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Bahnberechtigungsfahrkarte für Familienheimfahrten

Begonnen von walther, 30. November 2019, 09:13:13

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walther

Hallo zusammen,
ich bin FWDL bin bisher immer mit dem Bahnberechtigungskarte zwischen meinem Zuhause und dem Ort der Kaserne gependelt. Nun habe ich gelesen, dass das Bahnfahren für Soldaten in Uniform abgeschafft werden soll. Gilt der Bahnberechtigungsausweis weiterhin? Ich bevorzuge es nämlich zivil zu fahren. Mein  Spieß konnte mir leidernicht weiterhelfen.
Vielen Dank schon jetzt!

KlausP

Zitat... Nun habe ich gelesen, dass das Bahnfahren für Soldaten in Uniform abgeschafft werden soll. ...

Wo haben Sie den Quatsch denn her? Ab 2020 sollen alle Soldaten in Uniform die Züge der DB kostenlos nutzen dürfen, wenn sie vorher ein entsprechendes Ticket gebucht haben. Und das ist nun mal alles andere als "abgeschafft".

Zitat... Mein  Spieß konnte mir leidernicht weiterhelfen. ...

Traurig genug. Das kann ich auch nicht, aber ich als Spieß (war ich lange genug) hätte mich bei so einer Frage mal schlau gemacht. Ich habe jedoch noch nirgends gelesen, dass die "Berechtigungsausweise für Familienheimfahrten" abgeschafft werden sollen. Dazu müsste es ja dann eine entsprechende Weisung geben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Lidius

Bahnberechtigungsausweise gibt es natürlich auch noch. FWDL sollen sogar auf jeden Fall weiterhin mit ihren Bahnberechtigungsausweisen fahren und sich für die Strecke kein Ticket über das Projekt "Bahnfahren in Uniform" holen (Hintergrund: Bund würde dann quasi doppelt zahlen).

Andi8111

Der Bahnberechtigungsausweis dienst ausschließlich zum Pendeln zwischen der Dienststelle und dem Heimatort bzw. Familienwohnort oder dem Ort des ersten Hausstandes/Erstwohnsitz, falls vor Dienstantritt als FWDL ein eigener Hausstand bestand. Dies soll also die Reisebeihilfen für Familienheimfahrten der SAZ/BS "ersetzen", bzw. einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung verhindern.

Die neue Verordnung, die das Bahnfahren in Uniform allen Soldaten erlaubt, soll ausdrücklich auch für ANDERWEITIGE private Bahnfahrten durch die Berechtigten genutzt werden. Also ausdrücklich nicht zum Pendeln zwischen Wohnort (s.o.) und Dienstort dienen, sondern für alle anderen Reisen, z.B. auch private Reisen.

Somit haben auch die FWDL Anspruch darauf, aber natürlich sollen Sie dies nicht für die Pendelfahrten (s.o.) nutzen.

RefüPerser d.R.

Aus der Handreichung für Soldaten/Soldatinnen:

FWDL nutzen für die Fahrten zwischen Dienststelle und Wohnort weiterhin den Berechtigungsausweis. Hierfür darf kein zusätzliches Ticket gebucht werden.

KlausP

ZitatAus der Handreichung für Soldaten/Soldatinnen:

Wie alt ist denn die? Ich frag nur, weil der Spieß nicht weiterhelfen konnte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

RefüPerser d.R.

Ganz frisch, ist von gestern oder heute. Am Freitag stand sie noch nicht im Intranet zur Verfügung. Die Intranetseite zum kostenlosen Bahnfahren wird gefühlt jeden Tag umfangreicher. Dort sind jetzt auch FAQ behandelt.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: KlausP am 03. Dezember 2019, 12:36:04
ZitatAus der Handreichung für Soldaten/Soldatinnen:

Wie alt ist denn die? Ich frag nur, weil der Spieß nicht weiterhelfen konnte.

Findet sich aktuell alles hier:

+ im IntranetBw
> Bundeswehr.org
>> dort "Fachinformationssysteme"
>>> dort "Reisedienste"
>>>> dort "eToken DB"
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Leon Leser

Moin brauche dringend einen e token wurde irgendwie us der app rausgeworfen und habe keine möglichkeit andersseitig einen zu organisieren



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