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Zuschläge Kinder

Begonnen von Mirko3108, 27. August 2019, 16:40:00

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Mirko3108

Hallo,

ich habe 3 Kinder und lebe nicht mit Ihnen zusammen ( leben bei der Mutter ). Sie ist nicht im öfftl. Dienst oder Beamte oder sonst was in der Richtung. Habe ich Anspruch auf Familienzuschlag für die drei Kinder. Kindergeld wird an die Ex ausgezahlt.

Danke Mirko

Tommie

Ja, Sie haben Anspruch auf den Kinderzuschlag für drei Kinder! Gehen Sie mit den Geburtsurkunden der Kinder, auf denen Sie als Vater drauf stehen zu Ihrer S1-Abteilung bzw. zu Ihrem Spieß, dort wird alles weitere in die Wege geleitet werden.


Tommie

Und genau so läuft es NICHT! Der Soldat nimmt Kontakt auf mit seiner Einheit, also mit dem Spieß oder dem PersFw, legt dort die Unterlagen vor und dann werden die relevanten Daten ins PersWiSysBw eingepflegt! Direkt an das BVA gesandte Unterlagen würden an die Einheit zurück gesendet werden mit der Bitte, die Pflege in SAP, für die die Einheit zuständig ist, zu veranlassen!

Merke: Wenn er Zeit verlieren und Kasperlestheater auslösen möchte, macht er es so, wie Sie vorschlagen, wenn er baldige Ergebnisse sehen will, geht er zum Spieß oder zum PersFw!

didi62

Zitat von: Tommie am 28. August 2019, 09:26:19
Und genau so läuft es NICHT! Der Soldat nimmt Kontakt auf mit seiner Einheit, also mit dem Spieß oder dem PersFw, legt dort die Unterlagen vor und dann werden die relevanten Daten ins PersWiSysBw eingepflegt! Direkt an das BVA gesandte Unterlagen würden an die Einheit zurück gesendet werden mit der Bitte, die Pflege in SAP, für die die Einheit zuständig ist, zu veranlassen!

Merke: Wenn er Zeit verlieren und Kasperlestheater auslösen möchte, macht er es so, wie Sie vorschlagen, wenn er baldige Ergebnisse sehen will, geht er zum Spieß oder zum PersFw!

Schön das Sie vom BVA mehr Ahnung haben als das BVA.

Tommie

Ich habe nicht vom BVA mehr Ahnung als das BVA, ich habe von der Personalbearbeitung von Soldaten offensichtlich mehr Ahnung als Sie! Das BVA ist niemals direkter Ansprechpartner eines Soldaten! Das BVA kann den Datensatz eines Soldaten gar nicht verändern, sondern nur auslesen. Daher muss die Änderung von der S1-Abteilung gemacht werden. Und deswegen kann er sämtliche Formulare downloaden und ausfüllen und zu Elvis oder dem Pabst schicken, er wird deswegen keinen Kinderzuschlag bekommen, weil die Änderung des Datensatzes nicht vom BVA gemacht werden kann und darf! Wenn er mit den Geburtsurkunden im Original bei der S1-Abteilung aufschlägt, werden diese dort kopiert, beglaubigt, der Grundakte zugeführt und der Datensatz wird geändert.

Tommie

Ach ja, die Formulare vom BVA benötigt der Soldat gar nicht, wenn er bei der S1-Abteilung mit den Geburtsurkunden vorbei geht. Wir veranlassen die Änderungsmeldung an das BVA und wir ändern den Datensatz auch ohne diese Wische!

didi62

Zitat von: Tommie am 28. August 2019, 13:03:28
Ich habe nicht vom BVA mehr Ahnung als das BVA, ich habe von der Personalbearbeitung von Soldaten offensichtlich mehr Ahnung als Sie! Das BVA ist niemals direkter Ansprechpartner eines Soldaten! Das BVA kann den Datensatz eines Soldaten gar nicht verändern, sondern nur auslesen. Daher muss die Änderung von der S1-Abteilung gemacht werden. Und deswegen kann er sämtliche Formulare downloaden und ausfüllen und zu Elvis oder dem Pabst schicken, er wird deswegen keinen Kinderzuschlag bekommen, weil die Änderung des Datensatzes nicht vom BVA gemacht werden kann und darf! Wenn er mit den Geburtsurkunden im Original bei der S1-Abteilung aufschlägt, werden diese dort kopiert, beglaubigt, der Grundakte zugeführt und der Datensatz wird geändert.

