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Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?

Begonnen von DaybyDay1, 12. März 2017, 13:08:47

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DaybyDay1

Servus Leute,

bin von morgen bis Anfang April für den Springerlehrgang kommandiert. Mein Zugführer sagte mir, dass ich Anspruch auf Trennungsgeld habe.
Meine Frage: Wird dieses in diesem Kontext automatisch gewährt oder muss ich nach dem Lehrgang zum Refü?

Danke.

Ralf

TG muss immer beantragt werden und zwar immer für den Vormonat, also nicht im voraus.. Oftmals kommt auf die Lg auch ein Refü und macht das.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Trennungsgeld bekommen Sie aber auch auf dem Lehrgang nur dann, wenn Sie auch einen berücksichtigungsfähigen eigenen Hausstand haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DaybyDay1

Zitat von: KlausP am 12. März 2017, 13:31:21
Trennungsgeld bekommen Sie aber auch auf dem Lehrgang nur dann, wenn Sie auch einen berücksichtigungsfähigen eigenen Hausstand haben.
Hmm... Schade, dann habe ich das wohl falsch verstanden. Trotzdem danke für die Aufklärung. Und noch was: Wo gebe ich den Antrag für die Erstattung der Reisekosten ab?

MfG

LfzMech

Hallo,
Wenn der Lehrgang unter 3 Monaten dauert und die UKV nich zugesagt wurde dann bekommt man Trennungsgeld auch ohne anerkannte berücksichtigungefähige Wohnung.
Mfg

200/3

So kenn ich das auch. Und bei Lehrgängen/Abwesenheiten bis 3(?) Wochen muss man auch gar keinen weiteren Aufwand betreiben: die Reisekostenabrechnung macht man bei Rückkehr in die Stammeinheit, die Reisekostenanzeige dient gleichzeitig als Abrechnung/Antrag TG.

Tommie

Zitat von: 200/3 am 12. März 2017, 13:53:02So kenn ich das auch. Und bei Lehrgängen/Abwesenheiten bis 3(?) Wochen muss man auch gar keinen weiteren Aufwand betreiben: die Reisekostenabrechnung macht man bei Rückkehr in die Stammeinheit, die Reisekostenanzeige dient gleichzeitig als Abrechnung/Antrag TG.

Selbstverständlich bekommt man bei Kommandierungen von weniger als 3 Monaten auch dann Trennungsgeld, wenn man keinen anerkannten Hausstand hat! Und bei Lehrgängen von bis zu zwei Wochen Dauer erfolgt die Abrechnung des Trennungsgeldes über die Reisekostenabrechnung, ansonsten über ein TG-Formular. Bei Lehrgängen von weniger als einem Moat Dauer erfolgt die TG-Abrechnung mit dem Rechnungsführer am Heimatstandort, ansonsten mit dem am Schulstandort!

200/3

Na da lag ich ja gar nicht so weit daneben... ;).
Ist schon ein paar Jahre her, dass es bei mir genau diese Konstellation gab.
Kann mich noch dran entsinnen, was es auf dem auf dem Fw-Lehrgang AMT für lange Gesichter gab weil einige für AMT und Englisch "durchkommandiert" waren (6 Monate), also kein TG-Anspruch bestand, und andere 2 unterschiedliche Kommandierungen à 3 Monate hatten und somit TG beantragen konnten. Wie auch immer das zustande kam...

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