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Autor Thema: Arbeitsbefreiung für Eignungstest als SaZ  (Gelesen 9739 mal)

Montrovant

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Arbeitsbefreiung für Eignungstest als SaZ
« am: 23. Oktober 2007, 00:01:20 »

So, hab mal wieder ein paar kleine Fragen an euch *g*

Da ich meine Unterlagen für eine Laufbahn als SaZ auf 12 Jahre in 2 Wochen abgeben will sind bei mir noch ein paar Fragen aufgekommen auf die ich hier noch nichts gefunden habe:

Wenn ich zu dem 3 Tägigen Eignungstest eingeladen werde kann ich mich dafür von meiner normalen Arbeit (also außerhalb der Bundeswehr) freistellen lassen oder muss ich dafür 3 Urlaubstage hergeben?

Während dieser 3 Tage, muss ich dort in der Unterkunft bleiben oder darf ich genauso zuhause schlafen? (Wohn in München nicht weit weg von da)

Und was mich auch noch interessieren würde ist wenn ich mich verpflichte.
Muss ich meinen Arbeitsplatz jetzt gleich kündigen oder muss mein Arbeitgeber mir die Stelle frei halten bis nach der AGA? Will mir nur alle Möglichkeiten offen halten und mich mal darüber informieren. (Hab da jetzt schon so viele Verschiedene Ansichten dazu gelesen)
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Flexscan

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Re: Arbeitsbefreiung für Eignungstest als SaZ
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2007, 00:25:54 »

Wenn ich zu dem 3 Tägigen Eignungstest eingeladen werde kann ich mich dafür von meiner normalen Arbeit (also außerhalb der Bundeswehr) freistellen lassen oder muss ich dafür 3 Urlaubstage hergeben?
wie läuft es ab bewirbst du dich zivil bei einem anderen Arbeitgeber. Kriegst du dafür auch Sonderurlaub?
Der Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Tests freistellen, so wie er dich für zivile Bewerbungsgespräche freistellen muss, aber es besteht keinerlei Anspruch auf Sonderurlaub.

Zitat
Während dieser 3 Tage, muss ich dort in der Unterkunft bleiben oder darf ich genauso zuhause schlafen? (Wohn in München nicht weit weg von da)
idR wird während der Zeit des Eignungstestes auch dort übernachtet, aufgrund besonderer Umstände und Antrag ist es aber durchaus möglich daheim zu übernachten

Zitat
Und was mich auch noch interessieren würde ist wenn ich mich verpflichte.
Muss ich meinen Arbeitsplatz jetzt gleich kündigen oder muss mein Arbeitgeber mir die Stelle frei halten bis nach der AGA? Will mir nur alle Möglichkeiten offen halten und mich mal darüber informieren. (Hab da jetzt schon so viele Verschiedene Ansichten dazu gelesen)

du kündigst dein Arbeitsverhältnis erst nach!! Ernennung als SAZ.

Während der 9 Monate Grundwehrdienst muss dein Arbeitgeber dir den Arbeitsplatz aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes freihalten.
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MkG Flex
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Helft mit, dass es so bleibt.

Montrovant

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Re: Arbeitsbefreiung für Eignungstest als SaZ
« Antwort #2 am: 23. Oktober 2007, 09:24:58 »

Vielen Dank für die Antwort.
Das hilft mir schon mal wieder weiter  ;D
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Fiestaman

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Re: Arbeitsbefreiung für Eignungstest als SaZ
« Antwort #3 am: 23. Oktober 2007, 15:18:14 »

Und während einer Eignungsübung (4 Monate) hast du in dieser Zeit auch Kündigungsschutz. Und wenn du nach der EÜ zum SaZ ernannt wirst, bekommt dein AG von der SDBW bescheid und der Arbeitsvertrag ist automatisch gekündigt. Solltest du nach den 4 Monaten aber nicht zum SaZ ernannt werden(aus welchen Gründen auch immer) dann hast du weiterhin Anspruch auf deinen Arbeitsplatz.

Wenn die EÜ beendet ist und du nicht zum SaZ ernannt wirst aus Gründen die du zu vertreten hast. Mußt du noch deinen restlichen Wehrdienst (5 Monate dann) leisten und hast für diese Zeit auch Kündigungsschutz.

Solltest du die EÜ aus irgendwelchen Gründe verlängern müßen (Lehrgang wiederholen) dann hast du in dieser Zeit auch Kündigungsschutz.

