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Reservist Rückreise Einsatz - Tagegeld?

Begonnen von RDLfrägt, 07. Juli 2021, 12:14:06

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RDLfrägt

Guten Tag,

wenn man als Reservist aus dem Einsatz zurück reist und dabei über 8 Stunden Dauer kommt, steht einem dann Tagegeld zu?
Abflug war vor 6 Uhr, dann im Flugzeug unentgeltlich verpflegt und nachmittags am Wohnort angekommen.
Meiner Meinung nach müsste ich doch dann Tagegeld vom Einsatzland bekommen.

Die gesetzliche Lage ist für Reservisten nicht ganz einfach zu durchschauen. Bekomme ich dann TG in Höhe von 80% oder den Satz für unter 24h?

Danke 

F_K

Wenn es Dein "OUT" Tag ist, bekommst Du AVZ.

Der Verpflegungsaufwand wird ja im Rahmen der Dienstreise abgegolten.

Oder verstehe ich die Frage nicht richtig?

Zitat§ 4 Dauer des Anspruchs
(1) Der Auslandsverwendungszuschlag steht für die Dauer der besonderen Verwendung im Ausland zu. Er
wird vom Tage des Eintreffens im Gebiet oder am Ort der Verwendung bis zum Ende dieser Verwendung oder
dem Verlassen dieses Gebietes oder Ortes während fortbestehender Verwendung gezahlt. Während einer
Dienstbefreiung oder einer Erkrankung wird der Auslandsverwendungszuschlag weitergezahlt, solange der
Beamte oder Soldat sich im Gebiet oder am Ort der besonderen Verwendung aufhält.

RDLfrägt

Guten Morgen,
danke für die Antwort, aber das meinte ich nicht.

Es geht mir um die reisekostenrechtliche Abfindung, also wie die Rückreise richtigerweise abgerechnet werden muss.

F_K

Was für ein Tagegeld?

Verpflegungsmehraufwand?

Du hast doch Truppenverpflegung erhalten?

Eisensoldat

Bei der Einsatzvorbereitung wird ein Infopaket verteilt, in dem u.a. auch  ueber die Reisen zu Einsatzbeginn und Ende, und ueber den AVZ informiert wird. Nimm die darin erwaehnten Formulare, fuelle sie wahrheitsgemaess aus, und gebe sie ab. Dann wird dir von Travelmanagement mitgeteilt, ob und wieviel du bekommst. Ein Antrag kann ja abgelehnt werden, da "passiert" dir ja nix, wenn alle Deine Angaben der Wahrheit entsprechen.  Meine persoenlich Erinnerung und Einschaetzung aus 3 Einsaetzen: Du kriegst ja auf jeden Fall noch den AVZ des Einsatzlandes, wenn Du am Reisetag ab 00:01 Uhr noch im Einsatzland bist. Das heist da gibt es dann keine sonstige Erstattung, maximal noch ein eventuelles Zugticket oder so, also ich persoenlich habe da schon gar keinen Antrag gestellt, da war ich einfach zu faul fuer (vieleicht) ein paar Euro.

F_K

@ Eisensoldat:

Eben.

Ein Anspruch auf eine "Verpflegungspauschale" / Tagessatz gibt es eben NUR, wenn auch Verpflegung notwendig gewesen ist.

Wird diese dienstlich (gerade im Einsatz) bereitgestellt, entfällt ein solcher Anspruch. Rein "zeitliche Ansprüche" aller Art sind ja mit dem AVZ noch abgegolten.

(Da ich die "Option" Abholen durch KFZ / Fahrer des BeordTrT gewählt hatte, habe ich ebenfalls keine Reisekostenabrechnung eingereicht - hatte ja auch keine Auslagen und bin "voll" verpflegt worden - zum "Abendessen" war ich wie der TE ja zu Hause - und damit ist die Reise ja beendet gewesen und diese Mahlzeit "Privatvergnügen".)

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