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AVZ Erstabschlag im Einsatz

Begonnen von Squaddygreg, 22. Januar 2019, 14:43:01

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Squaddygreg

Moin aus dem Einsatz,

vermutlich wurde diese Frage schon mal gestellt. Mir geht es um den Erstabschlag der 15 Tage im voraus überwiesen wird. Gibt es eine Frist? Ab wann sollte man nachfragen, wenn am 10.01.2019 IN hatte.
Bis jetzt haben alle bekommen nur bei mir hapert's noch. Das alle am gleich Tag bekommen ist unwahrscheinlich, jedoch würde ich gerne wissen ab wann man aktiv werden sollte.

Danke im voraus 

Grüße

F_K

Es gibt keinen "vorababschlag".


S1NCO

Den ReFü vor Ort, im Einsatzland fragen?  ::)

MeS2019

Zitat von: F_K am 22. Januar 2019, 16:06:43
Es gibt keinen "vorababschlag".

Doch den gibt es!
M 10.01. war auch mein IN und am 21.01. war AVZ für 15 Tage als VORABABSCHLAG auf meine Konto.

Tommie

@ MeS2019:

Die Zahlung des Auslandsverwendungszuschlages wird in der Zentralvorschrift A1-1453/0-500 geregelt! Dort heißt es im Abschnitt 6 "Abrechnung und Zahlung" in Ziffer 604:

Zitat604. Zu Beginn ihrer besonderen Verwendung erhalten die Anspruchsberechtigten einen einmaligen Abschlag auf den ihnen zustehenden AVZ in Höhe von 15 Tagessätzen der festgesetzten AVZ-Stufe. Ist der zu erwartende Anspruch auf AVZ geringer, ist der Abschlag vorsorglich niedriger festzusetzen.

Die richtige Bezeichnung ist daher "Einmaliger Abschlag" und nicht "Vorabschlag" ;) !

"Damals (TM)", als das Gras noch grün war und nicht geraucht wurde ;) , gab es die Möglichkeit eines vorherigen Abschlag auf den AVZ, den man sich noch zu hause auszahlen lassen konnte. Diesen "Vorabschlag" gibt es schon seit einiger Zeit nicht mehr!

Fazit: Sie verwenden die falschen begriffe und fühlen sich noch im Recht dabei! denken Sie mal darüber nach ;) !

MeS2019

Zitat von: Tommie am 31. Januar 2019, 09:09:26
@ MeS2019:

Die Zahlung des Auslandsverwendungszuschlages wird in der Zentralvorschrift A1-1453/0-500 geregelt! Dort heißt es im Abschnitt 6 "Abrechnung und Zahlung" in Ziffer 604:

Zitat604. Zu Beginn ihrer besonderen Verwendung erhalten die Anspruchsberechtigten einen einmaligen Abschlag auf den ihnen zustehenden AVZ in Höhe von 15 Tagessätzen der festgesetzten AVZ-Stufe. Ist der zu erwartende Anspruch auf AVZ geringer, ist der Abschlag vorsorglich niedriger festzusetzen.

Die richtige Bezeichnung ist daher "Einmaliger Abschlag" und nicht "Vorabschlag" ;) !


"Damals (TM)", als das Gras noch grün war und nicht geraucht wurde ;) , gab es die Möglichkeit eines vorherigen Abschlag auf den AVZ, den man sich noch zu hause auszahlen lassen konnte. Diesen "Vorabschlag" gibt es schon seit einiger Zeit nicht mehr!

Fazit: Sie verwenden die falschen begriffe und fühlen sich noch im Recht dabei! denken Sie mal darüber nach ;) !

Es tut mir schrecklich leid... Ich wusste nicht, dass hier Korinthen gekackt werden.
Dem TE ging es wohl lediglich um die Auskunft, ob ein Abschlag gezahlt wird, oder nicht! Und nicht, wie dieser denn ggf. heissen könnte, wenn er denn gezahlt werden würde!

Tommie

Zitat von: MeS2019 am 31. Januar 2019, 12:57:57... Ich wusste nicht, dass hier Korinthen gekackt werden.

Hier werden keine Korinthen gekackt, sondern hier wird gezielt Hilfestellung gegeben! Und wer einen "Vorabschlag" beantragt, der braucht sich nicht wundern, wenn er dann die Auskunft erhält, dass es den schon lange nicht mehr gibt! Wer sich aber -und das vollkommen zu recht! - über das Ausbleiben des "Einmaligen Abschlages" beschwert, dem wird vermutlich recht schnell geholfen werden und eben dieser einmalige Abschlag schlägt zeitnah auf dem Konto des Antragstellers auf!

Wenn ich hier in München in die Niederlassung eines großen Automobilherstellers gehe und sage: "Ich will ein Auto!", sagt mir der Verkaufsberater auch "Suchen Sie sich doch eines aus und wecken mich, wenn sie es gefunden haben!" und legt sich wieder hin ;D ! Zielgerichtete Hilfe sieht anders aus, hier sollte man zumindest artikulieren können, was man haben will, dann geht das schon besser!

Amkebo

Der TE hat nach einem Erstabschlag gefragt...

StOPfr

So ist es.

Antwort ist durch LwPersFw erfolgt.

Dicht.
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Helft mit, dass es so bleiben kann!

KlausP

Wer hat eigentlich mit "Vorabschlag" angefangen?  ::) ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen