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Autor Thema: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?  (Gelesen 8040 mal)

SvenM

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Hallo,

ich bin 29 Jahre alt und war knapp 12 Jahre lang bei der Polizei.
Hat jemand Erfahrungen damit, ob ich mich noch bei der Bundeswehr bewerben kann oder ob ich zu alt bin?

Ich denke gerade als Feldjäger sollte das doch möglich sein, oder?

Leider habe ich es heute nicht rechtzeitig geschafft, einen Wehrdienstberater zu erreichen und frage deshalb mal hier nach.

Gruß
Sven
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SvenM

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Re: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?
« Antwort #1 am: 25. August 2007, 01:55:37 »

Tjoaaa, schade eigentlich, scheint niemand was drüber zu wissen.
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Jakobdl

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Re: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?
« Antwort #2 am: 25. August 2007, 10:20:07 »

mit 29 kannst du noch zur Bundeswehr. Die Frage ist nur in welcher Laufbahn und wie dir deine Vorberufszeit angerechnet wirst. Ob du mit der unbedingt zu den Feldjägern kommst, stelle ich mal in Frage. Der Job ist nämlich sowas von überlaufen...
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wolverine

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Re: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?
« Antwort #3 am: 25. August 2007, 10:53:06 »

Nach 12 Jahren sollte der TS wohl Ober- oder Hauptmeister sein und dann käme nur die Feldwebellaufbahn in Frage. Wie schon vermutet: Ansprechpartner wegen Bedarf und Altersgrenze ist der Wehrdienstberater.
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SvenM

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Re: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?
« Antwort #4 am: 25. August 2007, 14:22:11 »

Wie schon vermutet: Ansprechpartner wegen Bedarf und Altersgrenze ist der Wehrdienstberater.

Danke für eure Antworten.
Am Montag werd ich auch gleich mal beim Wehrdienstberater anrufen, wollte nur vorab schonmal nachfragen.

An Feldjäger dachte ich halt, weil man da vielleicht als ehemaliger Polizist eine gewisse Erfahrung mit Gesetzen, Objektschutz, Umgang mit schwierigen Situationen etc.

Ich mache mir vorerst mal nicht allzuviele Hoffnungen, da bei mir auch gesundheitliche Dinge gegen eine Einstellung sprechen könnten.
Aber versuchen werde ich es auf jeden Fall.

Was mir gerade noch spontan einfällt: Hilft es, wenn man bei der Einstellung angibt, sich für einen Auslandseinsatz zur Verfügung zu stellen? Habe gehört das sich dafür oftmals keine Leute melden.
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peppie

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Re: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?
« Antwort #5 am: 25. August 2007, 14:26:40 »

Wer sich bei der Bundeswehr freiwillig verpflichtet stimmt einem Auslandseinsatz automatisch zu!
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Zitat
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Andi

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Re: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?
« Antwort #6 am: 25. August 2007, 16:10:36 »

ich bin 29 Jahre alt und war knapp 12 Jahre lang bei der Polizei.

Darf ich dann die bescheidene Frage stellen, wieso du dort jetzt nicht mehr bist?

Zitat
Hat jemand Erfahrungen damit, ob ich mich noch bei der Bundeswehr bewerben kann oder ob ich zu alt bin?

Wenn du eine staatlich anerkannte Berufsausbildung oder ein Studium hast schon, ansonsten: nein.

Zitat
Ich denke gerade als Feldjäger sollte das doch möglich sein, oder?

Wieso? Für dich gibt es da bezüglich einer etwaigen Verwendung in der Bundeswehr keine Unterschiede.

Zitat
Hilft es, wenn man bei der Einstellung angibt, sich für einen Auslandseinsatz zur Verfügung zu stellen?

Das ist eine Grundvoraussetzung um überhaupt Soldat werden zu können, genauso, wie bundesweite Einsetzbarkeit.

Gruß Andi
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Huey

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Re: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?
« Antwort #7 am: 25. August 2007, 16:29:02 »

Ich fasse mal zusammen:

Du wurdest nicht verbeamtet-entweder aus gesundheitlichen Gründen, weil du "etwas angestellt" hast, oder schlichtweg nicht wolltest.

Alle drei Gründe liegen dir nun als Hindernisse einer Einstellung bei der Bw im Wege..

Polizeibeamter ist keine verwertbare Berufsausbildung.
Wenn du also kein Studium hast, bist du für eine Einstellung bei der Bw schlichtweg zu alt.
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Wolfsgrau

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Re: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?
« Antwort #8 am: 25. August 2007, 17:10:50 »

Schönen guten Tag,

das stimmt in diesem Falle nicht ganz, da man noch bis zum 32. Lebensjahr die Mannschaftslaufbahn anstreben kann. Ob diese erstrebenswert, beziehungsweise lohnenswert ist, ist eine andere Frage.

Ansonsten gilt es wie oben bereits erläutert oder unter Bundeswehr-karriere.de nachzulesen.

MFG

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Andi

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Re: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?
« Antwort #9 am: 25. August 2007, 17:52:05 »

das stimmt in diesem Falle nicht ganz, da man noch bis zum 32. Lebensjahr die Mannschaftslaufbahn anstreben kann.

