Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 24. April 2024, 14:01:17
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fragen zur möglichen Karriere bei der Bundeswehr  (Gelesen 6178 mal)

Der nette

  • Gast
Fragen zur möglichen Karriere bei der Bundeswehr
« am: 02. Juni 2008, 22:47:53 »

Hallo!

Ich habe eine Frage, die mir villeicht der ein oder andere beantworten könnte:

Ich überlege zur Bundeswehr zu gehen. Ich bin 18 Jahre alt und habe den erweiterten Hauptschulabschluss.

Nun kann ich ja im Herr bzw. als Unteroffizier anfangen. Ist es möglich, dass ich in die Besoldungsordnung A7 oder A8 komme? Wenn ja, welche Vorraussetzungen muss ich haben und wie lange würde es dauern bis man so eine "Beförderung" bekommen würde?

Besten Dank!
« Letzte Änderung: 04. Juni 2008, 08:45:48 von Dennis812 »
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Re: Fragen zu Karrie bei der Bundeswehr
« Antwort #1 am: 02. Juni 2008, 23:21:17 »

Nun kann ich ja im Herr bzw. als Unteroffizier anfangen.

Nein, wie kommst du darauf? Für eine Einstellung mit einem höheren Dienstgrad direkt als Unteroffizier benötigst du eine verwertbare Berufsausbildung. Du kannst dich für die Unteroffizierlaufbahn des Fachdienstes für 8 oder 12 Jahre bewerben, was eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr mit einschließt. Einstellungsdienstgrad Schütze (Besoldungsgruppe A3) Enddienstgrad maximal Stabsunteroffizier (A6 in seltenen Ausnahmefällen A7). Alleine mit deinem Hauptschulabschluss hast du allerdings keine großen Chancen, da du dich gegen Abiturienten und realschüler durchsetzen müsstest.
Abgesehen davon heißt die Teilstreitkraft Heer.

Zitat
Ist es möglich, dass ich in die Besoldungsordnung A7 oder A8 komme?

Grundsätzlich nein, mit der Ausnahme der wenige Sabsunteroffizier Stellen, die A7 besoldet sind, aber halten wir mal lieber das "nein" fest.

Sie zu, dass du dich weiterqualifizierst bevor du es bei der Bundeswehr versuchst. Der Realschulabschluss und/oder eine Ausbildung sollten das Minimum sein. Allerdings ist die Tatsache, dass du mit 18 nur einen erweiterten Hauptschulabschluss hast keine wirklich gute Ausgangsbasis.

Gruß Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Fiestaman

  • Gast
Re: Fragen zu Karrie bei der Bundeswehr
« Antwort #2 am: 02. Juni 2008, 23:59:42 »

Du kannst dich für die Unteroffizierlaufbahn des Fachdienstes für 8 oder 12 Jahre bewerben, was eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr mit einschließt.

Wird Uffz o.P. Fachdienst zur Zeit nicht max. 8 Jahre eingestellt?
Gespeichert

Der nette

  • Gast
Re: Fragen zu Karrie bei der Bundeswehr
« Antwort #3 am: 03. Juni 2008, 10:54:52 »

Also auf http://mil.bundeswehr-karriere.de/ steht, dass man als Unteroffizier anfangen kann und dann sich für 8 Jahre verpflichten lassen muss.
Gespeichert

schlammtreiber

  • Spam - Meister
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.652
Re: Fragen zu Karrie bei der Bundeswehr
« Antwort #4 am: 03. Juni 2008, 11:32:01 »

dass man als Unteroffizier anfangen kann

Nein, steht da nicht. Wenn man bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung mitbringt, DANN kann man als (Stabs)Unteroffizier anfangen, mit Hauptschulabschluss ohne Berufsausbildung nicht.

Es gibt einen Unterschied zwischen "Laufbahn der Unteroffiziere" und Dienstgrad Unteroffizier. Man kann theoretisch mit Hauptschulabschluss als Unteroffizieranwärter anfangen, d.h. als stinknormaler Mannschaftssoldat der Unteroffizier werden will (und dafür diverse Lehrgänge bestehen muss)  ;)
Gespeichert
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Re: Fragen zu Karrie bei der Bundeswehr
« Antwort #5 am: 03. Juni 2008, 12:26:31 »

Wird Uffz o.P. Fachdienst zur Zeit nicht max. 8 Jahre eingestellt?

Nein, wenn man keine Berufsausbildung hat kommt es auf die ZAW an wie lange man sich verpflichten muss. Und selbstverständlich kann man sich statt 8 auch immer für 12 Jahre verpflichten, solange die Bundeswehr daran Interesse hat.

Gruß Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Der nette

  • Gast
Re: Fragen zu Karrie bei der Bundeswehr
« Antwort #6 am: 03. Juni 2008, 15:55:22 »

Achso, alles klar, danke.
Gespeichert

Pioneer

  • Holzbock
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 592
Re: Fragen zu Karrie bei der Bundeswehr
« Antwort #7 am: 03. Juni 2008, 16:14:30 »

Hallo Andi, ich denke er meint, er hat die Möglichkeit sich für die UoP-Laufbahn zu bewerben...
Gespeichert
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Homie

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 182
Re: Fragen zu Karrie bei der Bundeswehr
« Antwort #8 am: 05. Juni 2008, 09:29:47 »

Und selbstverständlich kann man sich statt 8 auch immer für 12 Jahre verpflichten, solange die Bundeswehr daran Interesse hat.

