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Autor Thema: Einstellungsverhinderung ?  (Gelesen 1841 mal)

Wutziiiiiiiii

  • Gast
Einstellungsverhinderung ?
« am: 28. Februar 2008, 11:38:58 »

Huhu
Ich gab mein Prüfgespräch nicht mit an, dass ich einmal beim Schwarfahren erwischt wurde, da ich im Augenblick auch nicht dran dachte.
Der Offizier fragte, was denn die Polizei so von mir weiss.
Im Endeffekt hat Schwarzfahren ja nichts mit der Polizei zu tun, ich habe deswegen auch nie ein Verwarnungsschreiben oder andere Dinge von der Polizei erhalten.

Wie läuft das nun ?
Ists schlimm ?
Danke
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StOPfr

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Re: Einstellungsverhinderung ?
« Antwort #1 am: 28. Februar 2008, 11:47:21 »

Wenn es bei einmaligem Schwarzfahren geblieben ist und Du das fällige Bußgeld auch sofort bezahlt hast, dann ist das Verschweigen m.W. kein Problem oder gar ein Einstellungshindernis.

Schlimm ist Schwarzfahren natürlich trotzdem; es schadet der Allgemeinheit. Als Soldat kannst Du Dir das gar nicht erlauben!
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Wutziiiiiiiii

  • Gast
Re: Einstellungsverhinderung ?
« Antwort #2 am: 28. Februar 2008, 12:10:19 »

Das ist es ja eben.
Der Automat am Bahnhof sponn und es gab kein Reisecenter.
Ich bin auch bevor der Zug losfuhr zu dem Lokführer und er meinte, dass ich das dem Schnaffner sagen solle.
So, er hat mir trotzdem 40 € aufgebrummt und später kam ein Brief der Deutschen Bahn, dass ich nur 20 zahlen soll.
Ein Bekannter, von Beruf Anwalt, sagte, dass das nicht zwingend für mich sei.
Und dann kam nach ein paar Monaten ein weiterer Brief, dass ich bitte 40 € zahlen soll, aber in einer anderen Sache - obwohl ich damals nie im Zug sass. Da hat sich wohl jemand ein beschissenen Scherz erlaubt, auch diese 40 € zahlte ich nicht.

Wie soll ich weiter verfahren, soll ich es nachträglich noch dem ZNwG melden ?
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BulleMölders

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Re: Einstellungsverhinderung ?
« Antwort #3 am: 28. Februar 2008, 12:57:47 »

Irgendwie klinkt das ganze für mich komisch.
Bisher scheint das noch kein meldenswerter Vorfall zu sein.
Was mich stutzig macht ist, dass ein Anwalt sagt dass das nicht zwingend sein.
Hast du den Ein-/Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung eingelegt?
Wenn nicht, dann könnte schnell ein relevanter Vorfall daraus werden, nämlich dann wenn die Bahn Anzeige wegen Beförderungserschleichung macht.
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StOPfr

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Re: Einstellungsverhinderung ?
« Antwort #4 am: 28. Februar 2008, 13:28:17 »

So, er hat mir trotzdem 40 € aufgebrummt und später kam ein Brief der Deutschen Bahn, dass ich nur 20 zahlen soll.
Ein Bekannter, von Beruf Anwalt, sagte, dass das nicht zwingend für mich sei.
Wenn die DB eine aus ihrer Sicht berechtigte Forderung einseitig auf 20 Euro reduziert dann ist das immer noch keine Aufforderung zu einer Spende  ;)! Ich meine, dass eine Zahlungsverpflichtung besteht oder dass der Forderung widersprochen werden muss.
Noch merkwürdiger kommt mir - ebenso wie Bulle Mölders - allerdings der zweite Fall vor. Gerade in einem Fall in dem man nicht betroffen ist, sollte man ganz schnell - ob mit befreundetem Anwalt oder ohne - den Sachverhalt darstellen um weitere Folgen auszuschließen.

Ich bleibe der Meinung, dass das bisher kein meldenswerter Vorfall ist. Du solltest Dich aber unverzüglich um Klärung der Angelegenheit bemühen, damit es gar nicht erst ein solcher Vorfall wird.
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Andi

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Re: Einstellungsverhinderung ?
« Antwort #5 am: 28. Februar 2008, 15:28:07 »

Wir reden hier von einem Straftatbestand (Erschleichen von Leistungen) und einem offensichtlich uneinsichtigen Bewerber.

Zitat
Der Automat am Bahnhof sponn und es gab kein Reisecenter.

Dann wendet man sich direkt an den Zugbegleiter - nicht an den Zugführer, wobei die Geschichte da schon ein "klein wenig seltsam" erscheint.
Kurzum, wenn du nicht bald zahlst wird die DB das ganze zur Anzeige bringen und dann wirst du das ganze im Bewerbungsverfahren melden müssen. Und solange das Verfahren dann läuft wirst du nicht eingestellt werden.

Gruß Andi
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