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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Grüne Jugend klagt gegen Tornadoeinsatz beim G8-Gipfel  (Gelesen 6339 mal)

Andi

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Re: Grüne Jugend klagt gegen Tornadoeinsatz beim G8-Gipfel
« Antwort #15 am: 27. August 2007, 16:09:11 »

Und wären die beiden Kläger nicht anwesend gewesen würde es wohl auch keine Prüfung auf Verfassungskonformität geben. Die stoßen sich doch nur daran, daß explizit sie auf den Filmen zu sehen sind. Hätten sie zu der Zeit der Überflüge etwas besseres vorgehabt als auf dieser Kundgebung zu sein und mit Abwesenheit geglänzt, wäre es den beiden am sprichwörtlichen Ar... vorbeigegangen.

Tja, schon scheiße dieses Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Freizügigkeit und sonstige Persönlichkeitsrechte. Ich gehe Recht in der Annahme, dass dich diese Rechte irgendwie stören?  ???

Gruß Andi

PS: Als Soldat setze ich mein Leben dafür ein, dass die Deutschen eben das Recht haben auf eine Demonstration zu gehen und dort ihre Meinung kundtun können.
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Re: Grüne Jugend klagt gegen Tornadoeinsatz beim G8-Gipfel
« Antwort #16 am: 27. August 2007, 17:15:10 »

Nein, ich nutze diese Rechte ja auch, hier z. B.  ;D

Auch wenn mir unterstellt wird, mich würden diese Rechte stören...

Aber wenn die Herrschaften nicht persönlich betroffen -da abwesend- gewesen wären, hätten sie sich auch nicht für eine Klage stark gemacht...

Und was Dein Kommentar zu dem zitierten Post soll kann ich offen gesagt nicht ganz nachvollziehen. ??? ??? ???

Mit "was besseres vorgehabt als auf dieser Kundgebung zu sein und mit Abwesenheit geglänzt" wollte ich eigentlich nur sagen, daß sie ja auch einfach keine Zeit gehabt haben könnten und deshalb nicht da waren. Da es aber ja bekanntlich nicht "keine Zeit haben" sondern "etwas besseres vor haben" heißt fand ich das die bessere Formulierung.

Zum Abschluß noch ne ehrliche Frage: Wo oder wie habe ich persönlich jemanden in seiner freien Meinungsäußerung oder in seinen sonstigen Grundrechten eingeschränkt? Nur weil Dir meine Meinung nicht gefällt oder Du meine Meinungsäußerungen nicht verstehst ist das noch lange kein Grund mich als Verfassungsfeindlich einzustufen.

Übrigens halte ich es durchaus für möglich, daß ich bereits vor Dir mein Leben als Soldat für ebendiese Grundrechte eingesetzt habe. Auch wenn ich daraus keine Berufung gemacht habe stehe ich immer noch für eben diese Grundrechte ein.

EDIT: P. S.: Demonstrieren können sie ja, solange sie friedlich bleiben.
« Letzte Änderung: 27. August 2007, 17:21:49 von Pioneer_Carpenter »
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Andi

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Re: Grüne Jugend klagt gegen Tornadoeinsatz beim G8-Gipfel
« Antwort #17 am: 27. August 2007, 17:25:53 »

Deinen Beiträgen entnehme ich nur, dass ich mich als Bürger damit abfinden müsste auf Grund rechtswidriger Maßnahmen seitens der Exekutive erkennungsdienstlich behandelt oder sonstwie datentechnisch erfasst zu werden, wenn ich meine Meinung vertrete und demonstriere. Wenn dem nicht so ist bitte ich dich das richtig zu stellen.

Gruß Andi
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Re: Grüne Jugend klagt gegen Tornadoeinsatz beim G8-Gipfel
« Antwort #18 am: 27. August 2007, 18:08:31 »

Und wo ist nun Dein Problem mit mir??


Tja, schon scheiße dieses Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Freizügigkeit und sonstige Persönlichkeitsrechte. Ich gehe Recht in der Annahme, dass dich diese Rechte irgendwie stören? ???

Gruß Andi

PS: Als Soldat setze ich mein Leben dafür ein, dass die Deutschen eben das Recht haben auf eine Demonstration zu gehen und dort ihre Meinung kundtun können.

Du kannst Deine Meinung doch öffentlich vertreten. Zur Sicherung Deines Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit während einer (von Dir besuchten) Demonstration sind evtl. solche Maßnahmen notwendig.

