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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: FA ohne alles  (Gelesen 14160 mal)

Piet

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FA ohne alles
« am: 03. April 2004, 11:33:43 »

Servus Kameraden,

ich nerv mal wieder den Großteil, aber ich habe nichtsdestotrotz eine Frage, die ich nicht selbst 100% beantworten kann. ;)

Also: Ein befreundeter Reservist gedenkt, eine HimmelfahrtsKdo-Wette zu unternehmen, da er bei Verlieren eben jener Wette als Einsatz an einem Halbmarathon teilnehmen möchte, allerdings nicht in Laufklamotten, sondern im FA mit STAN-Rucksack.  8) Da er hierfür natürlich DVag und UTE vergessen kann, stellt sich die Frage, ob er das machen kann,wenn er DstGrd-Abzeichen etc. entfernt und quasi als Funker rumläuft. Bestehen da rechtliche Bedenken?

Schon mal danke für Eure Antworten!

Fm - Hurra!  ;)

Piet
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Re:FA ohne alles
« Antwort #1 am: 03. April 2004, 11:57:48 »

@ Piet:

was heißt hier "rechtliche Bedenken" ?  8)  8)

Dein "Freund" würde dann "ganz sauber" einen STRAFTATBESTAND verwirklichen, siehe § 132a  StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.

ALSO EINE STRAFTAT BEGEHEN.

Den die Uniform Feldanzug sieht auch ohne Dienstgradabzeichen und Nationalitätsabzeichen eben dieser Uniform zum Verwechseln ÄHNLICH (hier ist der Masstab des durchschnittlichen Menschen anzulegen, die werden den Unterschied NICHT erkennen ...).

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis ein Jahr oder Geldstrafe  :o  :o

Es handelt sich übrigens um ein "abstraktes Gefährdungsdelikt", d. h. der Täter "muss" keine Befehle geben oder sich als "Soldat" aufspielen, es REICHT DAS REINE ZEIGEN DER UNIFORM in der Öffentlichkeit ... (und ein Halbmarathon ist ÖFFENTLICH ....)

(und die Betrachtung BW intern in Form von Disziplinaren Maßnahmen kommt dann noch "oben drauf" )

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Piet

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Re:FA ohne alles
« Antwort #2 am: 03. April 2004, 13:09:56 »

Oh.

Ok, danke Frank.
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RayT

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Re:FA ohne alles
« Antwort #3 am: 03. April 2004, 13:52:20 »

Was ist denn wenn man als aktiver Soldat z.B. nur die Feldhose anzieht und den Rest zivil bekleidet ist ?
Ist das auch verboten ? Kenne die ZDV da nicht auswendig :)
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Re:FA ohne alles
« Antwort #4 am: 03. April 2004, 14:06:34 »

@ RayT:

Wir reden hier vom STRAFRECHT, das hat mit "Soldaten" erstmal nichts zu tun .....

Wer SOLDAT ist, trägt die Uniform NICHT unbefugt, "erfüllt" damit also nicht den Strafttatbestand.
(einfach mal den Text lesen, steht alles im Internet ...).

Wenn also ein Soldat einem Halbmarathon in Unifrom läuft, ist das NICHT von strafrechtlicher Relevanz (nichtdestsotrotz halte ich das nicht für angemessen, ggf. ist hier deswegen disziplinar zu würdigen ...).

MISCHT ein Soldat allerdings Feldhose / Zivil, VERSTÖSST er gegen die Anzugordnung und ist disziplinar zu massregeln / erziehen ...

MISCHT ein "reiner Zivilist" UniformTEILE und Zivil, dann ist das WEDER strafbar noch was anderes ...
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RayT

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Re:FA ohne alles
« Antwort #5 am: 03. April 2004, 14:19:35 »

@ RayT:

Wir reden hier vom STRAFRECHT, das hat mit "Soldaten" erstmal nichts zu tun .....

Wer SOLDAT ist, trägt die Uniform NICHT unbefugt, "erfüllt" damit also nicht den Strafttatbestand.
(einfach mal den Text lesen, steht alles im Internet ...).

Wenn also ein Soldat einem Halbmarathon in Unifrom läuft, ist das NICHT von strafrechtlicher Relevanz (nichtdestsotrotz halte ich das nicht für angemessen, ggf. ist hier deswegen disziplinar zu würdigen ...).
Meine Frage bezog sich auch überhaupt nicht auf das Thema :)

MISCHT ein Soldat allerdings Feldhose / Zivil, VERSTÖSST er gegen die Anzugordnung und ist disziplinar zu massregeln / erziehen ...

MISCHT ein "reiner Zivilist" UniformTEILE und Zivil, dann ist das WEDER strafbar noch was anderes ...

Im Dienst ist das ja eindeutig geregelt. Es geht hier um die Urlaubs / DA Zeit und außerhalb von militärischen Bereichen. Sprich außerhalb des Dienstes.
« Letzte Änderung: 30. Januar 2008, 21:18:54 von Timid »
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Re:FA ohne alles
« Antwort #6 am: 03. April 2004, 14:43:38 »

HallOOOOOOOOOOOOOOOOOO RayT, AUFWACHEN ....  ::)

Die Frage WAR beantwortet.

