@ Fähnlein:
LESE dir einfach mal (wenn Du lesen und verstehen kannst) den § 132 a durch.
Du wirst erkennen, das dieser § das unberechtigte Tragen von Uniformen (bzw. Dingen die Uniformen zum Verwechseln ähnlich sehen) UNTER STRAFE STELLT.
Ist jemand also ZIVILIST, dann trägt er GRUNDSÄTZLICH die Uniform UNBEFUGT. (Ausnahme halt DVag (da IST er Soldat), bzw. UTE, die hier aber nicht vorliegt.).
OB nun an einer Uniform Dienstgradabzeichen "dran" sind oder nicht, ist eine INTERNE Frage der Anzugordnung der Bundeswehr, mit der Eigenschaft der Uniform als solche hat das aber nichts zu tun ...
Und auch die Frage der Befehlsanmaßung wird von Dir falsch gesehen, ist jemand KEIN Soldat, gilt für ihn NICHT das Wehrstrafgesetz, das dies unter Strafe stellt. Sprich: "Befielt" ein Zivilist "wilde Dinge", dann ist DAS tatsächlich nicht unter Strafe gestellt.
Unterliegt dieser Zivilist (der also Strafttaten begeht) nun noch der Wehrüberwachung und hat EINEN DIENSTGRAD, so wird das auch dienstrechtliche Folgen haben ...
In aller Regel wird ein Reserveoffizier doch mit einem "Karriereknick" konfrontiert ...
Fassen wir zusammen: DEIN Beitrag ist völlig ohne Wert da total falsch ..