldatinnen und Soldaten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte fachliche
oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten.

Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.

Vielmehr entscheiden die zuständigen Vorgesetzten beziehungsweise die Personal
bearbeitende Dienststelle über deren Verwendung nach pflichtgemäßem Ermessen (1).

(1)
stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1
§ 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 10. Oktober 2002 - 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N..

Wird eine Versetzung beantragt, sind bei der Entscheidung hierüber aus Fürsorgegründen
sowie wegen der Schutzpflichten für Ehe und Familie auch die persönlichen, wie z. B.
auch gesundheitliche und familiäre Interessen der Soldatin bzw. des Soldaten, dabei
insbesondere der Umstand, dass eine Soldatin bzw. ein Soldat alleinerziehendes Elternteil
ist, angemessen zu berücksichtigen.

Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben
(2).

(2)
Zentrale Dienstvorschrift A-2640/22 ,,Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften", Nr. 106


Bei Soldatinnen und Soldaten gehören die

+ jederzeitige Versetzbarkeit und damit
+ die Möglichkeit, sie bedarfsgerecht einzusetzen,

+ zu den von ihnen freiwillig übernommenen Pflichten und
+ zum prägenden Inhalt ihres Wehrdienstverhältnisses.



Sie müssen es deshalb hinnehmen, wenn ihre persönlichen Belange beeinträchtigt
werden und für sie daraus Härten entstehen.

Erst wenn die mit einer konkreten örtlichen Verwendung verbundenen Nachteile
für die Soldatinnen bzw. die Soldaten so einschneidend sind,
dass sie ihnen unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können,
muss das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, die Soldatin bzw. den Soldaten
dort zu verwenden wo sie oder er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen
ausnahmsweise hinten angestellt werden.




Wer sich also als Soldat auf Zeit auf viele Jahre an die Bundeswehr binden möchte und
z.B. auch in dieser Zeit die Familiengründung im Auge hat, muss sich vor der Bewerbung
und Einstellung über das o.g. im Klaren sein.... und dabei auch berücksichtigen:

+ nach Ablauf der Probezeit (bei widerruflicher VerpflErkl) / Eignungsübung gibt es kein Kündigungsrecht
+ wird einem Antrag auf Entlassung nur bei schwerwiegenden Gründen stattgegen
+ wird einer Dienstzeitverkürzung nur bei dienstlichem Interesse stattgegeben


Wie im zivilen Arbeitsleben können also auch bei der Bw Probleme im Familienleben auftreten.
Und wie im zivilen Arbeitsleben kann es dabei sein, dass es nicht die Aufgabe des Arbeitgebers
ist, diese Probleme zu lösen.

Wer diesen Anspruch an den Arbeitgeber Bundeswehr hat, hat einfach falsche, um nicht zu sagen
naive Vorstellungen !


Ein Dienstverhältnis ist nun einmal kein Arbeitsvertrag... da heißt es vorher gründlich nachzudenken.

Das verhindert nicht,  dass es später doch zu unerwarteten Ereignissen kommt... das Leben ist bunt...

Aber was auch immer passiert ... Grundmaßstäbe sind das oben Genannte.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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