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Autor Thema: Bw-Sportanzug privat tragen?  (Gelesen 27250 mal)

Slider

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #15 am: 23. April 2005, 10:57:49 »

Ich hab den Sportanzug ja nicht mal IM DIENST korrekt getragen.
Uns wurde schon inder AGA erlaubt mit privaten Sachen (dienstlich) zu laufen. Und es hat keinen interessiert ob man nur die Hose oder nur die Jacke anhatte.

Aber mal eine andere Sicht:
Ich sehe das mit dem Sportanzug für Zivilisten genauso. Ein Zivilist dürfte den Anzug nicht tragen (in der Öffentlichkeit).
Aber müsste man dann nicht die Verkäufer solcher Teile belangen können. Ich meine, wäre es nicht sinnvoll nur "entmilitarisierte" Uniformteile frei verkäuflich zugänglich zu machen. Also Feldhemden ohne Deutschlandflagge, Sportjacke ohne Adler, usw.
Schließlich unterstützt ja der Verkäufer einer Uniform auch irgendwie deren rechtswidrigen Gebrauch.

Ich hoffe man kann mir folgen.
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F_K

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #16 am: 23. April 2005, 12:35:08 »

Hallo Slider,

mal immer schön die Kirche im Dorf lassen.

Küchenmesser und Äxte sind FREI verkäuflich, auch wenn damit Gewaltverbrechen begangen werden können und auch werden. Und Gewaltverbrechen sind Verbrechen und nicht ein "nicht so schlimmes" Vergehen.

Es ist also nicht sinnvoll, den Verkauf von Uniformteilen unter Strafe zu stellen oder sonstwie einzuschränken.

Oder anderes Beispiel: Das "reine" Verstellen des Kilometerstandes am Tacho ist derzeit NICHT strafbewehrt (wobei das in der Diskussion ist), wird allerdings dieser zu niedrige Kilometerstand beim Verkauf / Leasing angegeben, liegt STRAFBARER Betrug vor.

SOLLTE allerdings der Verkäufer / Leihgeber der Uniform WISSEN, da mit dieser Uniform Straftaten begangen werden sollen, dann kann BEIHILFE oder MITTÄTERSCHAFT vorliegen.
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Piet

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #17 am: 23. April 2005, 12:37:23 »

Folgen schon, aber:

Der Messerverkäufer unterstützt ja auch nicht den rechtswidrigen Gebrauch seiner Messer, wenn jemand damit einen Menschen tötet.

Die Feldbluse kannst Du auch mit Deutschlandfähnchen ganz normal tragen. Es geht ja nur darum, ob die Uniform dazu geeignet ist, für echt gehalten zu werden. Wenn sich jemand zu ner Army-Hose und Sneakern eine deutsche Feldbluse trägt, wird man dies nicht für eine echte Uniform halten. Wenn er dagegen alles vorschriftmäßig trägt, sogar die Hosengummis nutzt etc., sieht das schon anders aus.

Genauso beim Sportanzug. Wenn jemand in der Disko mit der Jacke rumläuft, wird das keiner für eine echte Uniform halten, sondern nur für einen Teil einer Uniform, den man zivil trägt. Wenn Du dagegen den SpA vollständig und ordnungsgemäß trägst, erweckst Du doch den Eindruck eines Soldaten, da der SpA ja offiziell Uniform ist und somit z.B. auch zum militärischen Gruß verpflichtet.
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angemon

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #18 am: 23. April 2005, 15:26:30 »

naja, eigentlich habe ich ja nur mal die jacke getragen (in verbindung mit jeans) oder nur die hose (in verbindung mit t-shirt).

in österreich bei einer jugendfreizeit (bundeswehr-sozialwerk) habe ich aber kompl. getragen. dort gilt aber auch nicht dt. gesetz  ;D
naja, da ich eh ab 1.6. SaZ bin und der anzug von meinen vater ist (Hauptmann) wird mir da schon keiner an karren pinkeln.
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schlammtreiber

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #19 am: 25. April 2005, 08:28:01 »

dort gilt aber auch nicht dt. gesetz  ;D

Vorübergehend nicht, aber wir arbeiten am Anschluß  ;D
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Doug H.

