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Krankenversicherung Kinder

Begonnen von AlexaK, 28. September 2021, 16:12:45

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AlexaK

Hallo zusammen,

mal eine Frage bezüglich Kinder und Krankenversicherung. Habe leider über die Suche nichts gefunden was für mich passt.

Meine Tochter ist aktuell über mich Familienversichert in der GKV. Dies wird so künftig ja nicht mehr aussehen. Alle Optionen den anderen Elternteil betreffend kommen bei uns nicht in Frage (Alleinerziehend).

Wie muss dann der KV-Schutz für meine Tochter künftig aussehen? Zu welchen Teilen ist sie über die Beihilfe abgesichert und zu welchem Anteil brauchen wir eine Restkostenversicherung?

Hatte evtl. jemand auch so einen Fall oder Erfahrungswerte?

Vielen Dank schonmal  :)

F_K

Ist ja ein ganz normaler Fall - in der Regel 70 % Beihilfe und 30 % Restkostenversicherung PKV (ist eine Pflichtversicherung).

LwPersFw

Neben der genannten Variante Beihilfe + PKV...

Gibt es noch die Variante Freiwilliges Mitglied in der GKV ohne Leistungsbezug ... als Familienversicherung.

Sie erhalten dann Ihre Versorgung über die Bw...
Das Kind über die GKV.

Wenn Sie diese Variante wählen, müssen Sie den Vertrag bei der GKV innerhalb der ersten 3 Monate nach Ernennung zum SaZ abschließen.


Informationen zur Beihilfe finden Sie u.a. hier

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/beihilfe_node.html;jsessionid=EDCD00055CE850CF311C41D04708B1C7.intranet381
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Coraly

Zitat von: F_K am 28. September 2021, 16:37:39
Ist ja ein ganz normaler Fall - in der Regel 70 % Beihilfe und 30 % Restkostenversicherung PKV (ist eine Pflichtversicherung).

Gemäß BVA gilt 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Personen nach § 4 Abs. 2 BBhV (Kinder) sowie für Waisen.
Somit wäre die Restkostenversicherung PKV über die restlichen 20%.

AlexaK

Zitat von: Coraly am 28. September 2021, 21:11:57
Zitat von: F_K am 28. September 2021, 16:37:39
Ist ja ein ganz normaler Fall - in der Regel 70 % Beihilfe und 30 % Restkostenversicherung PKV (ist eine Pflichtversicherung).

Gemäß BVA gilt 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Personen nach § 4 Abs. 2 BBhV (Kinder) sowie für Waisen.
Somit wäre die Restkostenversicherung PKV über die restlichen 20%.

Berücksichtigungsfähig bedeutet gleichzeitig dass ich den Familienzuschlag für das Kind auch erhalte? Oder ist es unabhängig davon wer den Zuschlag erhält?


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