Ist jemand SOLDAT

(und das ist eine STATUSfrage, das hat mit im Dienst, außer Dienst, innerhalb MSB / Kaserne, im Urlaub, auf dem Mond, innerhalb oder außerhalb des Sonnensystems usw. NICHTS ZU TUN ...)

dann gelten die Vorschriften der Bundeswehr für diesen Menschen.

Damit auch die Anzugordnung !  8)  8)

Jetzt klar ?
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Timid

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Re:FA ohne alles
« Antwort #7 am: 03. April 2004, 15:00:23 »

@RayT
Hier im Download-Bereich kannst du dir auch die ZDv 37/10 herunterladen, da steht das alles drin  :)
Und da sind auch alle Fälle aufgeführt, in denen man zivile Bekleidung zur Uniform tragen darf (wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist das auf Motorradhelme beschränkt ...).

Ansonsten, wie Frank schon geschrieben hat: Als Soldat hat man sich an die Vorschrift zu halten. Und an DIESE auch dann, wenn man nicht im Dienst ist.
Entweder Uniform komplett, oder gar nicht!

(Wobei man, glaub ich, ausserhalb des Dienstes und der Kaserne eh nur Dienstanzug tragen dürfte - auch, wenn das im Prinzip von fast allen Soldaten nicht berücksichtigt wird ;))
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RayT

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Re:FA ohne alles
« Antwort #8 am: 03. April 2004, 15:10:32 »

okay..danke.. nicht das ich so etwas mache würde  ;D

Die Uniform trage ich sowieso nur so wenig wie möglich. Schon garnicht im Urlaub *rofl*

PS : Die ZDV muss ich mal meinem Major vorlegen,wenn er beim Antreten mal wieder kein Hemd anhat  :o
« Letzte Änderung: 03. April 2004, 15:17:30 von RayT »
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Kobold

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Re:FA ohne alles
« Antwort #9 am: 03. April 2004, 15:40:51 »

Wie, kein Hemd?  :o

Tritt der mit nacktem Oberkörper oder im T-Shirt an???
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Re:FA ohne alles
« Antwort #10 am: 03. April 2004, 15:58:50 »

Ohne Hemd , nur mit Feldbluse..
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Fähnlein

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Re:FA ohne alles
« Antwort #11 am: 04. April 2004, 03:04:08 »

Zitat
Also: Ein befreundeter Reservist gedenkt, eine HimmelfahrtsKdo-Wette zu unternehmen
Zitat
MISCHT ein "reiner Zivilist" UniformTEILE und Zivil, dann ist das WEDER strafbar noch was anderes ...

In jenem Moment, wo er nicht im aktiven Dienst ist, ist er Zivilist. Völlig egal ob er der Wehrüberwachung unterliegt oder nicht, Frank ....

Demnach ist es einfach nur albern, aber nicht strafrechtlich relevant, sofern er keine Dienstgradabzeichen anlegt und wilde Befehle erteilt ...
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Re:FA ohne alles
« Antwort #12 am: 04. April 2004, 13:03:44 »

@ Fähnlein:

LESE dir einfach mal (wenn Du lesen und verstehen kannst) den § 132 a durch.

Du wirst erkennen, das dieser § das unberechtigte Tragen von Uniformen (bzw. Dingen die Uniformen zum Verwechseln ähnlich sehen) UNTER STRAFE STELLT.

Ist jemand also ZIVILIST, dann trägt er GRUNDSÄTZLICH die Uniform UNBEFUGT. (Ausnahme halt DVag (da IST er Soldat), bzw. UTE, die hier aber nicht vorliegt.).

OB nun an einer Uniform Dienstgradabzeichen "dran" sind oder nicht, ist eine INTERNE Frage der Anzugordnung der Bundeswehr, mit der Eigenschaft der Uniform als solche hat das aber nichts zu tun ...

Und auch die Frage der Befehlsanmaßung wird von Dir falsch gesehen, ist jemand KEIN Soldat, gilt für ihn NICHT das Wehrstrafgesetz, das dies unter Strafe stellt. Sprich: "Befielt" ein Zivilist "wilde Dinge", dann ist DAS tatsächlich nicht unter Strafe gestellt.

Unterliegt dieser Zivilist (der also Strafttaten begeht) nun noch der Wehrüberwachung und hat EINEN DIENSTGRAD, so wird das auch dienstrechtliche Folgen haben ...

In aller Regel wird ein Reserveoffizier doch mit einem "Karriereknick" konfrontiert ...

Fassen wir zusammen: DEIN Beitrag ist völlig ohne Wert da total falsch ..
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Piet

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Re:FA ohne alles
« Antwort #13 am: 04. April 2004, 23:37:53 »

Gut, der Freund sieht von der Ausführung ab... ;) Hätte ich aber ehrlich gesagt nicht gewusst, dass auch das Tragen der Uniform ohne Abzeichen einen Straftatbestand erfüllt, da es nur auf die Uniform als solche ankommt. Wieder was gelernt hier!  :)
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Re:FA ohne alles
« Antwort #14 am: 05. April 2004, 07:57:49 »

Frank,

nur mal so am Rande: vor ein paar Jahren sah ich auf einer Party (Faschingszeit) zwei Tussies die sich als "Kampfweiber" aufgebrezelt hatten. Original Bw-Flecktarn, allerdings etwas unkonventionelle Trageweise (bauchfrei etc). Ist sowas Angesichts der Jahreszeit auch strafrechtlich relevant oder zu Fasching erlaubt/geduldet?
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