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Autor Thema: Nichttauglichkeit als Sanitäter - warum und kann ich Widerspruch einlegen?  (Gelesen 4582 mal)

Karlsson

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Guten Tag erst einmal an alle, die freundlicherweise sich dazu entschlossen, mein Problem anzuschauen und gegebenenfalls zu antworten.

Meiner Bewerbung als SanOA wegen wurde ich für heute morgen nach Arnsberg, Westfalen, ins KWEA beordert, da die Kapzitäten der anderen Institution, zu der ich eigentlich hätte gehen müßen als SaZ-Bewerber, offenbar vollkommen belegt waren.
Ich unterziehe mich dort also der Eignungsuntersuchung und -feststellung (was gottseidank nicht acht, sondern nur drei Stunden dauerte) und alles, was ich dort tat, schien ersteinmal positiv:
Der Computertest ergab einen Wert von 1,4 oder so, ganz genau habe ich nicht verstanden, was mir diese Zahl sagen will, Sehtest bescheinigte mir 100%ige Sehfähigkeit, der Rest verlief auch recht gut, nur die Größe disqualifizierte mich für die Verwendung im Wachbattailon.
Dann aber kam die Ernüchterung:
Ganze zwanzig Tätigkeiten sind auf dem Zettel markiert, und unter den Arbeiten, für die ich nicht zu verwenden sei, befinden sich ausgerechnet W000, W100, W200 und W400, also abgesehen von Zahnmedizin und Optik alles, was mit Medizin zusammenhängt.
Mir wurde gesagt, dies rühre daher, daß ich einige Allergien und eine Fructoseintoleranz vorzuweisen hatte, aber ich verstehe nicht, wie Katzenhaare, Pollen oder Fruchtzucker meine mögliche Tätigkeit als Mediziner beeinflussen sollten oder warum dies nur als Human-, nicht aber Zahnmediziner der Fall sein sollte.
Kann ich gegen diese Einschätzung einen Widerspruch einlegen, um doch noch als SanOA in Frage zu kommen?
Wäre für jeden Ratschlag sehr dankbar.

Grüße,
Marcel
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Mariner

  • Gast

Hallo,

natürlich kannst du gegen die Einschätzung Widerspruch einlegen. Mit Glück wirst du nochmal zu weiteren Medizinischen Untersuchungen eingeladen.

Ob du danach tauglich bist für den SanDienst als SanOA oder gar noch mehr Einschränkungen vorzuweisen hast, kann dir hier keiner sagen, da hier keiner Mediziner ist.

Und selbst wenn, die Einschätzung der Tauglichkeit für diese Bereiche unterliegt ausschließlich den BW Ärzten. Viel Glück.

Gruß Mariner ;)
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F_K

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Naja,

ich bin zwar kein Mediziner, logisch denken kann ich trotzdem.

Ein Allergiker bekommt sehr schnell ZUSÄTZLICHE Allergien, insbesondere, wenn er VIELEN verschiedenen Krankheiten / Substanzen ausgesetzt ist.

Ärzte haben sehr viel mit Kranken zu tun ...

Ob das im EINZELFALL eintritt, ist unerheblich. Der Bundeswehr ist einfach das Risiko zu hoch, deshalb der Ausschluß.

Klar kannst Du Widerspruch einlegen, viel Erfolg.

(Ein Zahnmediziner hat mit "Allgemeinkranken" nichts zu tun, hat also kein so hohes Risiko, anderen Krankheiten ausgesetzt zu sein ..., gleiches gilt wohl für einen Augenarzt).
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Mariner

  • Gast

Hallo,



(Ein Zahnmediziner hat mit "Allgemeinkranken" nichts zu tun, hat also kein so hohes Risiko, anderen Krankheiten ausgesetzt zu sein ...,

Da ich in dem Bereich bereits gearbeitet habe, kann ich dir sagen das ein Zahnmediziner ein extrem hohes Risiko hat Krankheiten ausgesetzt zu sein. Er Arbeitet direkt am Patienten, kommt mit Speichel und Blut in Kontakt. Jedesmal.

Gruß Mariner ;)
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Friedherr

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Hallo,

also ich habe auch keine direkte Ahnung zum Thema Allergien, aber ich bin RettAss und noch im Rettungsdienst tätig.

Ich könnt es mir aus folgendem Grund vorstellen warum du keine Tauglichkeit als Humanmediziner  bekommst:

Stell Dir vor es ist Sommer, draussen ist es warm und du bis als Arzt bei einer Übung dabei. Jetzt kommt es zum Unfall und Du wirsd gebraucht. Plötzlich kriegst du eine Anaphylaxie mit Rötung, Nase läuft, Augen schwellen zu (was übrigens die leichte Form ist und bis zu schwerer Atemnot geht).
Was bitte bringt das dem Verunfallten??

Ausserdem hast du mit vielen Mitteln und Stoffen zu tun (wie übrigens ein Zahnmediziner auch, allerdings ist der nicht bei Akutnotfällen) und da könnten sich deine Allergien verschlimmern. Es fängt schon bei der harmlosen "Latexallergie" an.

Ich kann dir nicht sicher sagen ob du nicht doch ne Chance hast, aber es wäre ein Grund für mich dich nicht als Arzt tauglich zu schreiben.

Diese Ausführung ist meine Idee dazu, und nicht die der Bundeswehr!!!!!!!!

