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Weihnachtsgeld im Betrieb vor der Bundeswehr?

Begonnen von _WK, 08. Dezember 2011, 19:07:54

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_WK

Hallo liebe Community,
am 02.01.12 beginnt meine AGA, mein Arbeitsplatz ist mir ja in der Probezeit (4 Monate) gesichert. Gehen wir davon aus ich bin nicht krank und kann die AGA auch in dieser Zeit absolvieren, gilt mein alter Arbeitsvertrag also bis zum 30.04.12 in meinem alten Betrieb.
Im November kam das Weihnachtsgeld für alle Kollegen außer mich, da ich vor dem 31.03.12 den Betrieb verlasse...

Meine Frage ist jetzt: Mein Vertrag besteht doch, also müsste ich doch noch das Weihnachtsgeld bekommen oder? Ich werde in der Zeit, wo ich zur Bundeswehr abgestellt werde zwar nicht bezahlt, aber solche Zahlungen müssen mir doch überwiesen werden...

Über eure Hilfe würde ich mich echt freuen, da ich, wenn ich im Recht bin auch kein Problem habe, meinen alten Betrieb zu verklagen...

Liebe Grüße

ulli76

Naja- dein ziviler Arbeitsvertrag wird dir ja nur erhalten bzw. der ruht. Für den Fall, dass du und die Bundeswehr nicht zusammenpassen.
Dein Arbeitgeber geht ja davon aus, dass du zum 2.1. weg bist.
Vielleicht bekommst du ja ne Nachzahlung wenn du doch zu deinem Arbeitgeber zurück gehst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

_WK

Also ich möchte unter keinen Umständen zurück, dann verzichte ich lieber aufs Weihnachtsgeld... ;-) hatte jetzt ca. 1 jahr Zeit mir klar werden zu lassen, dass ich zur Bundeswehr gehe. Jetzt gibt es kein zurück mehr in meinen Augen.

Nur dachte vielleicht hatte schonmal jemand so einen Fall oder weiß wie die rechtliche Grundlage ist...

Danke  :)

History777


vale

Laut gesetz steht dir das gleiche weihnachtsgeld zu wie den anderen. Dies wäre bzw. Ist eine benachteiligung gehenüber den anderen mitarbeiter und das wird dir jeder anwalt sagen.theoretisch kannst du es einfordern,jedoch bist du bald weg und ein gutes arbeitszeugnis ist mit sicherheit wesentlich mehr wert als ein paar hundert euro

KlausP

Und in welchem Gesetz steht das? Im Eignungsübungsgesetz habe ich jedenfalls dazu nix Explizites gefunden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AriFuSchr

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

KlausP

Zitat von: AriFuSchr am 08. Dezember 2011, 20:17:02
@ WK

Hast Du ab dem 2.1.2012 zwei Arbeitsverhältnisse ?

Nein, er ist Eignungsübender und in dieser Zeit ruht sein Arbeitsverhältnis lediglich. Es wird (als unbefristetes Arbeitsverhältnis) erst beendet, wenn er zum SaZ ernannt wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hei-Ko


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Daran wird das Problem mit dem Weihnachtsgeld wohl auch liegen. Eben, dass das Arbeitsverhältnis ruht. Kann ja tatsächlich sein, dass das nachgezahlt wird, wenn das Arbeitsverhältnis wieder aufgenommen wird.
Wer sowas aber auch wissen könnte, ob das Rechtens ist, ist dein Betriebs- oder Personalrat.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Ach Jungs,

dazu muss man die Bestimmungen im Arbeitsvertrag / Tarifvertrag lesen.

Und JA, es ist üblich, dass Weihnachtsgeld nur für Arbeitnehmer gezahlt wird, die dem Betrieb in einem gewissen Zeitraum (auch bis deutlich nach Weihnachten) auch für Arbeit zur Verfügung stehen.

Der Arbeitsvertrag ruht (das heist der Arbeitgeber muss kein Gehalt zahlen, der Arbeitsnehmer nicht arbeiten) - und es ist sehr wahrscheinlich, das er (rückwirkend) gekündigt / beendet wird.

In beiden Fällen erlischt dadurch der Anspruch auf Weihnachtsgeld.

