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Wechsel der Studienwünsche/BOA

Begonnen von ice-man, 31. März 2007, 23:58:00

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ice-man

Hey,

ich habe bei dem formalen Bewerbungsbogen als 1. Studienwunsch VWL und 2. Politik angegeben. Kann man dies während der Bewerbung bei der OPZ noch ändern (1. Staats- und Sozialwiss., 2. VWL, 3. Politik) ??
Und wann kann man sich frühstens als Berufsoffizier(anwärter) bewerben ??

Lady Aleya X

He ho!

Wie du sagtest sind es nur wünsche, es heißt noch nicht mal das du sie bekommst. Was du im nachhinein bekommst, ist abhängig von deinem Mathetest und deinem Zeugnis. Du kannst ergo beim Einplaner deinen Studienwunsch durchaus noch ändern. Denn da wird dir gesagt wo noch Plätze frei sind und wofür du eine Eignung hättest.
Du kannst, wenn du extrem gut an der OPZ abschneidest schon unter die Auswahl kommen gleich als BS eingestellt zu werden.

Gruß Aleya

Lady Aleya X

He ho!

Noch als Zusatz.. ich würde dir jedoch ersteinmal empfehlen SaZ zu machen und dich dann später nochmal auf den BS zu bewerben. Wird warscheinlich sowieso so laufen, da die BS Auswahl der OPZ sehr sehr sehr gering ist.

Gruß Aleya

rakart

Korrektur: BS-Entscheidung trifft der Dienstherr (das Personalamt) allerfrühestens nach Ernennung zum Offizier und Beförderung zum Lt und für die Kameraden mit Studienempfehlung sowieso erst nach Abschluss des Studiums. Keine Sekunde früher!

Lady Aleya X

He ho!

Als ich an der OPZ war, wurde einigen angeboten in die engere Auswahl für den BOA zu kommen. Wer als BOA anfangen darf, wird jedoch erst kurz vor Dienstantritt entschieden. Also muss es doch schon früher gehen?!

Gruß Aleya

rakart

Es ändert sich auch bei erneuter Wiederholung einer nicht zutreffenden Vermutung nichts an folgendem Grundsatz für Offiziere in der Deutschen Bundeswehr:
1. Die Bundeswehr stellt Offizieranwärter für den aktiven Dienst grundsätzlich und ohne Ausnahme nur als Soldaten auf Zeit (SaZ) ein.
2. Der Dienstherr ernennt grundsätzlich keine Offizieranwärter zu Berufssoldaten (BS), weil das laufbahnrechtlich nicht möglich ist (analog Beamtenrecht).
3. Aus rechtlichen Gründen kann über die Ernennung von Soldaten in der Laufbahn von  Offizieren des Truppendienstes zu Berufssoldaten frühestens dann entschieden werden, wenn der Bewerber Offizier ist.
4. Entscheidungen über die Ernennung von Offizieren des Truppendienstes zu Berufssoldaten mit einer Studienempfehlung werden vom Personalamt der Bundeswehr nicht vor Abschluss des in die Offizierlaufbahn integrierten Studiums getroffen.

Offizieranwärter bis zum 75. OAJ (Ernennung zum Offizier noch vor Studienbeginn - Stichtag 30. Juni 2007) und Offizieranwärter ab dem 76. OAJ (Ernennung zum Offizier zum Ende des Studiums), die eine Studienempfehlung der Bundeswehr mit Einplanung durch das Personalamt erhalten haben, können sich an folgendem BS-Ranking orientieren:
1. Studium erfolgreich und innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen= gute Chance bei Bewerbung als BS.
2. Studium erfolgreich bei geringfügiger Überschreitung der Regelstudienzeit abgeschlossen= Erfolgchancen einer BS-Bewerbung erheblich reduziert.
3. Studium nicht erfolgreich abgeschlossen= BS-Bewerbung möglich (aber erfolglos).

