@ Gast:
Ich "liebe" es ja wenn Soldaten "unsaubere" Meldungen abgeben ..
Man sollte schon wissen, in WELCHEM Wehrdienstverhältnis man sich befindet.
OK, nehmen wir also mal an, daß:
- Du nach Abschluß der AllGA nun Gefreiter UA bist
- Du Dich noch in der 6 monatigen Probezeit befindest
- Deine Beurteilung nicht gut sein wird ...(hast Du das schriftlich?)
- Du AUCH an der Bundeswehr keinen "Spaß mehr" hast.
(Punkt 3 und 4 sollten natürlich von Dir und Deinem KpChef BESTÄTIGT sein).
Dann gelten folgende Dinge:
Gibt es eine Probezeit?
Ja, die Probezeit beträgt 6 Monate, bei einer Eignungsübung (berufsnahe Verwendung) 4 Monate. Eine ähnliche Variante wie die Probezeit ist die widerrufliche Verpflichtungserklärung. Näheres dazu zeigt dir dein Wehrdienstberater auf.
Wenn es mir bei der Bundeswehr nicht gefällt, kann ich dann jederzeit kündigen?
Nur im Rahmen der widerruflichen Verpflichtungserklärung innerhalb der ersten 6 Monate bzw. der ersten 4 Monate als Eignungsübender.
Falls 1 - 4 so stimmt, sollte das Arbeitsverhältnis natürlich beendet werden. PUNKT.
"Rache" gibt es nicht, ist VERBOTEN und stellt ggf. Straftatbestand aber sicher Dienstpflichtverletzung dar.
Es ist natürlich mit einer Versetzung zu rechnen, da als "nicht mehr UA" natürlich Deine derzeitige Stelle nicht besetzt werden kann.