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Autor Thema: Eignungsfeststellung für Laufbahnwechsler leider nicht geschafft, was nun...  (Gelesen 1948 mal)

strotibu

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Hallo zusammen,
ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Mein Sohn war gestern zur Eignungsfeststellung von Laufbahnwechslern. Geplant war die Laufbahn der Feldwebel, 12 Jahre und Ausbildung. Leider hat er diese etwas vergeigt und am Schluß hieß es geeignet für LB Mannschaften. Allerdings wurde ihm gesagt, er könne es im nächsten Jahr nachholen. Ist das wirklich so? Könnte er auch so in die Unteroffizierslaufbahn o P kommen und 8 Jahre machen?? Dieses dann mit Ausbildung?? In der nächsten Woche will er selbst noch mit dem Personalsachbearbeiter sprechen, der ja auch das Ergebnis vorliegen hat aber ich wollte mich schon mal auf diesem Wege informieren.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

MfG
« Letzte Änderung: 11. Juni 2008, 15:08:43 von strotibu »
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Andi

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Ist das wirklich so?

Warum sollte man ihm das sonst sagen? ;) Er kann sich nächstes Jahr neu bewerben.

Zitat
Könnte er auch so in die Unteroffizierslaufbahn o P kommen und 8 Jahre machen??

Nein, denn er ist ja nur für die Mannschaftslaufbahn geeignet. Aber auch hier kann er sich nächstes Jahr wieder bewerben.

Gruß Andi
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Pioneer

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Sollte er sich also jetzt für die Laufbahn als Mannschafter entscheiden, kann er sich aus dieser heraus nächstes Jahr wieder für die Uffz- oder Fw-Laufbahn bewerben... Er muß also nicht zu Hause warten, bis das Jahr um ist...
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Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

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Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

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Fiestaman

  • Gast

Ja das kann er Pioneer, aber die Chance tatsächlich den Laufbahnwechsel zu schaffen ist minimal. Im Regelfall gehen die Leute nach ihren 4 Jahren wieder ins zivile Leben zurück. Den Laufbahnwechsel schaffen, wenn überhaupt, sehr sehr Wenige zur Zeit!

Mehr Sinn würde es machen sich zum Winter/Frühjahr einberufen zu lassen und dann aus dem Wehrdienst heraus bewerben.
« Letzte Änderung: 12. Juni 2008, 20:10:37 von Fiestaman »
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wolverine

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Sehe ich ähnlich. Entweder bekommt er dann aus dem Wehrdienst eine Zusage UA/FA oder er soll sich etwas im zivilen Bereich suchen. Dann hätte er zumindest schon einmal seine Wehrpflicht erfüllt, was in engen Grenzen auch ein Einstellungsvorteil ist.
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