Hi 10 - 13!
Achso Du warst ROA i.W. Stimmt, das wird dann natürlich aufgerechnet.
Die ZDv sieht für Bewerber mit Diplom eine Mindestverpflichtungszeit von 3 Jahren vor. Nur das macht aus Sicht des BfD-Anspruches überhaupt keinen Sinn; ergo Saz 4.
Ich hatte selbst mal mit dem Gedanken gespielt, diese Verpflichtung abzugeben. Nach alter ZDv 20/7 konnte eine Einstellung mit FH-Diplom "nur" als OFR erfolgen. Im Vergleich zum Öffentlichen Dienst werden solche Quereinsteiger mit A9 eingestellt. Selbstverständlich nur wenn Bedarf besteht.
Also hab ichs gelassen und lieber ein Aufbaustudium gemacht. Die ZDv wurde kurze Zeit später geändert.
In der Praxis hab ich selbst nur eine Dame erlebt, welche im DG OFR eingestellt wurde. Sie hatte allerdings ihren Dipl.-Verwaltungswirt (FH) in einer anderen Behörde erworben und war da unzufrieden. Also eigentlich nur ein "interner" Wechsel.
Macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn sich als Jungakademiker zu bewerben. Man hat zwar 3(4) Jahre ein regelmässiges Einkommen, jedoch fehlt schlicht und ergreifend die wirtschaftliche Praxis und verliert diese Zeit. Also entweder gleich BS oder sein lassen.
Viele Grüße
Onkel Tom