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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wehrsoldgesetz (WSG) - nur noch für FWDL  (Gelesen 70681 mal)

bayern bazi

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Wehrsoldgesetz (WSG) - nur noch für FWDL
« am: 22. Oktober 2007, 16:03:15 »

Fragen zum USG für RDL ab 2020 bitte nur noch im Bereich Reservisten
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67731.0.html



welche erfahrungen haben ein-personen-gesellschaften / einmannbetriebe (ich-ag) reservist mit der USG gemacht ????


betr. verdienstausfall/mindestleistung 13a/13c USG ???



EDIT 10.02.2020 : Auf Grund der Trennung der Anspruchsvoraussetzungen zum 01.01.2020 habe ich den Betreff angepasst
« Letzte Änderung: 21. Mai 2020, 19:49:29 von LwPersFw »
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bayern bazi

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Re: USG
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2007, 16:53:31 »

was für art des betriebes hat er

reine einmann firma wie ein hausmeisterservice oder sowas würden wir suchen - je mehr desto besser
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bayern bazi

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Re: USG
« Antwort #2 am: 22. Oktober 2007, 17:08:13 »

danke für den hinweis

wer von hier anwesenden hat ähnliche erfahrungen ??

wir sammeln ähnliche fälle um die verschiedenen vorgehensweisen in den USG behörden zu dokumentieren  ;)
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Wotan

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« Antwort #3 am: 15. September 2011, 21:21:24 »

yoyoyo - freiberufler und einsatzresi...
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ARMY STRONG

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« Antwort #4 am: 16. September 2011, 08:33:03 »

Da gibts ja angeblich diese "Berufs-Resis", halbes Jahr Bund (gerne auch mehr), halbes "selbstständig". Ob das wirklich gut funktioniert...???
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Wotan

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« Antwort #5 am: 16. September 2011, 10:44:00 »

den würdsch mal kennenlernen wollen...
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The_Staffsergeant

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« Antwort #6 am: 14. Oktober 2011, 12:18:36 »

Schlechte......

Nein im Ernst

Ich bin schon lange Jahre Selbständig udn es ist immer ein herumgehangel ob ich nun alle Unterlagen einreiche oder nicht.
Bei mir aber eher damit begründet weil ich mehr als die 30 Tage im Jahr Üben möchte.
Was ich eigentlich immer schaffe.
Sechs Wochen waren ers dieses mal am Stück.

Ich zumindest beantrage grundsätzlich bei der USB nur den Mindessatz, weil mir es zu blöd ist ständig alle nachweise einzureichen.
Jedesmal muss ich vorab Steuerberater usw. beauftragen mir Aussagefähige Dokumente zu erstellen, und das ist mir einfach zu  blöd.
So nehm ich nur den Mindestsatz und den Rest bestreite ich mit dem was ich jeden Monat als Rücklage beiseite lege.

Gruß

SSGT
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Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

Oscar Golf Mike

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« Antwort #7 am: 14. Oktober 2011, 15:10:17 »

@The_Staffsergeant

Bekommst du das Geld vom USG Zeitnah ausgezahlt oder kommt es hier zu Verzögerungen?
Ich habe mal mitbekommen das es die Herrschaften vom Amt mit der Auszahlung nicht so eilig haben und hier so mancher Resi erstmal vom ersparten
leben muss.Ist da was dran?
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Augsburger

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« Antwort #8 am: 14. Oktober 2011, 16:14:56 »

@The_Staffsergeant

Bekommst du das Geld vom USG Zeitnah ausgezahlt oder kommt es hier zu Verzögerungen?
Ich habe mal mitbekommen das es die Herrschaften vom Amt mit der Auszahlung nicht so eilig haben und hier so mancher Resi erstmal vom ersparten
leben muss.Ist da was dran?

Ja da ist was dran. Wobei es wahrscheinlich von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt wird mit der Auszahlung. Ich habe dieses Jahr fast 3 Monate gewartet, bis ich die letzte Zahlung bekommen habe. Das Amt hat das in "mehreren Raten" in meinem Fall gezahlt. Schwierigkeiten hat ich keine, da die Unterlagen komplett waren.Mein Abgabetermin war mehrere Wochen vor der Wehrübung. So ganz glücklich ist man bei so einer langsamen schleppenden Bearbeitung dann nicht.
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Wotan

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« Antwort #9 am: 14. Oktober 2011, 20:35:48 »

keine probleme...

freitag ausschleusung, dienstag beantragt(Mo. geschlossen), alle zettel mit, freitag aufm konto... und dies ist nicht nur einmal passiert...
« Letzte Änderung: 14. Oktober 2011, 20:56:41 von Wotan »
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wolverine

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« Antwort #10 am: 14. Oktober 2011, 21:29:53 »

Meine USG-Leistungen werden immer im voraus gezahlt....
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Schamane

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« Antwort #11 am: 14. Oktober 2011, 21:36:18 »

Also mir sind beide Extreme geläufig und es kommt nach meinem dafürhalten auch darauf an, wo die USG - Behörde angesiedelt ist. So ist sie in einigen Gemeinden und Landkreisen bei dem Sozialamt angegliedert und da kommt es häufiger vor das Formulare vorgelegt werden sollen, die es im betreffenden Fall nicht geben kann.
So mußte ein Mannschafter 4 Monate auf sein Geld warten, da man von ihm Formulare verlangte die nur ein SaZ vorlegen kann. Nur zu seinem Unglück war er vorher FWDL.
In anderen Landkreisen ist die USG - Behörde bei der Schulbehörde angeschlossen und da erhält man das Geld in der Regel am Ende der Woche der WÜ.
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wolverine

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« Antwort #12 am: 14. Oktober 2011, 21:53:34 »

Ach, Kinder. Es steht im Gesetz:
§ 18 Zahlungsart und Dauer
(1) Die Leistungen zur Unterhaltssicherung werden in der festgesetzten Höhe vom Tag des Beginns bis zum Tag der Beendigung des Wehrdienstes gewährt, sofern nicht zwischenzeitlich eine Änderung in den Verhältnissen des Wehrpflichtigen oder seiner Familienangehörigen eintritt, durch welche die Voraussetzungen zur Weitergewährung der Leistungen sich ändern oder entfallen.
(2) Die laufenden Leistungen zur Unterhaltssicherung werden monatlich im Voraus gezahlt. Bei einer Zahlung nach Tagen wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet.
(3) Das Überbrückungsgeld (§ 5a) wird zu dem auf die Entlassung des Wehrpflichtigen aus dem Grundwehrdienst folgenden Tag gezahlt. Zum Grundwehrdienst im Sinne des Satzes 1 sind auch der freiwillige zusätzliche Wehrdienst und Wehrübungen hinzuzurechnen, wenn sie sich einzeln oder zusammen an den Grundwehrdienst unmittelbar anschließen. Die besondere Zuwendung (§ 5b) und die Beihilfe bei der Geburt eines Kindes (§ 5c) werden zusammen mit den allgemeinen Leistungen gezahlt
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Wotan

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« Antwort #13 am: 14. Oktober 2011, 22:22:40 »

na und... steht ja auch im verkehrsgesetz, dass die zulässige höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten ist...

und mir reicht det, nach der wü dort vorstellig zu werden, da eh die wehrdienstzeitbescheinigung vorgelegt werden muss... zum glück muss ich nicht vorher dorthin...
« Letzte Änderung: 14. Oktober 2011, 22:24:39 von Wotan »
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KlausP

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« Antwort #14 am: 14. Oktober 2011, 22:26:59 »

Wehrdienstzeitbescheinigung? Wollten die bei mir noch nie sehen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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