Ich habe ja auch nicht behauptet, dass das an den Perser nicht gemeldet werden muss.

Und diese Wische werden vom BVA benötigt! Die Eingabe im PersWiSysBw alleine bewirken Zahlungsmäßig gar nix!

Im Normalfall werden nach Eingabe im PersWiSysBw die Formblätter an den Soldaten übersandt. Wenn diese Formblätter zeitgleich ans BVA übersandt werden, wird das Verfahren beschleunigt.

Tommie

Der Soldat wendet sich nur dann direkt ans BVA, wenn er von dort aus angeschrieben wird, ansonsten ist sein Ansprechpartner immer die S1-Abteilung seines Verbandes! Wir prüfen, kopieren, beglaubigen, melden ans BVA und übersenden Änderungsmeldungen dorthin! Das war schon immer so und das wird auch so bleiben!

java4

@Tommie

"dem Pabst schicken - weiches und hartes p und t bei den Franken - ei ei ei "

dem Papst schicken...

HubschrauBär

Also ich habe die oben von didi genannten Formblätter auch selbstständig an das BVA gesendet, nachdem ich die Geburt dem S1 gemeldet hatte.
Ging auf jeden Fall schnell und unkompliziert. Ob sich anderenfalls irgendwann das BVA bei mir gemeldet hätte kann ich nicht sagen.

Die Daten die dem S1 vorliegen sind ja auch gar nicht umfangreich genug um die Familienzuschläge und das Kindergeld zu bearbeiten.

Tommie

Zitat von: Mirko3108 am 27. August 2019, 16:40:00Kindergeld wird an die Ex ausgezahlt.

Nachdem es hier definitiv NICHT ums Kindergeld geht, für das ein bisschen Mehraufwand notwendig ist, reicht eine Meldung an den S1 vollkommen aus. Dort werden dann alle Daten für die Meldung an das BVA generiert und die Papiere auch dorthin versandt! Auf der Meldung an das BVA wird u. a. mit einem Dienstsiegel bestätigt, dass die Geburtsurkunden im Original vorgelegen haben!

didi62

Zitat von: Tommie am 29. August 2019, 09:16:25
Zitat von: Mirko3108 am 27. August 2019, 16:40:00Kindergeld wird an die Ex ausgezahlt.

Nachdem es hier definitiv NICHT ums Kindergeld geht, für das ein bisschen Mehraufwand notwendig ist, reicht eine Meldung an den S1 vollkommen aus. Dort werden dann alle Daten für die Meldung an das BVA generiert und die Papiere auch dorthin versandt! Auf der Meldung an das BVA wird u. a. mit einem Dienstsiegel bestätigt, dass die Geburtsurkunden im Original vorgelegen haben!

Und da beisst die Maus keinen Faden ab, die Formlätter werden durch das BVA trotzdem benötigt.

apollo98

Die Anträge gehen direkt an das BVA.
Am besten vorher telefonisch Kontakt aufnehmen.
Ich habe die Anträge zum Beatragen des Familienzuschlages vom BVA bekommen.

Da die Kinder wohl schon länger auf der Welt sind, sollten sie schon in SAP erfasst worden sein. Falls (aus welchem Grund auch immer) nicht, bitte mit den Geburtsurkunden nachholen.

Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

HerrZog

#14
Zitat von: didi62 am 29. August 2019, 09:34:41
Zitat von: Tommie am 29. August 2019, 09:16:25
Zitat von: Mirko3108 am 27. August 2019, 16:40:00Kindergeld wird an die Ex ausgezahlt.

Nachdem es hier definitiv NICHT ums Kindergeld geht, für das ein bisschen Mehraufwand notwendig ist, reicht eine Meldung an den S1 vollkommen aus.
Dort werden dann alle Daten für die Meldung an das BVA generiert und die Papiere auch dorthin versandt!
Auf der Meldung an das BVA wird u. a. mit einem Dienstsiegel bestätigt, dass die Geburtsurkunden im Original vorgelegen haben!

Und da beisst die Maus keinen Faden ab, die Formlätter werden durch das BVA trotzdem benötigt.

Mag ja sein, der erste Gang geht trotzdem zum PersFw/S1


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Dienstjahr: 10

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