Allerdings, hier wird der Dienstherr doch sehr genau abwägen ob es Sinn macht die Verpflichtungszeit zu verlängern, da der Soldat bei längerer Dienstzeit doch auch höhere Bfd-Ansprüche hat, oder?
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Re: Fragen zur möglichen Karriere bei der Bundeswehr
« Antwort #9 am: 05. Juni 2008, 09:38:28 »

 ??? Was haben BFD Ansprüche mit Sinn oder Unsinn einer Verpflichtungszeit zu tun?

Hauptsache man haut noch mal sinnlos einen dazwischen...
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Homie

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 182
Re: Fragen zur möglichen Karriere bei der Bundeswehr
« Antwort #10 am: 05. Juni 2008, 09:52:19 »

Das war eine Frage, vielleicht nicht wirklich als solche verständlich.


Also, ausführlicher:

Und selbstverständlich kann man sich statt 8 auch immer für 12 Jahre verpflichten, solange die Bundeswehr daran Interesse hat.

Die Bfd-Ansprüche steigen doch mit längerer Verpflichtungszeit, je länger, desto mehr?
Das bedeutet, dass wenn die Bundeswehr eine längere Verpflichtungszeit gewährt, als ursprünglich geplant war, entstehen ja auch höhere Kosten, als ursprünglich geplant.

Meine Schlussfolgerung: Da sollte das Interesse, seitens Bundeswehr, aber schon sehr groß sein, da ja höhere Kosten entstehen.

Und Kosten kosten Geld und das ist bei der Bundeswehr ja bekanntlich relativ knapp.

Fazit: Nicht unbedingt damit rechnen dass die Verpflichtungszeit so einfach verlängert werden kann.

 ???

So, ich hoffe ich habe meine ernst gemeinte Frage jetzt nicht noch unklarer gemacht.

Sollte irgendwo ein Denkfehler oder sonstwas drin sein, bitte ich darum belehrt zu werden.  ;)
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Re: Fragen zur möglichen Karriere bei der Bundeswehr
« Antwort #11 am: 05. Juni 2008, 14:41:14 »

Das bedeutet, dass wenn die Bundeswehr eine längere Verpflichtungszeit gewährt, als ursprünglich geplant war, entstehen ja auch höhere Kosten, als ursprünglich geplant.

Wieso "als ursprünglich geplant"? Wenn er sich von vornherein als SaZ12 verpflichtet und die Bundeswehr daran Interesse hat dann ist das von vornherein genau so geplant.

Zitat
Meine Schlussfolgerung: Da sollte das Interesse, seitens Bundeswehr, aber schon sehr groß sein, da ja höhere Kosten entstehen.

Wieso? Meinst du der, der ihn nach 8 Jahren ersetzt hat keine BFD-Ansprüche? Natürlich hat er die. Und er muss sogar noch neu ausgebildet werden. Von zwei SaZ12 hat die Bundeswehr grundsätzlich mehr, als von drei SaZ8.

Zitat
Fazit: Nicht unbedingt damit rechnen dass die Verpflichtungszeit so einfach verlängert werden kann.

Fazit: Fachfragen denen überlassen, die sich damit auskennen...
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Pioneer

  • Holzbock
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 592
Re: Fragen zur möglichen Karriere bei der Bundeswehr
« Antwort #12 am: 05. Juni 2008, 14:49:46 »

Also wenn ich das hier so verfolge dann - man vergebe mir meine kindliche Naivität - spricht Homie vom "auflegen", also dem Fall, daß als beispielsweise SaZ 4 ein Antrag auf Verlängerung der Dienstzeit zum SaZ 12 gestellt wird...

Und Andi spricht davon, die Verpflichtungszeit von vorneherein höher anzusetzen...


Gespeichert
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Homie

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 182
Re: Fragen zur möglichen Karriere bei der Bundeswehr
« Antwort #13 am: 05. Juni 2008, 14:52:20 »

Wieso "als ursprünglich geplant"? Wenn er sich von vornherein als SaZ12 verpflichtet und die Bundeswehr daran Interesse hat dann ist das von vornherein genau so geplant.

Es ging aber nicht um "von vornherein als SaZ12" sondern um die Verlängerung der Verpflichtungszeit. "Höhere Kosten als ursprünglich geplant" deshalb, weil - ich geh mal davon aus dass dies im BMVg geschieht - der Personalbedarf (damit einhergehend die Personalkosten) geplant werden. Aber Danke, denn dieser Satz...

Von zwei SaZ12 hat die Bundeswehr grundsätzlich mehr, als von drei SaZ8.

...beendet meine ganze Fragerei auch schon, damit wird ja alles klar!


Fazit: Fachfragen denen überlassen, die sich damit auskennen...

Eben. Darum hab ich ja gefragt und Du hast geantwortet.


Edit: Pioneer, Du hast recht, wenn ich mir es mehrmals durchlese, fällt mir auch auf dass wir leicht aneinander vorbei geredet haben...   :o
« Letzte Änderung: 05. Juni 2008, 15:01:45 von Homie »
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de