Hoffe du verstehst es ein bisschen.

Trotzdem viel Glück.

Friedherr
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Lieber Spät als nie !!

eyessmile

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Hi!
Aber es gibt doch eine Desensibilisierung, da dürfte es doch kein Problem mehr sein.
Ich war letztens beim WDB, da ich auch leichten Heuschnupfen habe, hab ich mich da gleich kundig gemacht und er meinte wenn man desensibilisiert ist, ist das no problem.
Bin kein Arzt aber ich möchte als Krankenschwester zur Bw.
Diese Aussage trifft sicherlich für alle zu.
 Gruß
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F_K

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@ Mariner:

ich habe ja keine Ahnung, bei was für einem Zahnarzt Du arbeitest, aber ich blute (als Patient) beim Zahnarzt doch eher selten bis gar nicht.

Um sich vor möglichem Kontakt mit Körperflüssigkeiten zu schützen, werden üblicherweise Handschuhe / Mundschutz getragen, ggf. sogar ein Gesichtsvisier.

Bisher war ich beim Zahnarzt noch NIE akut erkrankt oder ansteckend.

Ich kenne die genauen Ursachen ja nicht, es war von meiner Seite ja nur ein Erklärungsversuch, zumindest der Augenarzt hat ein noch geringeres Risiko, und sicher wie beim Zahnarzt in der Regel keine Akutpatienten.

Thema Heuschnupfen: Sicherlich kann man sich gegen wenige Allergien desensibilisieren, aber keine MEHRERE? (wohl eher nicht).

Unabhängig davon: Die Investition in einem Arzt ist SEHR HOCH, es gibt genügend Bewerber.

Wenn auch nur 2 oder 3 von 10 später eine Latexallergie bekommen, und damit AUSFALLEN, wird der Dienstherr das Risiko nicht eingehen, da er andere geeignete Bewerber hat.

Da spielt es keine Rolle, wenn man behauptet, "ich gehöre aber zu den 80%, wo nichts passiert ...".
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Huey

  • Gast

Zitat
Diese Aussage trifft sicherlich für alle zu.

Nein-tut sie nicht.

Wenn du es genau wissen willst, frag beim ärztlichen Dienst im KWEA nach.

Fakt ist: Die Bw legt ihre Einstellungsvorausetzungen selbst fest.
Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, wird nicht eingestellt.

Einen rechtlichen Anspruch auf eine Verwendung hast du ohnehin nicht.
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Mariner

  • Gast

Hallo,

@ Mariner:

ich habe ja keine Ahnung, bei was für einem Zahnarzt Du arbeitest, aber ich blute (als Patient) beim Zahnarzt doch eher selten bis gar nicht.

Um sich vor möglichem Kontakt mit Körperflüssigkeiten zu schützen, werden üblicherweise Handschuhe / Mundschutz getragen, ggf. sogar ein Gesichtsvisier.

Bisher war ich beim Zahnarzt noch NIE akut erkrankt oder ansteckend.


Das kommt drauf an was gemacht wird. Sicher blutet es nicht Literweise wenn er 2mm Karies entfernt. Bei einer Wurzelbehandlung blutet es da eher, natürlich auch nicht Literweise. Da Speichel Krankheiten übertragen kann ist der Zahnarzt akuter gefährdet als zb. ein Augenarzt. Das klar.

Der Mundschutz dient nicht nur dem Schutz des Arztes sondern auch des Patienten. ( Auch der Arzt kann mal Krank sein )

Das du noch nie aktut beim Zahnarzt erkrankt warst glaub ich. Aber es gibt auch Patienten mit HIV und Hepatitis Krankheiten. Nach  Behandlung eines Erkrankten muss der komplette Stuhl gesperrt werden und darf erst nach Desinfektion wieder benutzt werden. Hier besteht die größte Gefahr für Zahnmediziner. Und auch bei der BW ist trotz gründlicher Vorsorge keine Krankheit auszuschließen.

Und diese Erfahrung habe ich nicht nur von einem Zahnarzt sondern aus dem Zahn, - Mund und Kieferchirurgischen Klinikbereich.

Aber das würde vom Thema abschweifen. Zurück zu selbigem.

Gruß Mariner ;)
« Letzte Änderung: 11. November 2007, 09:17:35 von Mariner »
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Jäger

  • Gast

Moin erstmal !!!

Ich hatte so ein ähnliches prob zwar nicht als mediziener aber als Feldjäger. Ich hatte mich im ZnWg West als SaZ beworben und war halt auch alles so weit in ordnung bis dann meine ergebnisse beim einplaner waren und der mir sagte dass ich als Feldjäger beim bund nicht in frage komme gründe dafür nannte mir man aber nicht! Also rief ich in Bonn beim stab für Peersonalwesen an und der sagte mir man könne auf jeden fall einspruch einlegen. Gut gesagt getan alles hingeschickt mit einer bitte um nochmalige Untersuchung. Als ich dann das zweite mal dort war sagte man mir durch die Blume ich solle mich doch in Zukunft nicht beschweren da bei der Bundeswehr andere Richtlienien gelten und ein NOCH Zivilist wie ich dagegen eh nichts machen kann. Soviel zu demTehma Einspruch einlegen das bringt überhaupt nichts man verzögert damit nur den einstellungstermin und macht sich damit auch im ZnWg keine freunde.

Mfg Jäger
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