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #20 am: 25. April 2005, 13:37:16 »

um das mal klarzustellen:
laut reibert o. zdv ist dem soldaten ist das tragen von uniformteilen zusammen mit zivilkleidung nicht gestattet.
dafür darf er aber wenn ich das richtig verstehe den sportanzug in und außerhalb des dienstes tragen.
einer zivilperson ist das tragen einer kompletten uniform nicht gestattet bzw. ist strafbar , jedoch ist das tragen von uniformteilen gestattet oder?
also als zivilst kann ich eine bw-feldbluse zusammen mit jeans tragen, oder mach ich mich da strafbar ???
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Anubis

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Re:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #21 am: 26. April 2005, 19:39:32 »

In Bw-Shops bekommt man ALLES ohne Probleme... Das tragen kann aber für einen Zivilist oder eines a.D.`s ziemlich Problemreich werden.

Gemeint ist komplette Uniformierung. Mit dem Sportanzug ist das so eine Sache... hm also aus meiner Erfahrung her, (habe den kompletten Sportanzug, auch nicht wirklich oft getragen - eher in Kombination mit zivilen Kleidungsstücken z.B. Bw T-Shirt und ziv. Sporthose) Aber immer auf Militärgelände - uns wurde das tragen des BW-Sportanzuges außerdienstlich untersagt.

Vielleicht sollte man mal ein neues Forum eröffnen in Sachen "Tragen von militärischen Kleidungsstücken im Zivilen"

Das ist nämlich so eine Sache ?laut Gesetz? könnte man doch schon Leute ärgern, die z.B. das Hoheitsabzeichen an ihrem Parka nicht abgenommen haben,oder wie ??? Und was ist mit Schulterklappen - wenn nun ein ziviler Spaßvogel mit der Feldbluse samt Abzeichen aber mit Jeans auf einem Konzert geht - wie wird das dann gehandelt?  

Ich glaube da sollte man mal ein Forum aufmachen. Auch für aktive Soldaten - was ist denn wenn du schnell irgendwo nach Dienst hinmußt und es regnet wie Schwein draußen - und du hast keine ziv. Regenjacke und ziehst deine Flecktarn-Nässeschutzjacke über? Ohne Schulterklappen, versteht sich! Was ist dann? Pflicht zur Gesunderhaltung oder Univil?!
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Rechtskundiger

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Antw:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #22 am: 28. Dezember 2020, 23:52:30 »

Der Bundespräsident legt nach § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes die Uniform der Soldaten der Bundeswehr fest.
Die "Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten"(letzte Fassung BGBl 1996, 746) enthält drei Uniformarten (Anzugsarten), die vom BMVg nicht abgeändert werden dürfen: Dienstanzug, Gesellschaftsanzug und den Kampfanzug. Rahmen dieser Festlegung kann das BMVg weitere Regelungen treffen. Der Sportanzug der Bundeswehr ist damit - unabhängig von Bestimmungen der Bundeswehr- keine Uniform der Bundeswehr.
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tank1911

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Antw:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #23 am: 29. Dezember 2020, 15:56:40 »

Damit wäre das 15 Jahre später auch geklärt  ;)
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F_K

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Antw:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #24 am: 29. Dezember 2020, 16:04:03 »

Nur, wenn der "Rechtskundige" erläutern kann, wie er zu dieser Ansicht kommt - und es zwingend ist.

(Andere Meinung: Nebem dem Kampfanzug ist mindestens auch der Feldanzug eine Uniform - und diese gibt es in mehreren Ausführungen).
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Rekrut84

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Antw:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #25 am: 29. Dezember 2020, 16:17:24 »

Nur, wenn der "Rechtskundige" erläutern kann, wie er zu dieser Ansicht kommt - und es zwingend ist.

(Andere Meinung: Nebem dem Kampfanzug ist mindestens auch der Feldanzug eine Uniform - und diese gibt es in mehreren Ausführungen).

Kampfanzug ist der Oberbegriff. Unter ihm finden sich der Feldanzug, der Bord- und Gefechtsanzug und der Flugdienstanzug.

