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Autor Thema: Tauglichkeitseinschränkung  (Gelesen 2223 mal)

Sandra1987

  • Gast
Tauglichkeitseinschränkung
« am: 11. März 2007, 18:29:59 »

Hallo zusammen!

In wie weit darf man eigentlich eingeschränkt sein, wenn man zur Bundeswehr gehen möchte`?
Ich selber habe eine Allergie gegen Pollen und Gräser ( habe ich Hyposensibilisierung gut in den Griff bekommen ) und Herzrhythmusstörungen die nicht behandlungsbedürftig sind.
Ich weiß, dass es sich erst mal ein bisschen kompliziert anhört, doch ich habe dadurch kaum Einschränkungen ( durch die HRST sogar gar keine ).
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mailman

  • Gast
Re: Tauglichkeitseinschränkung
« Antwort #1 am: 11. März 2007, 18:35:49 »

Du mußt halt tauglich sein.
Je nach Erkrankungen oder Einschränkungen bekommst du verschiedene Verwendungssauschlüße.

Aber wir können dir in der Sache nicht weiterhelfen.
Genaueres kann dir nur der Arzt bei der Musterung bzw. im Zentrum/OPZ sagen.
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Sandra1987

  • Gast
Re: Tauglichkeitseinschränkung
« Antwort #2 am: 11. März 2007, 19:27:56 »

Also bestünde vielleicht doch die Möglichkeit trotz meiner Erkrankungen genommen zu werden?
Danke für deine Auskunft.
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mailman

  • Gast
Re: Tauglichkeitseinschränkung
« Antwort #3 am: 11. März 2007, 19:40:32 »

Könnte sein könnte aber auch nicht sein.

Du mußt bedenken das die Bundeswehr Soldaten will immer einsatzfähigig sind. Einen Koch oder einen Gezisoldaten muß man genauso draußen einsetzen können wie einen Panzergrenadier oder einen Jäger.

Du kannst dich bewerben und vorher vielleicht mit deinem Hausarzt sprechen aber ich würde mir keine allzu großen Hoffnungen machen (weder positiv noch negativ)
Gespeichert
 

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