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Autor Thema: Bw-Sportanzug privat tragen?  (Gelesen 27424 mal)

Pionier

  • Gast
Bw-Sportanzug privat tragen?
« am: 23. April 2004, 11:49:46 »

Hallo!

Ich hab auch ne Frage die mit dem Thema Sportanzug zu tun hat:

Darf man als Reservist (Allg. Reserve) auch privat beim Joggen oder beim Fußballtraining und auf dem Weg dorthin den Sportanzug tragen? Komische Frage, ich weiß, aber da ich noch einen Sportanzug aus meiner Wehrdienstzeit habe (RangerShop machts möglich), möchte ich den schon gerne tragen. Die ZDV 37/10 erlaubt ja das Tragen des Sportanzugs außerdienstlich, oder liege ich da falsch?

Bin ich als Reservist eigentlich verpflichtet den Anzug auch vorschriftsmäßig zu tragen, oder kann ich den als Zivilperson anziehen wo und wie ich möchte. In Bw-Shops ist der ja ohne Probleme zu bekommen und folglich kann er auch von Menschen getragen werden, die mit der Bw nichts am Hut haben. Nach meinem Verständnis ist der Aufnäher mit Schriftzug und Adler auch kein Hoheitsabzeichen, was das Targen verbieten würde...

Die Bundeswehr und ihre Anzugsordnung, das ist wie so vieles nur was für Juristen. Aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen :)

Danke für eure Antworten und mit kameradschaftlichem Gruß!

Sören
OG d.R.

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Kobold

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #1 am: 23. April 2004, 11:59:34 »

Also, die Jacke des Sportanzugs hab ich schon auf Konzerten und in Clubs gesehen...
Ich weiss zwar nicht, ob das Tragen des kompletten Sportanzugs, korrekt nach ZDv, juristisch gestattet ist, aber im Zweifelsfall würde ich es trotzdem tun.
Es ist schließlich nur ein Sportanzug...
Keiner würde bei dem Anblick auf die Idee kommen "Oh, ein aktiver Soldat, hm, natürlich auch mit dessen rechtlicher Stellung"...

Ist sowieso eher ungewöhnlich, dass jemand diesen Sportanzug privat tragen will  ;)
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Pionier

  • Gast
Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #2 am: 23. April 2004, 12:18:03 »

Ist auch mehr so just for fun und wo kriegt man heute schon nen Trainingsanzug für 10 Euro?! ;)

Wenn ich ihn schon hab, dann kann ich ihn auch anziehen. Nur will ich eben verhindern mich damit "in die Brennesseln zu setzten" :)
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schlammtreiber

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #3 am: 23. April 2004, 13:24:54 »

Frank, Dein Zug  ;D
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Helft mit, daß es so bleiben kann

Barbarossa

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #4 am: 23. April 2004, 14:11:35 »

Stellst du die Frage denn in jedem BW-Forum?  ;D
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F_K

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #5 am: 23. April 2004, 14:55:14 »

Hallo Kameraden,

einfach mal Ziffer 266, ZDV 37/10 lesen ...

... lesen bildet bekanntlich ...  ::)  ::)

Was das StGB angeht, bezweifle ich auch mal, das hier eine Uniform im Sinne des § vorliegt, aber Rechtsauskünfte einfach beim Anwalt einholen ...
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Pionier

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #6 am: 23. April 2004, 15:19:36 »

@ Barbarossa: Da hat mich wohl einer erwischt ;) Dachte mir einfach je mehr Antworten, desto besser...

@ Frank: Das lesen bildet weiß ich auch, danke für den Tipp ;) War mir nur nicht sicher, ob das auch auf RESERVISTEN anzuwenden ist und ob man als RESERVIST den Anzug überhaupt vorschriftsmäßig zu tragen hat.

Danke für eure Antworten!
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Kurtz

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #7 am: 25. April 2004, 18:28:00 »

Zitat
Ist auch mehr so just for fun und wo kriegt man heute schon nen Trainingsanzug für 10 Euro
Mit der Rechtsauskunft beim Anwalt wird der Preis für den Heissgeliebten Bw Sportanzug natürlich nochmal in die Höhe getrieben. ;D
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Die Ebbe und die Flut des weiten Atlantiks,die Drift der Kontinente,die verschiedenen Positionen der Sonne auf ihrer täglichen Bahn;dies sind nur einige von den Dingen die ich in meiner Welt kontrolliere.

Pionier

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #8 am: 26. April 2004, 11:08:44 »

Einen Anwalt zu fragen wär auch glaub ich das letzte, was ich tun würde. Ich wills ja mit meiner Wissensbegierigkeit nicht übertreiben ;)

Und selbst wenn ich mit dem Tragen gegen Vorschriften verstoßen SOLLTE, was ich so nicht glaube, werden die mich nicht gleich ins "Cafe Viereck" stecken... Denn nach meiner Interpretation von Ziffer 266, ZDV 37/10 tu ich nix unrechtmäßiges, vielmehr leiste ich meinen Beitrag zur Verbundenheit zwischen Bevölkerung und BW :)
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Kurtz

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #9 am: 26. April 2004, 16:59:45 »

Das glaub ich auch ;D
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Die Ebbe und die Flut des weiten Atlantiks,die Drift der Kontinente,die verschiedenen Positionen der Sonne auf ihrer täglichen Bahn;dies sind nur einige von den Dingen die ich in meiner Welt kontrolliere.

