Das Wehrdienstverhältnis besteht solange mit allen Rechten und Pflichten, wie es besteht.
Zunächst mal ist der E-Bescheid wirksam und muss befolgt werden. WENN derjenige dann dagegen Einspruch einlegen würde, dann hätte er Erfolg und er würde entlassen. Bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Inmarschsetzung bleibt aber das Wehrdienstverhältnis bestehen.
Beispiel:
Ich (Beamter) werde einberufen. Das Wehrdiensrtverhältnis mit allen Rechten und Pflichten beginnt, sobald ich mich zum Dienst melde bzw. zu der zeit, die auf dem E-Bescheid genannt ist. Befehl und Gehorsam, freie heilfürsorge usw... Wenn ich dann 3 Tage später keine Lust mehr habe, stelle ich einen Antrag auf Entlassung. Bis die Entlassung verfügt ist, bleibt aber erstmal das Wehrdienstverhältnis aufgrund des E-Bescheids wirksam bestehen. Erst wenn die Entlassung verfügt und ich Inmarschgesetzt werde, endet mein Wehrdienstverhältnis.
So wie du die Situation beschreibst, wäre der E-Bescheid nie wirksam geworden, das ist aber nicht der Fall. Natürlich ist er wirksam, solange bis etwas anderes verfügt wird.