@ Angemon:
Der Sportanzug der Bundeswehr IST EINE UNIFORM der Bundeswehr, das sagt die Vorschrift ZDV 37/10 eindeutig aus.
Diese Vorschrift gilt natürlich nicht für einen Zivilisten, es bleibt aber eine Uniform.
Das UNBERECHTIGTE Tragen von Uniformen ist eine STRAFTAT. (Siehe §132 a StGB).
Lieber Angemon: Du begehst also eine Strafttat. Macht sich jemand die Mühe das mal anzuzeigen, ist es zwar keine "große" Sache, wird aber wohl eine Einstellung mit Geldauflage nach sich ziehen, mit VIEL GLÜCK wird es ohne Geldauflage eingestellt, mit VIEL PECH (und bei mangelnder Einsicht bzw. schlechter Einlassung) kann auch eine Geldstrafe bei "rumkommen".
(Wohlgemerkt: Angemon ist ZIVILIST, und damit immer UNBERECHTIGT eine UNIFORM der BW zu tragen).
Anders ist es, wenn nur UNIFORMTEILE, z. B. nur die Sportjacke getragen wird, dann ist es eindeutig, das hier NICHT der Eindruck einer Uniform erweckt wird.
... und der §132 stellt das REINE TRAGEN der Uniform unter Strafe, d. h. es muss nichts weiteres dazutreten, wie Betrug oder Amtsanmaßung, es "reicht" das Tragen der Uniform in der Öffentlichkeit.
Öffentlichkeit können bereits 3 Personen sein
(Meine Aussage von vor einen Jahr ist nicht ganz richtig gewesen, aber ne Rücksprache mit Amtsanwälten (das sind die Vertreter der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht, also diejenigen, die solche Anklagen schreiben und vor Gericht vertreten, bildet doch ungemein ..
)