@ PzGren,
prima, da sind wir ja einer Meinung ...
Ich wollte lediglich deutlich machen, das das STRAFRECHT in aller Regel (mal ohne die Ausnahme Rechtfertigungen usw., wobei Du vermutlich nicht andeuten wolltest, das es solche Rechtfertigungen auch unter einem StGB gibt, das demokratisch zustandegekommen ist und weltweit als "gut" gilt
) BÖSES Verhalten als verhaltensethisch "falsches" Verhalten unter Strafe stellt.
Daneben gibt es aber eine Menge Verhaltensweisen, die nicht strafbar, aber trotzdem "nicht nett", bzw. nur "leicht" BÖSE sind.
Ich denk aber, es ist deutlich geworden, das von einem Soldaten / Reservisten mehr als nur nicht strafbares Verhalten verlangt wird.
Im Gegenteil: Von einem Soldaten ist vorbildliche Pflichterfüllung zu erwarten.
Dies ist im SG auch so festgelegt, und sicher rechtssicher ...
Und das wirklich "tolle" an Disziplinarmaßnahmen ist ja, das nur das falsche bzw. nicht richtige Verhalten im Tenor erscheinen muss, es darf nicht mal der verletzte § aufgeführt werden
Anmerkung am Rande:
Ich lerne auch DAZU, und lasse mich deshalb erst garnicht auf die Diskussion ein, ob ein solcher Anzug (wie von U. Kaiser beschrieben) den nun eine "Uniform" ist oder nicht ...
.. darüber ließe sich trefflich streiten, insbesondere da es dazu wohl keine Kommentierung gibt ...
Es spielt aber in der Praxis keine Rolle, da solche Verfahren (wenn nichts anderes dazukommt und der Täter reuig ist) eh eingestellt werden ....
(Und da meine Frau das einstellen würde, selbst wenn eine Uniform vorliegt ... bringt es wirklich nichts, über solche Gedankenspiele zu diskutieren ... )