Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 18. April 2024, 13:00:30
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Off-Topic: Waffenschein als Soldat  (Gelesen 8038 mal)

Warwick

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 74
Off-Topic: Waffenschein als Soldat
« am: 20. November 2018, 00:01:39 »

Abend Kameraden,

ich bin schon ewig Sportschütze und eben auch seiten über 5 Jahren Soldat. Durch mein Bedürfnis als Sportschütze habe ich auch eine WBK. Jetzt frage ich mich, wie eigentlich meine Chancen sind, einen Waffenschein genehmigt zu bekommen? Ich habe in meinem Leben über 20.000 Schuss abgefeuert, bin militärisch an Waffen ausgebildet, besitze legale Schusswaffen und darf sie trotzdem nicht führen, obwohl ich quasi damit aufgewachsen bin und dementsprechend geübt in der Handhabung bin. Gibt es hier Kameraden mit Waffenschein? Wenn Ja, wie habt ihr den Antrag begründet?

MkG
Gespeichert

OSB

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 106
Antw:Off-Topic: Waffenschein als Soldat
« Antwort #1 am: 20. November 2018, 00:28:07 »

Die Erteilung eines Waffenscheins setzt einen konkreten Bedarf voraus, der auch den Grund des Antrags bildet. Welchen Bedarf (nicht Wunsch!) gäbe es in Deinem Fall?
Gespeichert

BulleMölders

  • Freibeuter und Quotenmariner
  • Global Moderator
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 8.280
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders
Antw:Off-Topic: Waffenschein als Soldat
« Antwort #2 am: 20. November 2018, 07:39:47 »

Wenn Ja, wie habt ihr den Antrag begründet?

Wenn die Frage schon gestellt wird, dann kann es mit dem Bedarf ja nicht so weit her sein.
Gespeichert

Warwick

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 74
Antw:Off-Topic: Waffenschein als Soldat
« Antwort #3 am: 20. November 2018, 10:33:30 »

Konkrete Gründe in einem Online-Forum zu präsentieren halte ich für etwas gewagt. Denkbar wären aber "gefährdete" Dienstposten als (Teil-)Einheitsführer einer Einsatz-Kompanie oder die Eigenschaft als Geheimnisträger und solche Dinge. Unabhängig ob sie jetzt auf mich zutreffen, interessiert mich, ob dies als Bedürfnis zur Genehmigung eines Waffenscheins gelten würde?
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.773
Antw:Off-Topic: Waffenschein als Soldat
« Antwort #4 am: 20. November 2018, 10:39:05 »

a
Zitat
) Gefährdung: Antragsteller müssen nachweisen, dass sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet sind. Denkbar ist dies etwa bei Angestellten von Sicherheitsdiensten, die Geld und andere Wertsachen transportieren oder Personen schützen.

Rechts­anwalt Andreas Jede ist Waffen­rechts­ex­perte, Mitglied im Deutschen Anwalt­verein und erklärt: „Die Anzahl der Privat­per­sonen, die einen Waffen­schein haben, ist überaus gering.“ Vorstellbar sei dies bei heraus­ra­genden politi­schen Persönlich­keiten, die entweder keinen Perso­nen­schutz wollen, oder dieser nicht dauerhaft zur Verfügung stehe.

Wer DIENSTLICH eine Waffe zur Selbstverteidigung / Bewachung benötigt, bekommt diese mit dem (schrifltichen) Auftrag.

Bei "Politikern" sind wir so auf der Ebene "Minister eines Bundeslandes" - bei Soldaten bei den Personen, denen Personenschutz durch die Feldjäger "zusteht" - also nur wenigen Soldaten.
Gespeichert

OSB

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 106
Antw:Off-Topic: Waffenschein als Soldat
« Antwort #5 am: 20. November 2018, 11:03:25 »

Das sehe ich auch so. Bei dienstlicher Notwendigkeit stehen nach Anordnung der Bewaffnung ausreichend Dienstwaffen zur Verfügung, und außerhalb der Sicherheitskräfte wird die Erteilung eines Waffenscheins extrem restriktiv gehandhabt. Beispiel: Selbst die stark gefährdeten Gerichtsvollzieher erhalten - außer in Bayern - regelmäßig keinen Waffenschein und - außer in Bayern - noch nicht mal Reizstoffsprühgeräte.

Daher wird das in Deinem Fall nichts werden. Muss es m.E. aber auch nicht.
Gespeichert

Warwick

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 74
Antw:Off-Topic: Waffenschein als Soldat
« Antwort #6 am: 20. November 2018, 11:11:48 »

War mir trotzdem einen Gedanken wert. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Polizisten eine Berechtigung zum privaten Führen von Schusswaffen extrem leicht bekommen (mir ist bewusst, dass dies einen anderen Hintergrund hat). Falls sich doch noch ein "normaler" Soldat (d.h. keiner, dem Personenschutz zusteht) mit Waffenschein findet, möge er/sie hier dennoch die Erfahrungen zum Antrag schildern. Ich sehe durchaus einen Mehrwert in einem Waffenschein und gleichzeitig keine gesellschaftliche Gefährdung durch waffenführende Privatpersonen mit einer 9x19 im Kleinformat, denen dienstlich regelmäßig Kriegswaffen anvertraut werden.
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.516
Antw:Off-Topic: Waffenschein als Soldat
« Antwort #7 am: 20. November 2018, 12:07:44 »

Zitat
... Denkbar wären aber "gefährdete" Dienstposten als (Teil-)Einheitsführer einer Einsatz-Kompanie oder die Eigenschaft als Geheimnisträger und solche Dinge. ...