Interessanter finde ich in der besagten Anordnung folgenden Passus.
„ Am Kampfanzug, Tarndruck, werden auf den Aufschiebeschlaufen an Stelle der silberfarbenen Dienstgradabzeichen schwarzfarbene Dienstgradabzeichen getragen.“
Man sieht ja immer wieder Kameraden, die eben doch mit silbernen/weißen Dienstgradabzeichen am Feldanzug herumlaufen. Mein Stand war, dass diese vor einigen Jahren abgeschafft bzw. nicht mehr ausgegeben und noch eine zeitlang durch einen Erlass geduldet wurden, aber jetzt zu lesen, dass es nicht nur ein Verstoß gegen die Anzugordnung sondern auch noch geben eine Anordnung unseres Staatsoberhauptes dargestellt, ist doch eine andere Hausnummer. Wobei man ja sieht, dass keinen juckt.

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KlausP

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Antw:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #26 am: 29. Dezember 2020, 16:49:34 »

Zitat
... Wobei man ja sieht, dass keinen juckt. ...

Genauso wenig, wie die Aufschiebeschlaufen in Tarndruck.
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F_K

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Antw:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #27 am: 29. Dezember 2020, 16:53:43 »

.. und die Fliegerkombination Tropen.

Schlüssiger ist, dass der Präsident die Grundzüge festlegt, und die Ausgestaltung im Detail abgeschichtet hat (und sich deshalb Änderungen der Anzugordnung ja immer vorliegen lässt, bzw. diese unter Genehmigungsvorbehalt gestellt sind).

@ Rekrut84: / @ Klaus:

Bei meinem letzten Einsatz gab es eine kurze Diskussion (die ich nicht gestartet habe - Diskussion hier als Begriff für eine Befehl der Kontingentführung), ich habe nur den "geschichtlichen" Hintergrund geliefert - danach wurden dann keine weißen Dienstgradabzeichen mehr getragen (bis auf dieses "Detail" waren die Anzüge schon vorher "sauber").
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Rekrut84

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Antw:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #28 am: 29. Dezember 2020, 17:13:52 »

.. und die Fliegerkombination Tropen.

Korrekt, die gehört auch dazu.

Schlüssiger ist, dass der Präsident die Grundzüge festlegt, und die Ausgestaltung im Detail abgeschichtet hat (und sich deshalb Änderungen der Anzugordnung ja immer vorliegen lässt, bzw. diese unter Genehmigungsvorbehalt gestellt sind).

So ist es auch. Art. 2 Abs. 2 der besagten Anordnung:
„Ich übertrage die Befugnis zur Bestimmung der Uniform der Soldaten - mit Ausnahme der in Absatz 1 genannten allgemeinen Kennzeichen, Anzugarten und Dienstgradabzeichen - dem Bundesminister der Verteidigung mit der Maßgabe, daß Änderungen oder Neueinführungen erst nach meiner zustimmenden Kenntnisnahme erfolgen.“

Bei meinem letzten Einsatz gab es eine kurze Diskussion (die ich nicht gestartet habe - Diskussion hier als Begriff für eine Befehl der Kontingentführung), ich habe nur den "geschichtlichen" Hintergrund geliefert - danach wurden dann keine weißen Dienstgradabzeichen mehr getragen (bis auf dieses "Detail" waren die Anzüge schon vorher "sauber").

Da mir der geschichtliche Hintergrund nicht bekannt ist, wäre es nett, wenn du ihn mir kurz erläutern könntest.
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F_K

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Antw:Bw-Sportanzug privat tragen?
« Antwort #29 am: 29. Dezember 2020, 17:28:54 »

"Geschichtlich" meint hier die Fortentwicklung der Vorschrift.

- "Damals" gab es "rein grüne" (olivgrün) Feldanzüge, dazu gab es "weisse" Dienstgradabzeichen auf oliven Schlaufen.
- in den 1990iger Jahren wurde dann nach und nach 5farb Tarndruck eingeführt, dazu gab es dann "schwarze" Dienstgradabzeichen (auf olivem Tuch).

(- "Deppen" meinten dann, es wäre doch besser, ein 5farbTD als Grundtuch zu  nutzen)

- Übergangsweise durften die weissen Dienstgradabzeichen "aufgetragen" werden
- Die Übergangszeit ist allerdings seit ca. 15 Jahren vorbei.
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