Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Auslandseinsatz gegen eigenen willen WICHTIG

Begonnen von hebam, 24. Oktober 2009, 13:30:19

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

hebam

So hallo zusammen!

Habe folgendes Anliegen. Ich bin schon seit 30 Monaten Soldat auf Zeit habe so etwas noch nicht erlebt und suche Hilfe.

Zur Zeit läuft bei uns die Einsatzvorbereitung (wann und wohin werde ich nicht schreiben). Was ich so mitbekomme haben wir enorme Schwierigkeiten die soll stärke zu erreichen.
Deswegen hat unser "Chef" alle Soldaten ins Lehrsaalgebäude geführt und gesagt dass er jeden Soldaten zum 31.12. verkürzen wird der nicht bereit ist mit in den Einsatz zu gehen (Mannschaften wie Dienstgrade gleichermaßen).
Ich habe gerade eine Bewerbung die einen Laufbahnwechsel vorsieht am laufen, doch wird mir jetzt mitgeteilt dass ein Laufbahnwechsel nur möglich ist wenn ich in den Einsatz gehe. Ansonsten
werde ich zum 31.12. verkürzt. Ich bin auch in der Vorbereitung drin und bekomme weder Zeit die nötigen Papiere zusammenzukriegen noch die 90/5 zu machen. Ist das Rechtens?
Desweiteren habe ich Kameraden mit denen ich letztes Jahr schon 4,5 Monate im Einsatz war. Aufgrund schlechter Erfahrungen wollen viele nicht in den besagten Einsatz zurückgehen (prüfen ob eine Verkürzung möglich ist).
Der Chef sagt wenn die Verkürzung nicht genehmigt wird müssen sie gegen ihren willen in den Einsatz.

So nun meine fragen: Ist es erlaubt Soldaten gegen ihren willen in den Einsatz zu schicken(obwohl der letzte Einsatz noch keine 24 Monate zurückliegt) bzw. zu verkürzen wenn sie nicht mitgehen(obwohl manche wirklich triftige gründe haben nicht mitzugehen). Ist es erlaubt meine Bewerbung zu blockieren wegen dem Auslandseinsatz und was kann Mann dagegen tun?

Hoffe auf viele und schnelle Antworten mit Kameradschaftlichen grüßen

mailman


ulli76

Als SaZ/GWDL hat doch jeder unterschrieben in Auslandseinsätze zu gehen. Nein, es gibt kein Anrecht darauf einen bestimmten Zeitraum zwischen den Einsätzen Schonzeit zu haben. Im Einzelfall ist natürlich zu prüfen, ob jemand wirklich triftige Gründe hat, nicht in einen Einsatz zu gehen. Ja, ein Soldat kann in einen Einsatz befohlen werden, wobei man natürlich lieber auf Freiwillige zurückgreift.
Ja, ein Chef kann die Befürwortung eines Laufbahnwechsels davon abhängig machen, ob jemand in den Einsatz geht. Die Bearbeitung eines solchen Antrags an sich läuft natürlich unabhängig von einem Einsatz.
Ob der Chef wirklich die Möglichkeit hat, Dienstzeiten zu verkürzen steht auf einem anderen Blatt.

Und was willst du damit sagen, du hättest nicht die Gelegenheit, die Papiere und die BA 90/5 für den Einsatz zusammen zu bekommen?

