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Autor Thema: Gibt es irgendwelche Förderungen?  (Gelesen 1617 mal)

Tatti

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Gibt es irgendwelche Förderungen?
« am: 24. April 2004, 10:43:06 »

Hallo

Ich bin gerade in der AGA und meine Kaserne ist sehr weit weg von zuhause ca. 400 Km. Bisher bin ich immer mit dem Auto gefahen, dieses wird mir aber ein wenig teuer, da ich etwa jede Woche 70€ spritkosten habe.

Mit dem Zug bin ich aber Sontags etwa 7,5h unterwegs und Freitags wäre ich erst Samstag früh um 8.00 Uhr zuhause.

Ich denke diese Zugverbindung ist nicht zumutbar.

Kann ich da irgendein Antrag stellen?

MFG Tatti
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RayT

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Re:Gibt es irgendwelche Förderungen?
« Antwort #1 am: 24. April 2004, 13:02:48 »

soweit ich weiss gibs nur die Entfernungspauschale für GWDLer.Fahrtkostenerstattungen bekommst du nur für dienstliche Fahrten z.B. zu Lehrgängen.
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Tatti

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Re:Gibt es irgendwelche Förderungen?
« Antwort #2 am: 25. April 2004, 11:35:38 »

Gibt es da wirklich nix.

Ich fühle mich zu den anderen etwas Benachteiligt wenn ich die Bahnstrecke die umsonnst ist nicht nutzen kann, weil die Fahrzeit einfach zu lange ist.

Ich werde mal in der Kompanie nachfragen.

MFG Michael
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Baldy

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Re:Gibt es irgendwelche Förderungen?
« Antwort #3 am: 25. April 2004, 12:03:10 »

Hi!

Da musst du mal zu deinem ReFü gehen.
Meiner hatte uns in der AGA erzählt, es werden Fahrtkosten erstattet, wenn die Strecke zwischen Heimatort und Kaserne mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur in einer unzumutbaren Zeit zurückgelegt werden kann.
Meiner Meinung nach ist die Ankunft Samstag Morgen unzumutbar. Wie das allerdings die Bundeswehr sieht........
Ich glaube, 7 Stunden wurden noch als zumutbar angesehen.

Das Ganze habe ich nur noch so wage im Kopf, da es schon 2 Jahre her ist, aber wenns ein guter ReFü ist, dann wird er sich da schon auskennen.
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Baldy, StUffz d.R.

mib

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Re:Gibt es irgendwelche Förderungen?
« Antwort #4 am: 25. April 2004, 13:23:47 »

Reisebeihilfe für Fahrt per PKW (Versuch der Zusammenfassung nur der für diesen Fall relevanten Punkte / VMBl 1990 S. 322, 382 mit diversen Änderungen):

a) für die Fahrt zwischen Dienstort und günstiger gelegenem Tarifpunkt (Bahnhof) bei nicht zeitgerechter (u.A. Wartezeit insg. >3Std.) oder nicht regelmäßiger Verbindung
b1) für die Fahrt zwischen Dienstort und Wohnort wenn
- kein oder nicht zeitgerechte Verbindung (s.o.) und!!
- Entfernung zum nächstgünstigsten Tarifpunkt >= Entfernung zum Wohnort
alternativ:
b2)Fahrtzeitüberschreitung bei Strecken:
bis 50 km mehr als 4 Stunden,
über 50 bis 100 km mehr als 5 Stunden,
über 100 bis 150 km mehr als 6 Stunden,
über 150 bis 200 km mehr als 7 Stunden,

mib
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Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.
 

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