Stell Dir doch einfach folgendes vor: militante Globalisierungsgegner haben am Camp Reddelich eine Bombe gezündet und es hat einen Haufen (ziviler) Opfer gegeben. Dann wäre die Frage nicht, ob die Überflüge verfassungskonform sind sondern dann wären die Fragen:

- Wären die Täter bei Filmaufnahmen mit einem Tornado zu identifizieren gewesen weil sie keine Zeit zum untertauchen in der Menge gehabt hätten (siehe Beitrag von Timid)?
- Und weshalb hat die Polizei nicht die Unterstützung der Bw angefordert? Die Möglichkeit wäre doch da gewesen...

Meiner Meinung nach sollte man hier abwägen ob das persönliche Interesse vor dem der öffentlichen Sicherheit liegt. Ich persönlich würde mein persönliches Recht auf Anonymität bei solchen Veranstaltungen gerne gegen die höchste Sicherheit für alle Anwesenden aufgeben. EDIT: Wer das nicht kann oder will muß zwangsläufig zu Hause bleiben.

Solange dieser Fall nicht eingetreten ist wird es immer jemanden geben, der dagegen ist. Doch spätestens wenn dieser Fall eingetreten ist werden 2/3 der Gegner zu Befürwortern.

Bei den Streiks (sind ja strenggenommen auch Demos) der Lokomotivführer oder bei der Kundgebung der Landwirte für einen höheren Milchpreis haben sicher keine erkennungsdienstlichen Erfassungen stattgefunden. Die sind auch Sicherheitstechnisch lange nicht so brisant wie das Großereignis in Heiligendamm...

EDIT2: Ich hoffe, Dir nun meinen Standpunkt ausreichend nahe gebracht zu haben und so aus deiner datentechnischen Erfassung als Verfassungsgegner wieder herausfalle...  ;D
« Letzte Änderung: 27. August 2007, 18:42:10 von Pioneer_Carpenter »
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Re: Grüne Jugend klagt gegen Tornadoeinsatz beim G8-Gipfel
« Antwort #19 am: 28. August 2007, 09:18:05 »

Ich hab grad keine Quelle zur Hand, aber war die Differenz zwischen genehmigten und duchgeführten "Flügen"  nicht erklärt worden mit dem Unterschied von "Flights" und "Sorties"?
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Re: Grüne Jugend klagt gegen Tornadoeinsatz beim G8-Gipfel
« Antwort #20 am: 28. August 2007, 10:44:55 »

Die demonstrationen beim G8 Gipfel wurden von den Veranstaltern aufgelöst, deswegen waren sie auch rechtswiedrig. Wieso sollte die Bw ihre Kammeraden im Innendienst nicht unterstützen mit Material das der Polizei nicht zur Verfügung steht? Ob die Tornados 2 oder 5 mal geflogen sind ist wohl zweitrangig. In erster Linie sollen doch Störenfriede und solche die die Rechte der Demokratie ausnützen und überschreiten überführt werden. Für die Piloten waren es Flugstunden die sie sowieso vorweisen müssen,nur eben mit "Sinn". Muss man denn noch mehr Polizisten durch solch gewalttätigen Personen in Gefahr bringen?
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Re: Grüne Jugend klagt gegen Tornadoeinsatz beim G8-Gipfel
« Antwort #21 am: 28. August 2007, 13:19:57 »

Die demonstrationen beim G8 Gipfel wurden von den Veranstaltern aufgelöst, deswegen waren sie auch rechtswiedrig.
Was soll das heißen?

Wieso sollte die Bw ihre Kammeraden im Innendienst nicht unterstützen mit Material das der Polizei nicht zur Verfügung steht?
"Kameraden im Innendienst" finde ich ein bisschen weit hergeholt. Die Bw leistet bereits technische Hilfe mit Material, das der Polizei nicht zur Verfügung steht: Tornados, Kameras...

Ob die Tornados 2 oder 5 mal geflogen sind ist wohl zweitrangig. In erster Linie sollen doch Störenfriede und solche die die Rechte der Demokratie ausnützen und überschreiten überführt werden.
Die Häufigkeit der Flüge ist nur bedingt zweitrangig. Genehmigt (befohlen) waren zwei Flüge; daran haben sich die Befehlsempfänger zu halten.
Wer die Rechte der Demokratie ausnutzt ist immer noch ein Demokrat; wer sie überschreitet (was auf keinen Fall durch eine Demonstration geschieht) muss mit polizeilichen und juristischen Maßnahmen rechnen.
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