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Tipps bei der Versicherungssuche(Keine Empfehlungen!)

Begonnen von IT_New_Fw, 25. Januar 2021, 17:52:57

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IT_New_Fw

Guten Tag Leute,

Kontext:
Ich fange als Wiedereinsteller Fw(A) bei der Bundeswehr an. Meine Grundausbildung ist schon etwas her und deshalb sind meine Kenntnisse im Thema Versicherungen für Soldaten etwas brüchig geworden. Ich habe mir einige Themen im Forum durchgelesen und meist wurde auf Berater u.ä. verwiesen, die man sich selbst suchen soll. Ich habe auch natürlich nützliche Tipps gelesen wie z.B. dass man auf Verweisungen achten solle.

Meine Frage an euch ist worauf man bei den einzelnen Versicherungen konkret achten sollte.
Mir ist wichtig dass ich nicht die günstigste Versicherung bekomme, sondern eine die im Preis evt. auch etwas höher ist aber die Leistungen
dementsprechend gut sind. Es bringt ja nämlich nichts wenn man sich versichert(und als Soldat hat man eher andere Versicherungsfälle als ein normaler Arbeitnehmer) und die Klauseln dann nicht greifen.

Tipps zu den folgenden Versicherungen wären super:
- Pflegeversicherung
- (kleine) Anwartschaft
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Risikolebensversicherung

Ich möchte hier keine Empfehlung von bestimmten Versicherungen wissen, das ist auch soweit ich weiß Verboten in diesem Forum.
Sondern persönliche Erfahrungen/Tipps von euch.

Ich freue mich auf eure Antworten!


KlausP

Haben Sie sich im Forum schon dementsprechend umgesehen? Das Thema ,,Versicherungen" wird hier eigentlich im Monatstakt ,,bedient".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

IT_New_Fw

Ich habe mich schon etwas durchgelesen,

man muss aber auch etwas mehr Zeit reinstecken um das alles zu recherchieren, da ist manchmal ein eigenes Thema schneller und effektiver.

Der Titel ist so formuliert dass man dieses Thema hier vlt etwas verallgemeinern kann und leichter finden kann. Manche Themen heißen im Titel anders und es wird über Versicherungen gesprochen. z.B "7 Punkte Soldaten Konzept". Mit der "SuFu" wird man dieses Thema nicht mit "Versicherung" schnell finden.(Wenn man es nicht gezielt sucht) Es gibt auch viele Themen über Versicherungen die mehr individuell sind.

(Vielleicht habe ich auch vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr gesehen und es gibt so ein allgemeines Thema über Versicherungen und ich habe es nicht gefunden. Dann würde ich mich freuen wenn man mir Bescheid sagt.  :D)

Daher hoffe ich auf gute Antworten und der versuch klappt. Nicht nur für mich, sondern vlt auch für zukünftige TE, die nicht jedes mal einen neues Thema erstellen. Und es dadurch weniger solcher Themen gibt.

Rekrut84

Die Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar.

Gebe ich Versicherung und Dienstantritt in die Suchfunktion ein, erhalte auf 4 Seiten Beitrage mit sehr klaren Titeln, die sich sehr häufig sogar wiederholen.

Etwas Eigenrecherche ist nicht Zuviel verlangt und in Anbetracht der in meinem Beispiel genannten Anzahl an Ergebnis auch angemessen.

BTW: lernt der Forennutzer so auch gezielter nach Informationen zu suchen, was um Längen besser ist als jede Information nur vorgekaut zu bekommen.

Somethingwrong

- Pflegeversicherung
- (kleine) Anwartschaft
brauchste
- Dienstunfähigkeitsversicherung
brauchste nich
- Unfallversicherung
brauchste nich
- Risikolebensversicherung
brauchste nich

Was in meinen Augen noch sinnvoll wäre, wäre ne Diensthaftpflichtversicherung

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

arcd008

Hi allerseits,

Risikoleben macht dann Sinn, wenn man jemand zu versorgen hat und/oder Schulden durch einen Hauskauf o.Ä. hat. Diese macht auch dann Sinn, wenn das genannte Szenario absehbar ist. Je später der Eintritt, desto ggf. mehr "Gesundheitsausschlüsse", desto höher die Prämie.

DU-Versicherung macht m.E ebenfalls Sinn, zumal diese dann ggf. im späteren zivilen Leben ebenfalls (weiter) als Berufsunfähigkeitsversicherung genutzt werden kann.

Oder liege ich damit falsch?

so long

arcd008

IT_New_Fw

@arcd008 Bei der Risikoversicherung habe ich überlegt eine abzuschließen, damit meine Eltern bzw. meine zukünftige Familie bei meinem Tod abgesichert wäre. Aber ich habe mich voher gar nicht mit der Risikolebensversicherung auseinandergesetzt und weiß nicht mal ob das geht, dass z.B. dann auch die Eltern abgesichert sind.

Ich hatte eine Beraterin von einer Versicherung, sie meinte ich kann eine BU jetzt abschließen und diese dann in eine DU umwandeln lassen. Das macht aber nicht jede Versicherung, meinte sie. Wir haben nicht darüber geredet ob man diese dann wieder in eine BU umwandeln kann, aber ich vermute mal, das sollte dann auch gehen, weil man von einer "größerer Absicherung" zurück zur "kleineren Absicherung" geht. Ist aber nur eine Vermutung.

@KlausP Wie meinen Sie das?

@Somethingwrong Bei der Diensthaftpflicht habe ich mir überlegt, bei einem Interessenverband beizutreten, bei dem eine dabei ist und glaube ich bis zu 1000€ abdeckt. Ich denke, dass das für kleinere Schäden ausreichen sollte. Oder sollte man sich doch eine normale holen? Weil manche Gerätschaften sind ziemlich teuer, aber wenn man damit ordentlich umgeht sollte der Fall ja nicht eintreten.

KlausP

Eine Anwartschaft braucht man nur, wenn man sich nach der Dienstzeit privat krankenversichert will. Für den Beihilfeanspruch während des Bezuges von Übergangsgebührnissen ist das aber, wie ich hier im Forum gelesen habe, nicht mehr notwendig, da reicht auch die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KV. Das steht aber genauer in irgend einem der Threads zum Thema Anwartschaftsversicherung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

IT_New_Fw

Zitat LwPersFw (Thema Antw:Frage zur Anwartschaft/aktuelle gesetzliche Situation 31.07.2019)

Alle SaZ, die ab 01.01.2019 DZE haben, haben keinen Beihilfeanspruch mehr.
Dafür werden Sie aber - egal wie alt - gesetzlich einer GKV zugeordnet und erhalten während der Bezugsdauer der Übergangsgebührnisse einen Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag,
solange Sie nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, bei dem der Arbeitgeber anteilig die KV-Kosten trägt.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, in eine PKV zu gehen.
Hier kommt eine ggf. bestehende Anwartschaft - nach den o.g. Grundregeln - zum Tragen.
Dabei muss aber berücksichtigt werden ... durch den Wegfall des Beihilfeanspruchs ist eine 100 % - Vollversicherung abzuschließen !
Mit den deutlich höheren Beiträgen gegenüber einer früher nur erforderlichen Restkostenversicherung über 30 % !
Auch hier wird auf Antrag - maximal während der Bezugsdauer der Übergangsgebührnisse - ein Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag gezahlt.
Hier gilt ebenfalls, ist ein Arbeitgeber zu Leistungen verpflichtet, entfällt der Zuschuss vom Bund.

@KlausP Ich denke mal Sie meinen das hier.

Somethingwrong

Meine Diensthaftpflicht hab ich zusätzlich zu meiner bereits vorher bestehenden Privathaftpflicht abgeschlossen.

für 21€ im jahr kann ich ne ganze menge mist anstellen

pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden       3.000.000
Vermögensschäden aus dienstlicher Tätigkeit                                       30.000
Abhandenkommen von Sachen des Dienstherrn                                    30.000
Abhandenkommen von Geld und Wertsachen (Mankoschäden)               7.500
Schäden an Dienstfahrzeugen                                                              30.000
Tätigkeitsschäden                                                                               30.000
Technische Berufstätigkeit                                                                    30.000
Internetnutzung                                                                                     30.000
Datenschutzverletzung                                                                      30.000
Umwelthaftpflicht                                                                               30.000
Umweltschadensversicherung                                                                30.000   

Werd ich warscheinlich (hoffentlich) eh nie in Anspruch nehmen müssen aber find das nicht verkehrt sowas haben.                                    

F_K

... wenn Du "für" 21 Euro etwas "anstellst", entfällt die Leistungspflicht der Versicherung wegen Vorsatz... und viele Dienstfahrzeuge sind teurer als 30 k Euro, von Umweltschäden nicht zu sprechen - daher ist eine höhere Deckung anzuraten.

Somethingwrong

Zitat von: F_K am 27. Januar 2021, 16:18:34
... wenn Du "für" 21 Euro etwas "anstellst", entfällt die Leistungspflicht der Versicherung wegen Vorsatz... und viele Dienstfahrzeuge sind teurer als 30 k Euro, von Umweltschäden nicht zu sprechen - daher ist eine höhere Deckung anzuraten.

Wir haben aber nur alte Klapperkisten im Fuhrpark und die Ölflecken vom H-515 sind doch auch nur ganz kleine , das Zeug wird nur der Erde zurückgeführt, 'Kommt aus Erde, geht in Erde' 
::)

Im Prinzip gibts ja keine Grenzen wie hoch der Deckungsbetrag sein soll/kann/muss. Hauptsache man hat im Fall der Fälle was abgeschloßen und den Rest macht das Schwarze auf dem Weißen, dass es passt.

F_K

So ein Quark. (Ich bitte das als sachliche Bemerkung zu Deinem Ratschlag zu sehen).

Gerade Haftpflichtversicherungen sollten, wenn möglich, UNBEGRENZT abgeschlossen werden.

Beispiel: Du "versenkst" die Klapperkiste im Gelände, Betriebsstoff läuft aus, Umweltamt lässt das Gelände (die Erde) großzügig auskoffern und beseitigen - für ein Schnäppchenpreis von 500.000 Euro - da hilft es Dir richtig weiter, wenn Deine Versicherung davon 30.000 Euro bezahlt - nämlich eher wenig.

Zitat
Die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden können enorm sein. Aus diesem Grund ist es bei der privaten Haftpflichtversicherung besonders wichtig, eine ausreichende Deckungssumme zu vereinbaren. Die Stiftung Warentest setzt in ihrem Test zur Haftpflicht­versicherung eine Mindest­deckungssumme von zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden an.

Quelle: Eine der ersten Fundstellen bei google zu dem Thema.

Somethingwrong

Ich hab doch die pauschale für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden Deckung in höhe von 3 Mio drinne.

In dem Beispiel des Kalpperkistenversenken wäre das doch ein ,laut Definition, unechter Vermögensschaden [...] Ist der Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden. Wurde beispielsweise durch einen Wasserschaden die Festplatte eines Computers beschädigt (= Sachschaden), so stellt der Datenverlust bzw. die notwendige kostenbelastete Datenwiederherstellung einen Sachfolgeschaden (bzw. unechten Vermögensschaden) dar. [...]

Oder seh ich das komplett falsch ?


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