(Auch wenn es "Weihnachtsgeld" heist, es ist vom Zweck her eine Belohnung für andauernde und fortdauernde Beschäftigung in einem Unternehmen - deshalb steigt diese Zahlung z. B. in vielen Tarifverträgen mit der Dauer der Beschäftigung - und in den meisten Tarifverträgen ist eine Beschäftigung bis deutlich nach Weihnachten (z. B. 31. 3.) notwendig, um Anspruch auf diese Zahlung zu haben).

AriFuSchr

Das sind die Ausführungen im EÜG:

§ 1 Arbeitsverhältnis bei Einberufung
(1) Wird ein Arbeitnehmer auf Grund freiwilliger Verpflichtung zu einer Übung zur Auswahl von freiwilligen Soldaten (Eignungsübung) einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während der Eignungsübung bis zur Dauer von vier Monaten

§ 3 Ende des Arbeitsverhältnisses
(1) Bleibt der Arbeitnehmer im Anschluß an die Eignungsübung als freiwilliger Soldat in den Streitkräften, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Eignungsübung.

Und das sagt das Arbeitsrecht zum Weihnachtsgeld:

Die Frage, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf die Weihnachtsgratifikation hat, kann sich aus dem Arbeitsvertrag, aus Tarifverträgen oder freiwilligen Betriebsvereinbarungen ergeben. Fehlen dort ausdrückliche Regelungen, kann sich trotzdem ein Anspruch aus betrieblicher Übung oder aber auch aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.

Entscheidend ist, welchen Zweck der Arbeitgeber mit der Zahlung der Gratifikation verfolgt. Handelt es sich um eine leistungsbezogene Sonderzahlung, hat sich der Arbeitnehmer diese im Laufe des jeweiligen Jahres verdient und die Zahlung wird nur zum Jahresende hinausgeschoben. Im Gegensatz dazu belohnt eine normale Gratifikation die vergangene sowie zukünftige Betriebstreue des Arbeitnehmers.

Es kommt also auf die Verhältnisse des Einzelfalles an.

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

vale

Hi,

Ich gebe meinem Vorredner recht und edetieren somit zum Teil meine vorrangegangen Antwort.

Habe heute mit einem Anwalt der in Rente ist und auf 400euro bei uns arbeitet als auch mit dem Vorstand unseres Betriebsrates gesprochen.

Beide sagten zu mir:

sämtliche Sonderzahlungen sind freiwillig und können sofern es nicht im Tarif-, Arbeitsvertrag anders lautet, nicht zwangsläuftig gewehrt werden. In diesem o. g. Sonderfall wird bzw. wurde es nicht gewehrt, da der Arbeitgeber eine zukünftige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht sieht und somit auch eine Sonderzahlung nicht zwingend notwendig ist.

Zum anderen:
Sollten jedoch Sonderzahlungen seit mehereren Jahren ausgezahlt werden, so gibt es, hat der Anwalt i. R. gesagt, einen Beschluss des obersten Gerichtshofs, dass diese Zahlungen nicht einfach aufhören dürfen/können.

Es gibt Betriebe die Sonderzahlungen steuerlich gesehen so umgangen haben, dass die Betriebe jegliche Sonderzahlungen auf 12 Monatsgehälter umgerechnet haben und es somit nach außen hin eine Gehaltserhöhung gab/gibt.

_WK

Also wenn ich das alles so lese, treffen eher die Sachen zu, die gegen das Weihnachtsgeld sprechen. Das bedeutet ich werde da nichts mehr sagen. Einen Betriebsrat haben wir hier nicht und Tarifverträge haben wir auch nicht...

Diese 1.000 EUR werde ich schon verkraften können, da habe ich auch keine Lust mich mit zu beschäftigen und den Kopf jetzt für duie Bundeswehr frei zu bekommen...

Die Aussage, dass mein Vertrag nicht einfach so 4 Monate lang ruhen kann und diese Sicherung des Arbeitsplatzes somit nicht gilt, weil, Zitat: "der Staat einem freien Unternehmen nicht in die Karten spielen darf"
Damit kommt er definitiv nicht durch.

Habe extra früh Bescheid gegeben, dass ich zur Bundeswehr gehe, damit ein Nachfolger gesucht werden kann und dann kommt man mir so... Die fairen bleiben die dummen...  ::)

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