PzGren

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #10 am: 26. April 2004, 21:01:41 »


Und selbst wenn ich mit dem Tragen gegen Vorschriften verstoßen SOLLTE, was ich so nicht glaube, werden die mich nicht gleich ins "Cafe Viereck" stecken... Denn nach meiner Interpretation von Ziffer 266, ZDV 37/10 tu ich nix unrechtmäßiges, vielmehr leiste ich meinen Beitrag zur Verbundenheit zwischen Bevölkerung und BW :)

Das Problem mit den Interpretationen ist nur, daß vor Gericht die eigene Interpretation eines Sachverhalts oder eines Gesetztes weitgehend unberücksichtigt bleibt und man von der Interpretation des Richters abhängig ist. Und wenn der nun die Verbundenheit nicht so erkennen will, ...

Wie sagt ein Freund (Anwalt) so treffend: In Lebensgefahr und vor Gericht bist Du in Gottes Hand  ;D
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Es gibt keinen Frieden für die Furchtsamen und Uneinigen. (Charles de Gaulle)

hurra_die_gams

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #11 am: 27. Juli 2004, 13:48:01 »

Zitat
War mir nur nicht sicher, ob das auch auf RESERVISTEN anzuwenden ist und ob man als RESERVIST den Anzug überhaupt vorschriftsmäßig zu tragen hat.

Seltsame Frage! Ein Reservist, der z.B. zu einer WÜ einberufen wird, ist genauso Soldat wie der aktive - mit allen Rechten und Pflichten. Auch wenn die aktive Truppe den Reservisten etwas schief anschaut, ändert das nichts an der Tatsache. Demenstprechend sollte auch die Einstellung des Reservisten zu Zeiten außerhalb des Dienstverhältnisses sein.
Fazit: Wann immer der Soldat/Reservist einen Anzug trägt, der ihn als "Mitglied" der Streitkräfte kennzeichnet, unterliegt er den Regeln der Wohlverhaltenspflicht (äußeres Auftreten/ Kleiderordnung etc.) um negative Rückschlüsse auf die BW zu vermeiden.
Ein Zivilist, der Personen in Uniform oder auch Sportanzug sieht, kann nicht unterscheiden ob es Reserve oder Aktive Teile sind.

Horrido!
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Pickhardt

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #12 am: 22. April 2005, 15:42:30 »

Habe die gleiche Diskussion gerade mit einem Kameraden der Feldjäger.
Wir kommen auch auf keinen einheitlichen Standpunkt.

Er sagt nein ist nicht und die Feldjäger würden in dieser Situation falls sie dies sehen eingreifen. Ich berufe mich auf 73_10 Ziffer 266 und sage das es erlaubt ist.
Wobei natürlich zu klären ist ob außerdienstlicher Sport auf umschlossene militärische Anlagen beschränkt ist ?
Fakt ist in der ZDv steht nichts über einschränkungen.
Daher behaupte ich das man auch privat den Anzug in seiner Grundform tragen darf.
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angemon

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #13 am: 22. April 2005, 21:02:57 »

also, ich bin noch Zivilist, trage den Anzug aber oft (zum Fahrrad fahren oder zu Haus). finde das cool.
als ich vorgestern meinen Vater auf SAR-Bereitschaft besucht habe, und den Anzug trug, hat der OG an der Schranke wohl auf einen Gegengruss gewartet :P
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F_K

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #14 am: 23. April 2005, 09:52:21 »

@ Angemon:

Der Sportanzug der Bundeswehr IST EINE UNIFORM der Bundeswehr, das sagt die Vorschrift ZDV 37/10 eindeutig aus.

Diese Vorschrift gilt natürlich nicht für einen Zivilisten, es bleibt aber eine Uniform.

Das UNBERECHTIGTE Tragen von Uniformen ist eine STRAFTAT. (Siehe §132 a StGB).

Lieber Angemon: Du begehst also eine Strafttat. Macht sich jemand die Mühe das mal anzuzeigen, ist es zwar keine "große" Sache, wird aber wohl eine Einstellung mit Geldauflage nach sich ziehen, mit VIEL GLÜCK wird es ohne Geldauflage eingestellt, mit VIEL PECH (und bei mangelnder Einsicht bzw. schlechter Einlassung) kann auch eine Geldstrafe bei "rumkommen".

(Wohlgemerkt: Angemon ist ZIVILIST, und damit immer UNBERECHTIGT eine UNIFORM der BW zu tragen).

Anders ist es, wenn nur UNIFORMTEILE, z. B. nur die Sportjacke getragen wird, dann ist es eindeutig, das hier NICHT der Eindruck einer Uniform erweckt wird.

... und der §132 stellt das REINE TRAGEN der Uniform unter Strafe, d. h. es muss nichts weiteres dazutreten, wie Betrug oder Amtsanmaßung, es "reicht" das Tragen der Uniform in der Öffentlichkeit.

Öffentlichkeit können bereits 3 Personen sein  ;D

(Meine Aussage von vor einen Jahr ist nicht ganz richtig gewesen, aber ne Rücksprache mit Amtsanwälten (das sind die Vertreter der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht, also diejenigen, die solche Anklagen schreiben und vor Gericht vertreten, bildet doch ungemein ..  8)  )
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