Eine Eignungsübung machst du, wenn du mit höherem Dienstgrad eingestellt werden solltest. Weil du z.B. einen Beruf hast mit dem du in einer Verwendung bei der Bw arbeitest. Also im Fachdienst bist.

gruß und Viel Glück
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Charlie

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Re: Arbeitsbefreiung für Eignungstest als SaZ
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2007, 18:25:51 »

Servus,

ich habe mir Urlaub genommen, mein AG muss ja nicht gleich wissen das ich mich woanders bewerben will.

Zu Fiestemann:
Und wenn du nach der EÜ zum SaZ ernannt wirst, bekommt dein AG von der SDBW bescheid und der Arbeitsvertrag ist automatisch gekündigt.

Woher kennen die meinen AG? In Düsseldorf haben die nicht danach gefragt und habe auch keine Auskunft über diesen gegeben.
Ich habe gedacht, wenn ich zum SaZ ernannt werde, schick ich die Kündung selber per Einschreiben zum ehemaligen AG.

Wann soll ich überhaupt meinem AG davon unterrichten das ich zum 1.7 eingezogen werde.
Dann wenn der Einberufungsbescheid da ist, ca im Februar?

Dann könnte er mich ja vorher kündigen und muss den Platz nicht mehr freihalten und sofort einen neu einstellen oder erst knapp davor und diesem keine Handlungsfreiheit lassen.

Freue mich über Informationen.

Gruß euer Charlie

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Fiestaman

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Re: Arbeitsbefreiung für Eignungstest als SaZ
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2007, 18:42:54 »

Wirst du überhaupt Eignungsübender oder SaZ? Wenn du mit höherem Dienstgrad, aufgrund deiner Ausbildung, eingestellt wirst bist du EÜ. Sonst SaZ.

Wärst du Eü hättest du auch Unterlagen mitbekommen die du deinem AG zukommen lassen mußt. Also gehe ich stark davon aus das du SaZ bist/wirst.



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Mariner

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Re: Arbeitsbefreiung für Eignungstest als SaZ
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2007, 21:15:24 »

Hallo,



Woher kennen die meinen AG? In Düsseldorf haben die nicht danach gefragt und habe auch keine Auskunft über diesen gegeben.
Ich habe gedacht, wenn ich zum SaZ ernannt werde, schick ich die Kündung selber per Einschreiben zum ehemaligen AG.


Wenn du Eignungübender bist, bekommst du vorher ein Schreiben für deinen Arbeitgeber das du dort abgeben musst.


Darauf steht

Den bei Ihnen beschäftigten XXX

hab ich zu einer Eignungsübung ab 00.00.00 in die Bundeswehr einberufen.
Gemäß §1 ( 1) des Eignungsübungsgesetzes vom 20.01.1956 ( BGBL I, S. 13 )

Während der Eignungsübung ruht das Arbeitsverhältnis bis zur Dauer von 4 Monaten.
Das Nähere bitte ich dem Eignungsübungsgesetz bzw. dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen.

Den Beginn und das Ende der EÜ teilt Ihnen der einstellende Truppenteil rechtzeitig mit.


So wars zumindest 1993, ich denke das ist ein Formschreiben an dem sich nicht allzuviel geändert haben dürfte.

Gruß Mariner ;)

« Letzte Änderung: 27. Oktober 2007, 23:41:13 von Mariner »
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Fiestaman

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Re: Arbeitsbefreiung für Eignungstest als SaZ
« Antwort #7 am: 28. Oktober 2007, 01:25:15 »

Es gibt inzwischen das "Merkblatt für Arbeitgeber". Dies bekommt der EÜ mit und muß es seinem AG aushändigen.

Dazu kommen noch zwei Formular für die Versicherung, welche auch vom AG ausgefüllt werden müssen. Diese sind vom AG an die Krankenversicherung zu senden. Damit Kranken- und Pflegeversicherung während der EÜ ruhen.

Und dann gibt es noch den Zettel, welcher auch vom AG ausgefüllt werden muß, worauf der Urlaub verzeichnet wird (bisher genommener und noch zustehender Urlaub) Welcher mit Firmenstempel und Unterschrift abgezeichent werden muß!

Diesen Zettel wie du in meinst Mariner kenne ich in der Form nicht. Dem AG ist bei Bedarf eine Kopie der Aufforderung zum Dienstantritt bzw. Einberufung zur Eignungsübung auszuhändigen.

Ich glaube das war soweit alles.
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Charlie

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Re: Arbeitsbefreiung für Eignungstest als SaZ
« Antwort #8 am: 28. Oktober 2007, 10:07:37 »

Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung und einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Einstellungsdienstgrad Stuffz FA Fd. Also EÜ.
Dann sollten die Unterlagen bei meinem Einberufungsbescheid Anfang des Jahres mit dabei sein.

Danke für die ausführlichen Informationen :)

Schönen Sonntag

Gruß Charlie
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