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TG Wohnung als Haupt- o. Zweitwohnsitz anmelden / Steuern

Begonnen von Bundeswehrsoldat27, 25. April 2021, 21:44:56

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Bundeswehrsoldat27

Hallo Kameraden,

bin neu versetzt nach Wilhelmshaven als TG Empfänger habe ich mir eine TG Wohnung gesucht.

Bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz bezahle ich verhältnismäßig mehr Steuern als mit der Anmeldung als Hauptwohnsitz.
Deshalb meine Frage: Muss die TG Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet werden um den Anspruch des Zuschusses beizubehalten oder kann ich diese auch als Hauptwohnsitz anmelden um die Steuern der Stadt zu umgehen?


Vielen Dank für eure Hilfe.

alpha_de

Eine Zweitwohnungssteuer wird im Rahmen des Trennungsübernachtungsgeldes erstattet (wie auch ggf. GEZ). Als Lediger müsste der Standort Hauptwohnsitz sein, bei Verheirateten darf keine Zweitwohnungssteuer erhoben werden.

200/3

Bitte auch mal prüfen, ob die Zweitwohnsitzsteuer überhaupt fällig wird. In vielen Gemeinden entfällt diese, wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen genommen wurde.

KillBurn93

Wer nicht täglich pendelt oder ledig ist muss seinen Erstwohnsitz in Whv melden. Darüber sollte jeder Soldat bei Dienstantritt auf der neuen Einheit belehrt worden sein.
Die Stadt ist pleite und versucht gerne jeden Kameraden zur Kasse zu bitten der dies vergessen sollte.
Wer täglich pendelt hat Glück und muss nichts anmelden.
Verheiratete Kameraden müssen den Zweitwohnsitz anmelden.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Bundeswehrsoldat27

Demnach bin ich als Soldat der fest stationiert ist in Whv, nur am Wochende pendelt, sowie ledig - ohne hin verpflichtet den Wohnsitz als Hauptwohnsitz anzumelden, weshalb demnach die höheren Steuersätze der zweitwohnung entfallen.

Vielen dank für die Antworten

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