Nein, denn er hat gezielt nach der Verwendung als Feldjäger gefragt! Und diese gibt es in der Laufbahn der Mannschaften nicht. ;)
Also praktisch gibt es sie in keiner für ihn möglichen Laufbahn.

Gruß Andi
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Wolfsgrau

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Re: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?
« Antwort #10 am: 26. August 2007, 10:56:21 »

Junger Mann, er hat in erster Linie nach der Möglichkeit einer Verwendung bei der Bundeswehr gefragt. Diese ist ihm mit der Mannschafterlaufbahn gegeben. Das es bei den Feldjägern keine Mannschaftslaufbahn gibt ist mir durchaus klar, aber das wurde in den Fällen davor schon zur genüge besprochen.
Die Verwendung des Feldjägers hat er deshalb in Erwägung! gezogen weil sie seinem bisherigen Beruf ähnelt. Das heißt NICHT, das er nur diese in die engere Wahl nimmt.

Ich habe auch nicht vor mich über irgendwelche Kinderreien mit dir zu unterhalten, er hat die noch die Möglichkeit eine Mannschaftslaufbahn einzuschlagen, wenn auch nicht in allen Verwendungen, das ist Tatsache. Wenn ihr schon Äußerungen anstrebt sollten diese auch vollständig sein.

MFG

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Andi

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Re: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?
« Antwort #11 am: 26. August 2007, 13:21:44 »

Wenn ihr schon Äußerungen anstrebt sollten diese auch vollständig sein.

Alter Mann/Frau, ich habe Äußerungen getätigt - nicht angestrebt - und selbstverständlich rate ich ihm nur zu Dingen, die a) aussicht auf Erfolg haben und b) für ihn in Frage kommen. Und in Frage kommen für einen 29jährigen mit 12 Jahren Erfahrung bei der Polizei wohl kaum 4 Jahre Mannschaftslaufbahn als Schütze A. . ;)

Das es bei den Feldjägern keine Mannschaftslaufbahn gibt ist mir durchaus klar,

Die gibt es durchaus in der Feldjägertruppe, aber es gibt sie halt nicht als Feldjäger, sondern nur als Angehöriger der Feldjägertruppe.

Gruß Andi
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Re: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?
« Antwort #12 am: 26. August 2007, 15:42:43 »

und selbstverständlich rate ich ihm nur zu Dingen, die a) aussicht auf Erfolg haben und b) für ihn in Frage kommen.
Es geht hier nur nicht um Dinge mit aussicht auf Erfolg, sondern ersteinmal ganz grundsätzlich um die Möglichkeiten die er hat und dazu gehören ganz eindeutig 4 Jahre Mannschafter.

Die gibt es durchaus in der Feldjägertruppe, aber es gibt sie halt nicht als Feldjäger, sondern nur als Angehöriger der Feldjägertruppe.
Korrekt der Truppe, du bist allerdings explizit auf die Feldjäger eingegangen und da gibt es keine Mannschafter.

MFG

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SvenM

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Re: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?
« Antwort #13 am: 26. August 2007, 17:41:02 »

Wenn du eine staatlich anerkannte Berufsausbildung oder ein Studium hast schon, ansonsten: nein

"Nur" die Polizeiausbildung, bin mit 16 zur Polizei.

Zitat
Wieso? Für dich gibt es da bezüglich einer etwaigen Verwendung in der Bundeswehr keine Unterschiede.

Naja, sicher ist das offiziell so, aber das kam wohl schon öfters vor, dass ehemalige Polizisten gerne als Feldjäger "übernommen " worden sind. Macht ja auch Sinn in meinen Augen. Besser als einen der mit sowas noch garnichts am Hut hat/hatte.

Zitat
Das ist eine Grundvoraussetzung um überhaupt Soldat werden zu können, genauso, wie bundesweite Einsetzbarkeit.

Auch das weiss ich, aber trotzdem höre ich ständig, dass zunächst gefragt wird und sich keine Leute dafür finden.

Bei der Polizei haben sie mich übrigens entlassen weil sie irgendeine Kleinigkeit am Kreuz festgestellt haben, die mich nicht behindert und vermutlich auch nie behindern wird. Nach 12 Jahren, einfach so.

Das ich das vor dem Bundeswehrarzt dann nicht verschweigen kann ist mir klar, versuchen möchte ich es trotzdem.
Können mich ja auf Belastung testen, dann sehen die schon was sie da kriegen würden ;)

Danke für alle Antworten!
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Huey

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Re: Gilt Polizeiausbildung als "brauchbare" Berufsausbildung?
« Antwort #14 am: 26. August 2007, 17:56:17 »

Wenn die Polizei dich wegen einer solchen Einschränkung "rausschmeisst", ist die Wahrscheinlichkeit,das du deshalb bei der Bw nicht eingestellt wirst, relativ hoch.


Und: Nein, es ist keineswegs so, das ehemalige Polizisten besonders (oder überhaupt) gute Chancen bei der Bw haben-weder offiziell noch inoffiziell.

Denn: Die Arbeit eines FeldjägerFw hat mit der eines Polizisten nichts zu tun.

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