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Autor Thema: Soldatenlaufbahnverordnung  (Gelesen 3343 mal)

Schlumpf

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Soldatenlaufbahnverordnung
« am: 01. Juli 2007, 20:42:09 »

Moin,
folgendes Problem : ich war letzte Woche beim Eignungsfeststellungsverfahren in Wilhelmshaven - werde mit Feldwebelanwärter eingestellt- soweit so gut.
Jetzt lese ich aber in der  "Soldatenlaufbahnverordnung" , dass ich auch hätte Offizier werden können >:(. Ich habe jetzt in 2-3 Wochen den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

Bin grad n bisschen angepisst. Sollte ich mich nochmal für die Offizierslaufbahn melden - oder hab ich diese Verordnung nur falsch verstanden ??

Bin Dankbar für alles was euch dazu einfällt.
MfG Bers
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Andi

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Re: Soldatenlaufbahnverordnung
« Antwort #1 am: 01. Juli 2007, 20:49:21 »

Ja, mit (angestrebter) Fachhochschulreife kannst du dich als OA bewerben, dann allerdings nicht beim ZNwG, sondern bei der OPZ.

Steht eigentlich so ziemlich in jeder Hochglanzbroschüre.  :-\

Gruß Andi
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Schlumpf

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Re: Soldatenlaufbahnverordnung
« Antwort #2 am: 01. Juli 2007, 20:51:59 »

Danke, aber wieso hat mein Wehrdienstberater mir denn dann überhaupt gesagt ich bewerbe mich für die Feldwebellaufbahn statt gleich zur OPZ zu schicken ?


MfG Bers
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Andi

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Re: Soldatenlaufbahnverordnung
« Antwort #3 am: 01. Juli 2007, 21:00:02 »

Also nur du kannst entscheiden für was du dich bewirbst. ;)
Wieso dich dein Wehrdienstberater nicht darauf hingewiesen hat wird wohl ein ewiges Rätsel bleiben...
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Schlumpf

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Re: Soldatenlaufbahnverordnung
« Antwort #4 am: 01. Juli 2007, 21:07:18 »

Jo Danke ....dann werd ich mich morgen nochmal mit dem Saftsack in Verbindung setzten !!!!
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Zyrock

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Re: Soldatenlaufbahnverordnung
« Antwort #5 am: 01. Juli 2007, 21:29:26 »

Achtung: so wie ich deinen ersten Post lese, hast du "nur" den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

Dann kannst du dich jetzt noch nicht als Offizier bewerben, dafür braucht es noch den nicht-schulischen Teil. Was da genau zu machen ist, hab ich gerade nicht im Kopf. Erst wenn das erledigt ist, und die Fachhochschulreife "komplett" ist, bzw. diese Komplettierung absehbar ist, ist eine Bewerbung sinnvoll.

Meines Wissens nach komplettiert die Berufsausbildung in der Feldwebellaufbahn die Fachhochschulreife. Wenn du jetzt also eingestellt werden solltest, könntest du dich nach der Ausbildung aus der Truppe heraus bewerben.
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Dennis812

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Re: Soldatenlaufbahnverordnung
« Antwort #6 am: 01. Juli 2007, 21:39:22 »

Zum Studium reicht vorher auch ein 3-6 monatiges Praktikum und dann nochmal eins im Studium. Insgesamt musst du einer Berufsausbildung oder ein 1-jährig-gelenktes Praktikum nachweisen, um die volle FHR zu bekommen.
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Schlumpf

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Re: Soldatenlaufbahnverordnung
« Antwort #7 am: 01. Juli 2007, 21:59:44 »

ICh habe jetzt vor für 3-4 Monate als Tauchlehrerassistent (Praktikum???) nach Fuerte zu gehen .... Zählt das denn auch dazu ?
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Dennis812

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Re: Soldatenlaufbahnverordnung
« Antwort #8 am: 01. Juli 2007, 22:22:39 »

ICh habe jetzt vor für 3-4 Monate als Tauchlehrerassistent (Praktikum???) nach Fuerte zu gehen .... Zählt das denn auch dazu ?

Ich denke nein, denn du musst es von der Lnadesregierung bzw. der IHK anerkennen lassen, deswegen ja auch das Stichwort "gelenktes" Praktikum.
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