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Steuererklärung Fahrten zwischen Wohnung und Unterkunft

Begonnen von Johannesfragt, 23. Mai 2019, 17:57:53

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Johannesfragt

Guten Tag,

ich war mit Zusage der UKV 2 Monate kommandiert, gemeldet war ich noch im Elternhaus. Amtliche Unterkunft wurde unentgeltlich gestellt.

Kann ich nun für Fahrten aus reiner Lust und Laune ins Elternhaus die 30 Cent pro einfacher Fahrt ansetzen?

Vielen Dank im Vorwege.

MkG
Johannes

BulleMölders

Beantragen können Sie es, ob es dann beim Finanzamt durchgeht ist eine andere Sache.
Denn warum sollte die Allgemeinheit für Ihre Lust und Launen zahlen?

Tasty


Amkebo

Zitat von: Johannesfragt am 23. Mai 2019, 17:57:53
Kann ich nun für Fahrten aus reiner Lust und Laune ins Elternhaus die 30 Cent pro einfacher Fahrt ansetzen?

Nein, können Sie nicht! Sie können aber die tatsächlich gefahrenen Strecken zwischen gemeldeter Wohnung und Arbeitsstätte absetzen; unabhängig ob sie eine Unterkunft gestellt bekommen haben oder dafür bezahlen mussten! Aber Obacht, die Kilometer müssen nicht unbedingt einen Mehrwert bringen, da Sie ja immerhin ja auch eine doppelte Haushaltsführung die geltend machen können.

Die Zahlen am Ende sind zwar manchmal verlockend , doch Sie sind zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet.

Andi

Zitat von: Amkebo am 24. Mai 2019, 10:55:09
Nein, können Sie nicht!

Wie Tasty schon schrieb kommt es dafür auf den Lebensmittelpunkt an. "Gemeldete" Wohnungen sind da bei Soldaten oft irrelevant bis trügerisch, da der Erstwohnsitz bei Ledigen nunmal grundsätzlich die Kaserne/der Standort ist.

Gruß Andi
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