Und was soll das heissen "schlechte Erfahrungen"? Die wenigsten dürften im Einsatz nur positive Erfahrungen machen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

snake99

@hebam

Nehmen sie es mir nicht übel, doch ich fasse mal nüchtern die Lage zusammen:

- Sie sollen in den Einsatz gehen und wollen nicht
- Sie wollen sich weiter länger verpflichten

Merken sie was? Warum soll die Bw einen Soldaten länger behalten, wenn er seiner Dienstpflicht (aufgrund negativer Erfahrungen) nicht nach kommen will?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

wolverine

Der Befehl in den Einsatz ist ein Befehl, wie jeder andere auch: Ist er rechtmäßig, ist er gleichzeitig verbindlich. Wäre er rechtswidrig, koönnte er verbindlich sein. Ich sehe bisher keinen vorgetragenen Grund, warum der Einsatz rechtswidrig sein sollte. Die Antwort ist: Ja und Ihr Wille spielt grundsätzlich überhaupt leine Rolle!
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

snake99

Könnten Kommandierungen in den Einsatz verhindert werden, weil sie gegen den Willen der Soldaten geschehen, würde wahrscheinlich nicht ein einziger Soldat mehr in den Einsatz gehen ;) 
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

MediNight

Das Vorgehen eines DV ist an dieser Stelle relativ einfach ;) ! Man holt sich den Kameraden ins Büro zum Vier-Augen-Gespräch und erklärt ihm höflich, aber bestimmt, dass er jetzt in den Einsatz geht! Dann beginnt das "alte Spiel" ;) : "Ja, aber ...!", Antworten auf Befehle beginnen aber NIE mit "Ja, aber ...!" Dann wird der Befehl wiederholt, bei gleichzeitiger Androhung der vorläufigen Festnahme wegen Gehorsamsverweigerung bei einer erneuten Verweigerung. Das war´s!

Weigert er sich weiterhin, geht er in den Bau und wird Gegenstand disziplinarer Ermittlungen. Dann wars das sowieso gewesen mit einem Laufbahnwechsel und auch mit der nächsten beförderung und der nächsten Beurteilung, etc. ...

Rollo83

Es gibt aber trotzdem trfftige Gründe die man wenigstens mal vortragen kann.
Also Beispiel wenn man in der Zeit des Einsatzes Vater wird.Das heissr natürlich nicht das man dann vom Einsatz ausgeschlossen ist aber als Dv könne man da mal drüber nachdenken finde ich.

SemperFidelis

Zitat von: Rollo83 am 24. Oktober 2009, 17:48:24
Es gibt aber trotzdem trfftige Gründe die man wenigstens mal vortragen kann.
Also Beispiel wenn man in der Zeit des Einsatzes Vater wird.Das heissr natürlich nicht das man dann vom Einsatz ausgeschlossen ist aber als Dv könne man da mal drüber nachdenken finde ich.

Vorsicht Vorsicht! Was man aus deinem Post heraus interpretieren könnte!

Ein Baby in die Welt zu setzen, nur um nicht in den Einsatz gehen zu müssen oder was?!

Ansonsten:
Ich kann das irgendwie nicht verstehen. Wie Snake99, schon geschrieben hat; SaZ Laufbahnwechsel gewünscht und den Auslandseinsatz Verweigern??? Denken, Drücken, Sprechen!
... Er lebe Hoch, er lebe Hoch. ...

"Patrioten reden immer davon, dass Sie für ihr Land sterben würden, aber nie, dass Sie für ihr Land töten würden"

MediNight

Es versteht sich wohl von selbst, dass ein solches Gespräch zwischen den DV und dem Kandidaten für den Einsatz damit beginnt, dass man ihm die Notwendigkeit der Tatsache erklärt, dass ausgerechnet ER in den Einsatz soll und ihn fragt, ob diesem Einsatz derzeit irgendwelche WICHTIGEN Gründe entgegenstehen.

Ich hatte bereits die Situation, dass ein UmP aus meiner Einheit in den Einsatz sollte und dann war plötzlich seine schwangere Frau notfallmäßig in der Klinik und sie sollte dann sehr viel liegen und konnte so gut wie gar nichts mehr alleine zu Hause machen, weil jede falsche Bewegung sonst zu einer Fehlgeburt hätte führen können! Dass dieser Kamerad natürlich auf mein Betreiben kurzfristig ausgeplant wurde, versteht sich wohl von selbst, oder? Allerdings hatte er auch ganz kurz und knackig das Gespräch mit mir gesucht und seine Situation geschildert! Somit konnte ich ihm auch recht schnell helfen.