Gelächter!
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Antw:Off-Topic: Waffenschein als Soldat
« Antwort #8 am: 20. November 2018, 12:49:56 »

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Polizisten eine Berechtigung zum privaten Führen von Schusswaffen extrem leicht bekommen

Nein, bekommen sie nicht. Die haben sie durch das Waffengesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Polizeigesetz bereits, da sie sich im Rahmen ihrer Aufgaben verbunden mit ihrer Garantenstellung nicht nur in Dienst setzen können/müssen, sondern damit auch zur Vornahme bestimmter Diensthandlungen verpflichtet sein können.

Wenn Soldaten außerdienstlich, aber dienstlich begründet Waffen tragen müssen stellt das der Dienstherr fest und damit fällt das unter die Ausnahmeregelung im WaffG für die Bundeswehr. Soldaten, die einer besonderen Gefährung unterliegen und durch Feststellung des Dienstherren auch privat eine Waffe tragen müssen erhalten einen gesonderten dienstlichen Ausweis, der über den Inhalt des Truppenausweises hinausgeht - ich kenne keinen Fall in dem das je nötig war.

Und um mal in andere Behörden zu schauen: Selbst Angehörige des BND/BAfV sind grundsätzlich keine Waffenträger - insbesondere nicht außer Dienst.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 21. November 2018, 11:29:37 von Andi »
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

OSB

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 106
Antw:Off-Topic: Waffenschein als Soldat
« Antwort #9 am: 20. November 2018, 13:57:47 »

Polizeivollzugsbeamte in Bayern beispielsweise dürfen die Dienstwaffe in Verbindung mit dem Dienstausweis jederzeit und landesweit mitführen, eine gesonderte Erlaubnis ist nicht erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen müssen sie außer Dienst sogar (mindestens mit Reizstoffsprühgerät) bewaffnet sein, beispielsweise bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Uniform auf dem Weg zum/vom Dienst.

In Berlin hingegen sieht es anders aus, im Jahr 2016 wurde den dortigen Polizeivollzugsbeamten nach einigen "Vorfällen" das Tragen der Dienstwaffe in der Freizeit explizit verboten. Der Föderalismus lässt grüßen.  ;D
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.699
Antw:Off-Topic: Waffenschein als Soldat
« Antwort #10 am: 21. November 2018, 08:05:36 »

Wenn man meint, aus Gründen der dienstlichen Sphäre bedroht zu sein, dann muss man dies auch gegenüber dem Dienstherrn begründen und eine Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 WaffG beantragen.
Wenn man privat etwas möchte, müssen auch privat Gründe vorliegen und belegt werden.
Der dienstliche Umgang mit Waffen, die dortige Ausbildung und verschossene Munition hatten doch bisher auch keinen Einfluss auf die private WBK oder das sportliche Schießen, oder? Nicht einmal von der Altersgrenze zum Umgang mit Schusswaffen über Kal. 5,6 mm Randfeuer und 12er Flinten sind Soldaten befreit, ganz unabhängig, was ihnen dienstlich zur Verfügung steht
Also im vorgetragenen Fall sehe ich bisher überhaupt keine Chance, dass dies erfolgreich sein könnte.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Warwick

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 74
Antw:Off-Topic: Waffenschein als Soldat
« Antwort #11 am: 21. November 2018, 10:42:41 »

@wolverine: Danke für diese Antwort! § 55 Abs. 2 WaffG scheint das zu sein, um das es mir hier eigentlich geht. Wieder etwas dazugelernt! Merke: Waffenschein ist ausschließlich durch ein "privates" Bedürfnis zu bekommen.

Und nein, die Eigenschaft als Soldat hatte tatsächlich keinerlei Einfluss auf die private WBK. Weder bei der psy. Untersuchung für u. 25ig-Jährige noch bei der Pflicht, einen Sachkundelehrgang zu machen.
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.699
Antw:Off-Topic: Waffenschein als Soldat
« Antwort #12 am: 21. November 2018, 12:05:06 »

Anders übrigens der aktuelle Gesetzesentwurf in Österreich, allerdings beschränkt auf Militärpolizisten:
"Zu § 22 Abs. 2 Z 3 und 4:
Entsprechend der mit dem Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres, BGBl. I Nr. 120/2016, eingeführten Regelung, den Bedarf zum Führen einer Schusswaffe der Kategorie B für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes jedenfalls als gegeben anzunehmen, soll dies auch für Angehörige der Militärpolizei und der Justizwache gelten, da sie aufgrund und im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit sowie beruflichen Nähe zu Personen mit erhöhtem Gewaltpotenzial besonderen Gefahren ausgesetzt sind, denen mit Waffengewalt zweckmäßig begegnet werden kann bzw. in einer mit den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vergleichbaren Situation sind.
Aufgrund einer dementsprechenden Aufnahme zweier zusätzlichen Ziffern in Abs. 2 (Z 3 und 4) müssen somit Angehörige der Militärpolizei und der Justizwache ihren Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B gemäß § 21 Abs. 1 künftig nicht mehr im Einzelnen nachweisen
."
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de