Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Umzug oder Übung

Begonnen von Chris8886, 27. April 2015, 19:04:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Chris8886

Guten Abend.
Und zwar habe ich eine Frage.
Meine Freundin(OFW) und ich (SU) ziehen zusammen an den Dienstort.
Nun meine Frage
Unser Umzug ist in dem selben Zeitraum einer Übung.
Was hat Vorrang?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Chris8886

Ich habe dafür kein Urlaub eingereicht da ich, die Vorbereitungen wie zum Beispiel Laminat einbringen oder ähnlich auch nach dienst machen kann.
Meine Freundin kann dies aber nicht da sie 330 km vom Standort mein Kind bewacht.

wolverine

Entscheidet so etwas nicht der Disziplinarvorgesetzte und weiß der schon von der terminlichen Kollision? Wenn man meint, dass er die Prioritäten falsch gesetzt hat, bleibt dann noch das Beschwerderecht.

Ich würde es mit dem Dreiklang: Gespräch - Antrag - evtl. Beschwerde versuchen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Chris8886

Der TEFhr weiß bescheid aber ihn interessiert es nicht.
Und ich denke nicht das der KpChef eine andere Ansicht hat.

ulli76

Der TE-Fhr gewährt ja auch keinen Urlaub.
Und ja, Übungen sind üblicherweise wichtige Dienstgeschäfte.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Chris8886

Nagut, ich werde es mal über den KpChef versuchen.
Das große Probleme ist ja das die BW selber schuld hat an diesem Problem hat.
Da die Versetzung meiner Freundin sich so hinausgezögert hat.
Nun müssen wir unter enormen stress innerhalb von 5 tagen umziehen plus die ganzen Vorbereitungen die zu treffen sind (Laminat etc.)

Meiner Meinung nach ist das ein dienstliches belangen.

F_K

Die BW trägt keine Verantwortung / Schuld an privaten Dingen - nicht mal ansatzweise.

... Und wer im Wissen einer Übung seinem Umzug plant, sollte den DV immer rechtzeitig einbeziehen - ich wäre jedenfalls sauer, kurz vor 12 angesprochen zu werden ...

Chris8886

Aufgrund der Verzögerung der Versetzung sehe ich den Fehler bei der Bundeswehr. Und wir reden hier von dienstlichen belangen. Ich sehe da keinen privaten Fehler.
Meiner Tochter fängt auch bald an mit der eingewöhnungsfasse in der Kinderkrippe.
Und ab 1.9.2015 muss meine Freundin wieder treu dienen.

Jens79

Wann soll der Umzug sein und wie lange wissen Sie schon davon?
 

Chris8886

Also vom Umzug selber weiß ich seit Februar.
Mir Wohnungsbesichtigung und Kindergrippe suchen dauert das halt alles seine zeit.
Meine TEFhr weiß das seit März.
Das mit der Übung weiß ich seit Januar.

Chris8886


Jens79

Und dann kommen Sie jetzt ende April damit aus der Ecke?  :o
Selbst wenn man noch keine Wohnung und keine Grippe hat kann man den Umzug schon Anzeigen.

Bei solchen Dingen kann man dem TE-Fhr gerne melden, aber abgesprochen wird das mit dem DV.

Also melden Sie das Ihrem DV und lassen Sie die unsachliche "Wer hat Schuld" Diskussion am besten stecken. Ansonsten wird das nix.
 

KlausP

ZitatAlso vom Umzug selber weiß ich seit Februar.

Und warum haben Sie dann - beide! - nicht gleich Urlaub eingereicht?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Auch wenn ich deine persönlichen Beweggründe nachvollziehen kann und auch deine emotionale Befangenheit, aber letztendlich ändert das nichts an der Sachlage. Wenn du eine saubere Lagefeststellung machst, was jeder Soldat können sollte, denn das ist Grundlage eine Auftragsauswertung, wirst du feststellen, dass ein Umzug kein dienstl. Grund ist, denn dann könnte man ja im Umkehrschluss auch einen Umzug zu einem bestimmten Termin befehlen, denn eine genererelle Residenzpflicht lässt sich nicht aus dem SG ableiten. Und das ist -meiner Meinung nach- auch gut so.
Zur "verschleppten Bearbeitung der Versetzung". Wenn es da ein Versäumnis gab, stehen dir Rechtsmittel zur Verfügung. Das ist aber unabhängig von deinem Umzug zu sehen.
Zumal die Übung schon sehr lange angesetzt  und bekannt war.
Also, Gespräch suchen und hoffen, dass dein D.-Vorgesetzter das auch so sieht. Sieht er die angesetzte Übung vorrangig, ist das nicht zu beanstanden.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau