Wir hatten Auseinandersetzungen mit Demonstranten damals an den Kasernentoren . Gegen die Vereidigung gegen die Notstandsgesetze gegen die Ammis, Atomraketen usw. wir hatten den Befehl ruhig zu bleiben keine Provokationen zu zu lassen und nur Notfalls ab drängen.
Schusswaffeneinsatz schon gar nicht . (Der Schäuble will ja sogar das und Flugzeuge abschießen)
Wer meinst du denn hat in einem Falle wie beispielsweise einer vergleichbaren Tat, wie den Anschlägen vom 11. September die Möglichkeit dazu missbrauchte Flugzeuge abzuschießen? Richtig, ausschließlich die Bundeswehr!
Alles andere machte die Polizei und die Feldjäger . Das war gut so.
Und da haben wir es bereits - Feldjäger haben keinen Sonderstatus, sondern gehören selbstverständlich zur Bundeswehr und damit gelten für sie die gleichen Ausnahmen und Beschränkungen, wie für den Rest der Bw. Wenn es also politisch gewollt ist beispielsweise Feldjägern im Inneren mehr Rechte zu geben (da sie anders und umfassender ausgebildet sind, als der Rest der Bundeswehr) müssen die Rechte in der momentanen Konstellation der gesamten Bundeswehr gegeben werden!
Es war bereits einmal vor Jahren im Gespräch Feldjäger zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft zu machen (womit sie der Polizei gleichgestellt wären) dieser Plan wurde damals aber aus vielen Gründen verworfen.
Mein persönlicher Ansatz wäre die Feldjägertruppe komplett aus der Bundeswehr zu nehmen und sie in die Bundespolizei als Truppengattung mit Kombattantenstatus, deren Angehörige weiterhin Soldaten sind - einzugliedern. Aber selbst das würde nicht die Probleme lösen, die wir mit der momentanen Verfassungsituation haben. Im Fall des Falles sind die Grenzen zu eng gesteckt und ein flexibeles situationsangemessenes Reagieren bei Großschadensfällen oder Schwerverbrechen (Terroranschlägen) zeitnah und unkompliziert unmöglich!
Die Bundesrepublik Deutschland ist das einzige mir bekannte Land, dass sich eine solch extreme Abgrenzung von Polizei und Streitkräften leistet - in allen mir bekannten Staaten ist der Übergang fließend und die Kompetenz- und Einsatzfrage flexibel und situationsangemessen bewert- und beantwortbar.
Ich bin sonst immer für die Bundeswehr aber immer schön dafür wo zu sie gegründet wurde nicht gegen das eigene Volk einsetzen
Dann hast du das Grundgesetz falsch verstanden! Ganz explizit ist die Bundeswehr dafür vorgesehen auch gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt zu werden (Gefahr für den Bestand des Bundes oder eines oder mehrerer Länder).
Die Bundeswehr ist ausschließlich der Wahrung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, sowie dem Schutz des Rechtes und der Freiheit des deutschen Volkes verpflichtet und hierbei den Anweisungen von Parlament und Regierung unterworfen.
Gruß Andi