Was hier allerdings vorliegt ist NICHTS! Nur "Wischi-Waschi" und Unlust! Und in solchen Fällen würde ich immer wie oben beschrieben "reingrätschen"! Und dass das in diesem Falle die Blutgrätsche werden würde, wäre mir erstens egal und zweitens wäre es genau die richtige Maßnahme, einem "verzogenen Bürschchen" klarzumachen, dass er das nächste Mal besser durchlesen und sich den Inhalt merken sollte, bevor er einen Vertrag als SaZ unterschreibt.

Merke: Die "Vollkasko-Mentalität" macher "uniformierten Verteidigungsbeamten" ko..t mich so was von an, dass ich am liebsten alle Vögel, die mir so daher kommen, ganz weit weg sprengen würde!

Rollo83

@SemperFidelis

Also bitte das war bestimmt nicht von mir gemeint ein Kind vorzuschieben.War ja auch nur ein Beispiel das mir so grad eingefallen ist.
Ich wollte damit nur ausdrücken das man immer das Gespräch mit seinem DV suchen sollte.Die sind ja auch nur "Menschen"  und wenn man einen guten Grund vor legt kann man überalles reden.Es gibt nicht schlimmeres als Drückeberger die sich vor einem Auslandseinsatz drücken weil der Papagei im sterben liegt.

SemperFidelis

Zitat von: Rollo83 am 24. Oktober 2009, 20:34:32
@SemperFidelis
Also bitte das war bestimmt nicht von mir gemeint ein Kind vorzuschieben.War ja auch nur ein Beispiel das mir so grad eingefallen ist.

Lies mal genauer durch. Da steht
Zitat von: SemperFidelis am 24. Oktober 2009, 17:57:10
... Was man aus deinem Post heraus interpretieren könnte! ...

Und das war halt meine spontane Interpretation. Muss aber nicht deine Meinung sein, ich weiß. ;) Kriegsbeil begraben?^^
... Er lebe Hoch, er lebe Hoch. ...

"Patrioten reden immer davon, dass Sie für ihr Land sterben würden, aber nie, dass Sie für ihr Land töten würden"

Rollo83

Ach da stand "könnte" OK hab ich überlesen.
Ach Kriegsbeil, so schnell grab ich das nicht aus. ;D
Allerdings könnte man das wirklich aus meinem postin beziehn, so könnte man auch die Kinderrate ankurbeln.
Vor jedem Einsatz eins nachlegen. ;D

Flexscan

Zitat von: hebam am 24. Oktober 2009, 13:30:19
Ist es erlaubt Soldaten gegen ihren willen in den Einsatz zu schicken(obwohl der letzte Einsatz noch keine 24 Monate zurückliegt) bzw. zu verkürzen wenn sie nicht mitgehen(obwohl manche wirklich triftige gründe haben nicht mitzugehen).

ja ist es

soweit ich weis, liegen zwischen einzelnen Einsätzen eine Zeitfrist von 4-6 Monaten. 24 Monate ist dagegen lachhaft.

Du hast unterschrieben, dem Vaterland zu dienen, mit Risiko auf einen Auslandseinsatz (siehe Bewerbung auf den Laufbahnwechsel).

Warum sollte man grade von Dir Abstand nehmen, Dich dahin zu schicken obwohl Du über die Risiken des Soldatenberufes informiert bist?

Hört sich für mich eher an nach "Ich hab kein Bock und will nicht".

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

wolverine

Die 24 Monate sind eine Planungsgrundlage und sollen eingehalten werden aus Fürsorgegründen. Das ist eine Planungsgrundlage und schön wenn es eingehalten werden kann. Rechtswirkungen hat dies aber genau keine!
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau