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Autor Thema: Verpflichtungsdauer  (Gelesen 1597 mal)

Zayzac21

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Verpflichtungsdauer
« am: 14. Februar 2008, 09:23:38 »

Hallo,

ich habe meinen Realschulabschluss, danach mein fachabi, danach mein gwd gemacht und jetzt bin ich dabei eine ausbildung abzuschließen.
Deshalb hab ich vor, ab diesem oktober als wiedereinsteller zurückzugehen und habe vor für 12 jahre eine feldwebellaufbahn zu durchlaufen, macht es da einen unterschied für was für eine zeit man sich verpflichten lässt?
also werden lieber wiedereinsteller genommen die bereit sind sich für 12 jahre verpflichten zu lassen als diejenigen die sich für beispielsweise 4 jahre verprlichten lassen möchten?

vielen dank im voraus für die antworten

guß
richard
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schlammtreiber

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Re: Verpflichtungsdauer
« Antwort #1 am: 14. Februar 2008, 09:46:57 »

SaZ4 als Feldwebel ist gar nicht möglich. Da kannst Du allenfalls als "Neckermann-Uffz" einsteigen.  Wenn du Feldwebelanwärter werden willst, sind m.W. 12 Jahre angesagt (man korrigiere mich wenn ich falsch liege)
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Markus82

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Re: Verpflichtungsdauer
« Antwort #2 am: 14. Februar 2008, 09:59:51 »

SaZ4- Feldwebel ist schon möglich, jedoch muss man schon einen fachbezogenen Meisterbrief besitzen, dann steigt man für 4 Jahre als Feldwebel ein.
Sonst hast du recht, gehts nicht
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...Bei einigen Beiträgen könnte ich mich "neukrank lachen"
 

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