Die Variante BS-Bewerbung als Offizier des Truppendienstes ohne Studienempfehlung lasse ich mal ganz weg. Nicht dass es sie nicht gibt, sondern siehe oben.

Mehr gibts dazu nicht zu sagen, auch wenn noch so viele Gerüchte und Hörensagen-Parolen dazu kolportiert werden sollten.

Lady Aleya X

He ho!
Zitat von: rakart am 01. April 2007, 17:53:31
Es ändert sich auch bei erneuter Wiederholung einer nicht zutreffenden Vermutung nichts
Verzeihung wenn man eine Frage stellt nachdem man vom Einplaner was anderes gehört hat und das nun
gerne genauer wissen will ::)

Aber dann muss ich dich gleich mit noch einer Frage belästigen. Auf dem OABewerbungsbogen, kann man auch gleich angeben das man sich als OAB bewirbt. Heißt das, das man sich nur schon dafür beworben hat, aber es erst später festgelegt wird?

Gruß Aleya

sliderbp

Eben, warum diese Sache.
Bisher dachte ich auch immer das gibts nur bei ein paar Spezilisten wie ABC-Abwehrler, die zivil ins Chemie-Studium geschickt werden z.B.
Aber vor zwei Jahren hab ich jemanden kennen gelernt der als BOA in der Fallschirmjägertruppe eingeplant wurde.

Lady Aleya X

He ho!
Zitat von: sliderbp am 01. April 2007, 20:28:30
Aber vor zwei Jahren hab ich jemanden kennen gelernt der als BOA in der Fallschirmjägertruppe eingeplant wurde.
Genau das Problem habe ich auch gerade. Ich kenne nämlich 3 die als BOA eingeplant sind, das verwirrt mich gerade etwas, darum hoffe ich auf Aufklärung.

Gruß Aleya

Beobachter

Zitat von: rakart am 01. April 2007, 17:53:31
1. Die Bundeswehr stellt Offizieranwärter für den aktiven Dienst grundsätzlich und ohne Ausnahme nur als Soldaten auf Zeit (SaZ) ein.
2. Der Dienstherr ernennt grundsätzlich keine Offizieranwärter zu Berufssoldaten (BS), weil das laufbahnrechtlich nicht möglich ist (analog Beamtenrecht).
3. Aus rechtlichen Gründen kann über die Ernennung von Soldaten in der Laufbahn von  Offizieren des Truppendienstes zu Berufssoldaten frühestens dann entschieden werden, wenn der Bewerber Offizier ist.
4. Entscheidungen über die Ernennung von Offizieren des Truppendienstes zu Berufssoldaten mit einer Studienempfehlung werden vom Personalamt der Bundeswehr nicht vor Abschluss des in die Offizierlaufbahn integrierten Studiums getroffen.
Das ist grundsätzlich richtig, aber für die besten Bewerber der OPZ besteht die Möglichkeit als BOA eingestellt zu werden. Diese BOA starten als SaZ und mit erfolgreich absolvierten Studium (in der Regelstudienzeit) ändert sich ihr Status vom SaZ zum BS. Sie müssen an keinem BS-Auswahlverfahren mehr teilnehmen.

rakart

Also jetzt zum Dritten und hoffentlich letzten Mal:
Zur Entscheidung des Dienstherrn über den Wunsch von Offiziersanwärtern, Berufsoldat werden zu wollen, habe ich wirklich erschöpfend Auskunft gegeben.

Den immer noch Zagenden sei gesagt, dass unabhängig davon außerhalb jeglicher Rechtsverbindlichkeit Wünsche geäußert werden können, bei entsprechender Gelegenheit können sie sogar per Fragebogen formuliert werden. Was dabei vom hoffnungsvollen Nachwuchs angegeben oder angekreuzt wird ist völlig unwichtig und unverbindlich.

Denn konkreter kann es erst dann werden, wenn die Offizierprüfung mit bestandenem Offizierlehrgang abgelegt ist. Erst dann nämlich erfüllt der Mann/die Frau über die Leistungbeurteilung (Noten Alpha bis Echo), die für eine BS-Karriere die notwendige Grundvoraussetzung sind. Bei A- u. B-Noten kann die Tinte für das Antragsschreiben gleich gespart bleiben, bei C-Noten werden einem bereits auf der OSH/OSL/OSM die weiteren Chancen vom Hörsaalleiter angedeutet.

Aber auch dann gilt es immer noch, die Füsse auch weiterhin stillzuhalten. Ein BS-Antrag kann grundsätzlich erst dann gestellt werden, wenn die Ernennung zum Offizier erfolgt ist. Für die Kameraden mit Studieneinplanung gilt dann weiter siehe oben.

Die Belehrungsresistenten, die schon in der Schule nicht aufgepasst haben und bei denen es deshalb auch nicht zur Studienempfehlung des Einplaners gereicht hat, die sollten sich, wenn sie trotzdem kümmerliche Hoffnung hegen, spätestens jetzt der Unterstützung höherer Mächte versichern und fürs Erste vielleicht passend auf Ostern hin mindestens eine Kerze stiften. Nicht an den Gott, der Eisen wachsen lässt sondern an den himmlischen Herrscher, der mit seinem Flammenschwert die BS-Hoffärtigen richtet.
Ist es jetzt endlich gut?

StOPfr

Zitat von: rakart am 01. April 2007, 23:00:16
...vielleicht passend auf Ostern hin mindestens eine Kerze stiften. Nicht an den Gott, der Eisen wachsen lässt sondern an den himmlischen Herrscher...
Ich werde entsprechende Fürbitten gern weiterleiten... 
Zitat von: rakart am 01. April 2007, 23:00:16
Ist es jetzt endlich gut?
Mal schauen  ;).
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Beobachter

@rakart:

Deine Ausführungen sind ja richtig und für die überwiegende Masse der OA zutreffend. ABER: Die BOA gibt es wirklich und wie ich schon sagte, wird nur den Besten der OPZ die Möglichkeit angeboten als BOA eingestellt zu werden.  Das ist nur ein sehr geringer Teil eines OAJ. Mit bestehen der Vorgaben (Studium entweder in der Mindeststudienzeit oder Diplomnote im ersten Drittel und Studiendauer kleiner 3 Jahre 7 Monate + körperliche Eignung) werden die BOA zum BS. Dies geschieht dann ohne Durchlaufen des sonst üblichen BS-Auswahlverfahren.

Und ja, die OPZ stellt keine OA direkt als BS ein. Auch die BOA sind am Anfang der Laufbahn SaZ. Auch die BOA müssen erst Leutnant sein, um BS werden zu können. Dies beinhaltet dann natürlich, dass die Laufbahnlehrgänge vor dem Studium bestanden werden. Da man später während des Studiums Leutnant wird, werden die BOA mit Studiumabschluss (unter Einhaltung der Vorgaben) direkt zum BS, während ihre OAJ-Kameraden sich überlicherweise erst mit der ersten Regelbeurteilung in der Truppe bewerben und dann das Auswahlverfahren durchlaufen müssen.

sliderbp

Diese seltsame Regelung würde durchaus zur Bundeswehr passen. Das sich die OPZ anmaßt in den 2 1/2 tagen Prüfung feststellen zu können wer ohne weitere Prüfung BS wird und wer nicht, ist zwar mehr als lächerlich aber nagut. Is ja nicht mein Problem.

publius

@sliderbp
Diejenigen, die bereits mit exzellentem bestehen der opz-prüfung eine sofortige zusage als BS-Anwärter erhalten, liegen im einstelligen prozentbereich und betrifft nur diejenigen, die i.d.R. ein naturwissenschaftliches studium anstreben (elektrotechnik, maschinenbau), da in diesen fächern ein erheblicher mangel bei der bw besteht. ein bestehen der offz-prüfung und des vordiploms mit ernennung zum Lt ist ebenfalls selbstverständliche voraussetzung. :)

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